Peter MEDKU (METKO)
Characteristics
Type | Value | Date | Place | Sources |
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name | Peter MEDKU (METKO) |
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occupation | Richter | 1557 | Sablat (Záblatí), Böhmen
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occupation | Bürge für die Zahlung an die Hartleb-Waisen | 1557 |
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occupation | Geschworener | 1563 | Sablat (Záblatí), Böhmen
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occupation | Richter | 1570 | Sablat (Záblatí), Böhmen
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occupation | Richter | 1572 | Sablat (Záblatí), Böhmen
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occupation | Primator | 1594 | Sablat (Záblatí), Böhmen
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occupation | Bürgermeister | 1595 | Sablat (Záblatí), Böhmen
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Events
Type | Date | Place | Sources |
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death | about 1596 | Sablat (Záblatí), Böhmen
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Parents
Thomas MEDKU (METKO) |
??spouses-and-children_en_US??
Marriage | ??spouse_en_US?? | Children |
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Katharina |
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Notes for this person
Im GB Nr. 1 des Archivs der Stadt Sablat, SBA Prachatice, Aufn. 7, findet sich ein Verzeichnis "Post obitum Petr Medek", "was Sich der Schulden nach saliger gedechtnus oder absterbung Petr Medku Antrifft", und in Aufn. 8 ein Verzeichnis, was ihm als Gläubiger geschuldet wurde, darunter von Andreas Andrassku Raten für eine diesem verkaufte Wiese. Das erste Verzeichnis wurde Montag nach Misericordias 1596 angefertigt. Aus den anschließenden Aufzeichnungen der Ratenzahlungen ergibt sich, daß Peter Medek einen Sohn Daniel hatte, dem er ein "Kholben" (wohl: eine Kalbin) verschafft (= vermacht) hatte, und einen Sohn Ezechiel ("Sechiel", Aufn. 9). Die Mutter Katharina hat die Kinder bei sich und versorgt sie (Aufn. 9). 1597 erhält Christoph Schulmeister (Berufsname) das "Khottemer gelt" (Quatembergeld) für Daniel. Beide Söhne waren beim Tod des Vaters demnach noch unmündig. - Bei Peter Medku dürfte es sich um den Ratsherren Peter Medku oder Medek handeln, der ab den 1550er Jahren in den Sablater GB Nr. 1 und 2 bezeugt ist. Altersmäßig war er mit der obengenannten Katharina vermutlich erst in einer späteren Ehe verheiratet. Daß er höchstwahrscheinlich identisch war mit dem Ratsherren, geht aus der Abzahlung für die an Andreas Andrassku verkaufte Wiese hervor: in Aufn. 89 in GB Nr. 1 ist der Wiesenverkauf des Peter Medek an Andreas Wondrassek notiert. Er fand 1592 statt. Bei den jährlichen Ratenzahlungen dafür wird der Empfänger Peter Medek 1595 mit Herr tituliert ("Panu Petrowy Medkowy"); bei den häufig unter den Eintragungen gemachten Angaben, wer zu dieser Zeit Bürgermeister etc. war, ist beim angeführten Eintrag 1595 ebenfalls Herr Peter Medek als Bürgermeister genannt ("za Purgmystrowstwy Pana Petra Medka"). 1594 wird er als Primator geführt ("za Purgmistra Pawla wondrasska a Primatora Petra medka"), 1596 dagegen empfangen die Gerhaber (Vormünder seiner Waisen) die Rate des Andreas für die Wiese; er war demnach verstorben. - Seine Herkunft geht aus GB Nr. 1, Aufn. 26, hervor: 1551 hat Philipp Andräschku (ein Ratsmitglied) eine aufrichtige "raitung" (Reitung, im Dialekt auch Ratung = öffentliche Rechnungslegung, von: reiten = vorbereiten, bereiten, s. DRW) vom verkauften Gut des verstorbenen Peter Hardtleb getan, das an Lukas Neumaiger, jetzund Bürger zu Prachatitz, um 230 Schock verkauft wurde (vgl. GB Nr. 1, Aufn. 17, wo das Gut des verstorbenen Peter Hortleb 1537 geschätzt wurde; seine Erben waren die Witwe Magdalena und die Kinder Michael, Johannes, Margaretha, Apollonia, Jakob und Kaspar). Empfänger der Ratenzahlungen 1551 sind die vier Waisen Jakob, Kaspar, Margaretha und "äbelania" (Apollonia) des Peter Hardtleb. Um 1557 ist diesen Waisen auch der Meku "Tomäschkhu" noch 5 Schock schuldig. Bürgen dafür sind Andreas und Peter Meku, "pede Brüeder". 1559 ist Peter Meku dem Waisen Kaspar Hartleb für sich und seinen Vater noch 26 Schock 30 Groschen schuldig, die er bezahlt hat. Daraus geht hervor: Peter und Andreas waren Söhne eines Thomas Medku. Weitere Informationen finden sich in GB Nr. 2, Aufn. 67: Mathäus Pfleger hat um 61 Schock 30 Groschen das Haus nach Abgang Andreas Medkos gekauft von Peter Medko (dieser hier sicher in seiner Eigenschaft als Vertreter des Rates; oft verkaufte der Rat als Gerhaber (Vormund) für die Waisen). Von diesem Gütl ist man noch schuldig dem Wenzel Medko 14 Schock, dem "Mertl" Jeschko 5 Schock (davon ist er von der Hausfrau 2 Schock schuldig); dem Peter Medko ward man noch schuldig 22 Schock 4 Groschen 2 Pfennig, aber er hat dem Georgen, seinem Vetter (= nicht nur Cousin, sondern auch Neffe, Onkel, überhaupt Verwandter), 10 Schock übergeben gutwillig und die 12 Schock 4 Groschen 2 Pfennig läßt er den "Geschwistret[den?] des Andre Medko Waysn aufgleiche teylung". Daraus kann man schließen, daß Wenzel ein weiterer Bruder von Peter und Andreas war, Andreas das väterliche Haus übernommen hatte und seinen beiden Brüdern Peter und Wenzel davon noch etwas von ihrem Erbteil schuldig war bei seinem Tod. Mit Vetter ist hier sicher Neffe gemeint; je nachdem, ob sich Geschwister auf Georg bezieht oder nur auf die Waisen des Andreas als Geschwister ohne Georg war Georg ein Sohn des Andreas oder des Wenzel. Es folgen noch einige weitere Schulden des Verstorbenen, so daß vom restlichen Erbe der Andreas Medkin und ihren Waisen nur 17 Schock 56 Groschen auf gleiche Teilung bleiben. Es wird vereinbart, daß zunächst Wenzel Medko ausgezahlt werden soll. 1573 wird eine Währung (Rate) gelegt vom Käufer; dabei heißt es, solche sei gehörig dem Wenzel Medko seligen - er war also 1573 ebenfalls verstorben. Am Rand ist vermerkt, daß Wenzel Medkha nach Bericht des Schwagers "Matsche" 11 Schock seines Erbteils empfangen hatte. 1579 empfängt "Wenusch" (Benedikt) eine Rate seines Erbteils, entweder auch 1579 oder später bekennt "Gerg" (Georg) Medkhu, jetzund wohnhaft zu Hauzenberg, daß er von Peter Medkhu Erbschuld übergeben und seines Erbteils empfangen 13 1/2 Schock. Leider wird nicht gesagt, ob Georg und Benedikt Erben des Wenzel oder des Andreas waren; eher aber des Andreas, da Wenzel ja nur 14 Schock zustanden und er 1573 davon schon 11 Schock empfangen hatte. Hier in dieser Datei daher Benedikt (und mit Vorbehalt auch Georg) vorläufig als Söhne des Andreas eingetragen. - Weitere Nennungen des Peter Medku in GB Nr. 1: 1557 ist er Richter (Aufn. 36), 1559 Bürge für Veit, Sohn des verstorbenen Schmidgörgen (Aufn. 37), 1562 Ratsgeschworener (Aufn. 46), 1563 und Geschworener (Aufn. 31, 47). GB Nr. 2: 1570 und 1572 Richter (Aufn. 88 und 72). - 1566 verkaufen die Gerhaber des verstorbenen Schmid Georgens (Philipp Weber, Sebastian Pfleger, Siegmund Röll) das Gut des Verstorbenen an Peter Medko samt Braugeschirr, Acker im "Stelczer" usw. für 330 Schock, mit Einverständnis der Geschwister oder Brüder und ihr, der Schmid Georgin, denn es hat keins kaufen wollen (als Söhne des Schmidgeorgen werden hier übrigens angegeben: Wenzel an der Mühle und Veit; Markus Schuester als Ehemann einer Tochter; Andreas, 1567 gen Neuhaus auf Kost und in der Schul, 1583 dagegen als Andreas Stancku in Prachatitz lebend; Tochter Maria Anna, verheiratet an "Jene" Fleischhacker gen Winterberg. An letzteren verkauft Peter Medko Haus samt Acker im "Stelczer" etc. 1567 wieder.) - 1584 empfängt er 51 Groschen von der Währung (Rate) des Georg Peyerl für das Haus, das dieser 1581 von Benedikt Medko gekauft hatte, der es seinerseits vor 1581 nach Absterben des Stephan Schmid erworben hatte, welcher es 1573 nach Abgang des Wenzel Medko erworben hatte. Diese 51 Groschen hatte Peter Medkhu damals dem Boten "Petterlein Sohn" gereicht, der die Botschaft vom Abschied des Wenzel Medkhu gebracht hatte (GB Nr. 2, Aufn. 58). - GB Nr. 2, Aufn. 78 f.: 1578 kauft Philipp Schnejder das Haus des Peter Medkho. 1583 hat dieser davon noch 125 Schock zu empfangen; davon läßt er 100 Schock dem Bürgermeister und Rat zuschreiben wegen des Kaufs des Hauses des Paul Irchers seligen Gedächtnisses, das er, Peter Medkhu, an sich gebracht hat. Auf des Paul Irchers Behausung haben die sieben Waisen des Sebastian Pflegers ("Matschl" (Matthias), Wenzel, Stephan, Paul, Agnes, "Dural" (Dorothea), Kilian) ihre erbliche Gebühr zu suchen.
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Title | Plechinger und Eibl, Fortsetzung |
Description | Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl |
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