Notizen zu dieser Person
Gemeinsmann, reformiert
laut Almosenrechnung von 1659 ein Schweizer
wird ab 1669 der Alte genannt,
nach dem Alter seiner Frau, können die genannten Kinder wohl kaum allevon ihm
sein, sie lebten 50 Jahr in der Ehe, also eine Heirat um 1621, danachkönnte es
noch einen Sohn Hans geb. ca 1622 und vor 1669 gestorben, gegeben haben und ihm
die Kinder ab 1644 im zugeordnet werden.
Pate am 25.04.1669 bei dem Sohn des Christian Brehm zu Ellenbach, HansWolf,
Hans Wolf des Alten Sohn zu Erlenbach,
ein weiterer Sohn könnte sein Bartholomäus Wolf geb. um 1626 Gemeinsmann zu
Lauten-Weschnitz, Paten seiner Kinder lassen dies vermuten,