Baltzer CHRISTMANN
Characteristics
Type | Value | Date | Place | Sources |
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name | Baltzer CHRISTMANN |
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occupation | Vogteigerichtsschöffe |
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Events
Type | Date | Place | Sources |
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death | 24. April 1620 | Allendorf a. d. Lahn,Gießen,Hessen,Deutschland
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birth | 1577 | Allendorf an der Lahn, Giessen, Hessen, Deutschland
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marriage | 12. October 1612 | Allendorf an der Lahn, Giessen, Hessen, Deutschland
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Parents
Gottfried CHRISTMANN | Anna LUH |
??spouses-and-children_en_US??
Marriage | ??spouse_en_US?? | Children |
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12. October 1612
Allendorf an der Lahn, Giessen, Hessen, Deutschland |
Maria WILL |
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Notes for this person
*: [Geschätzt; nach Reihenfolge des Erbeintrags von 1612.] oo: KB 1 Lützellinden, Seite 8 R; 1612: (Mon)tag(ß) den --- 12. Octobr. Maria, Dern [Willen] dochter alhier Naher Aldendorff gefahren (vndt dase)lbst Mit Balzer Christman HochZeit gehalten. [Der Eintrag ist leider nur noch teilweise lesbar, kann sich aber nur auf diesen Balzer Christmann beziehen.] +: [Nach VGA, 1624.] Bei Stumpf wird nur 1620 ein „Baltzer Christman“ genannt; aber auch Stoffel Christmann hatte einen Sohn Baltzer aus 1. Ehe.! Deshalb ist unklar, ob er hier gemeint ist. Nennungen in den VGA, die sicher zu ihm, Gottfrieds Sohn, gehören: 1612: Baltzer Christman Zu Aldendorff Gerichtlichen Ingesetzt, In sein Ahntheill Von Vattern Vndt Muttern ahnererbteß VogtGutt / Cathrina Christmannin Zu Aldendorff Gotfridt Christman hinderlassene dochter Gerichtlichen Ingesetzt In Ihr geburendt Ahntheill Von Vatter Vndt Muttern ahnererbteß Vögt Gutt :/. Crein Christmannin daselbsten Godtfridt Christman hinderlassene dochter Gerichtlichen Ingesetzt, In Ihr Geburendt Ahntheill Von Vatter Vndt Muttern ahn ererbteß VögtGutt. Jacob Christman daselbste auch Gerichtlichen Ingesetzt In sein Ahntheill Von Vatter Vndt Mutter ahnererbteß VögtGutt. 1613: Ahnstellung der Herren Schultheissen, demnach Etliche Schöpffen dieses VögtGerichtß, Zum theill durch Gotteß Schickung todtß verfahren, theilß aber alterß halbern daß Gericht Nicht ferner Vertretten konnen, Alß(Also?) ha= ben die Herren Schultheissen ahnstellung gethan, die Herren ahn= wesende Schöpffen dahin bedacht sein wollen, daß ahn dero erledigte stellen Ander düchtige personen Vndt Menner ahn= geordnet wûrden, die dem Gericht Nach Vermogen gebühren= der Massen, Vorstehen Mochten, Daruff die Herren Schöpffen Vnderredung gepflogen, Vndt folgent personen (Seite 91) Mit Nahmen,  Velten Burgk, vndt Johanneß Heß von Leigestern, Wie dan auch Baltzer Christman Zu Aldendorff, Vorgeschlagen Vndt ahngeMeldet Welche auch mit vfgelegtem Eijdt Vndt Pflicht ahngenommen vndt darzu admittirt word. [Auch hier kann nur er gemeint sein, da Stoffel Christmanns gleichnamiger Sohn, der um 1597 geboren sein muß, viel zu jung ist, um Schöffe zu sein.] Baltzer Christman Gerichtlich Ingesetzt, In In [steht so da] sein Ahntheill VögtGut so er vmb Jost Christman seinen Brûder Zu Atzbach  In Aldendorfer Termineij gelegen ahnerkaufft. 1614: Ahnstellung der Schultheissen Clag. Henrich Mangoldt Ahnwaldt  Baltzer Christmanß vndt seiner schwe= ster Cathrein Christmannin, bringt vor Eß hab Henrich Volck vmb seiner Hausfraw schwester Crein Johanniß Thommeß Hausfrawen Zu Rechtenbach \Vögt Guter/ erkauft, vndt begert Zum halben theil zugelassen werd(en) Andtwordt. Darentgegen Henrich Volck Zur Andtwordt geben, Er Baltzer hab vmb Jacob Christman aûch Ein Bruder Im Vogt Gut Ein Kauf gethan daran er nicht hat hindern wollen, wan nun er Baltzer In[gestrichen?] begere In seinen[?Verbessert] Kauf wegen Crein Zutretten, So beger auch er Henrich In den  Kauf vmb Jocob gethan Immitirt Zu werd(en). Vrtheill. Erkennen die Schopffen, Eß solle In solchem fall weill sie geschwistere In Vögt Gütern obgesetzter Beiderkauff Einer so Nahe darzû sein alß der Ander. 1615: Henrich Mangoldt Ahnwaldt Baltzer Christmanß Zu Aldendorff, dingt sich Mit Recht ahn, Vndt legt Ein petition schrifft Mit signirt, Contra Henrich Volcken B. auch Zu Aldendorff:/. [Die weiteren Aussagen, bei denen Henrich Volck als „Gericht Schultheiß alhier“ benannt wird, sind in der Abschrift der VGA nachzulesen; es ergeht das Urteil:] Vrtheill. In sachen Baltzer Christmanß Zû Aldendorff ahn Einem, Entgegen Henrich Volck daselbst Beclagten Anderß theil Erbkäûff betreffendt, Lassenß die Schöpffen beij Jûngst In dieser sachen albereit gegeben Vrtheil Nachmahlß bewendt(en). 1619: Enchen Gumpelin vndt Crein Gumpelin zu Aldendorff vnder Wentzel Schmidten Vndt Baltzer Christmanß Vormunder= schafft Gerichtlich Ingesetzt, In Ihr beiden Ahntheil von[gestr.] VogtGutt Von Vatter vndt Mutter ahnererbt. Baltzer Christman der Gestrengen Edlen vndt E. Gebott Veracht, Wirdt darûff In deroselben Straffen  hirmit erkandt. [Ist hier auch er gemeint?] 1620: Enderß Will Gerichtlich Ingesetzt In ein Halb Virtell Ackerß hinder Aldendorff durch die zween Wege stossendt ahn Ihm selbst gelegen, So er Vmb Baltzer Christmanß Witwen vor --- 15. f. erblich erkaufft Hatt, gebuhrenden Erbpfocht darûf Zû tragen. Enderß Volck der Junger Gerichtlich Ingesetzt, In --- 29. Ruden Ackerß ahm kalten Gehren gelegen ahn Henrich Hessen Aldendorfer Termineij, so er vmb Baltzer Christmanß witwen vor -- 12. f. erblich ahnerkauft hat, gebuhrenden erbpfocht darûf Zûtrag(en). Ahn Statt Jost Christmanß Zu Aldendorff gewesen Gerichtß Schöffen, Vndt Nun todtß Verfahren, Ist Zum Schopffen erweldt Vnndt ahngeordnet, Johannes Zerben Zu Grossen Lindenn, Mit vfgelegtem Eijdt vndt pflicht:/. [Hier handelt es sich vermutlich um einen Eintragungsfehler. Baltzer Christmann von Allendorf muß kurz vorher verstorben sein, siehe oben, Verkäufe seiner Witwe. Sein Bruder Jost ist auch Vogteigerichtsschöffe, wird aber immer in Atzbach genannt. Der Lützellindener Jost Christmann, ebenfalls Vogtegerichtsschöffe, lebt nachweisbar 1623 (Taufe eines Kindes) noch.] 1648: Joes Christman Leßt sich gerichtlich einsetzen auf seines Vatters Baltzer Christman Vogt gütter. [Da in den VGA immer nur von einem Baltzer Christmann die Rede ist, der nur Gottfrieds Sohn sein kann, ist ihm Johannes als Sohn ziemlich sicher zuzuordnen. In den VGA ist nach seinem Tod, bzw. nach 2 Verkäufen seiner Witwe, nicht mehr von einem Baltzer Christmann die Rede. Bei Stumpf wird weder 1629 noch 1640 ein Baltzer Christmann in Allendorf genannt. Deshalb muß wohl dvon ausgegangen werden, daß der um 1597 geborene Baltzer, Sohn von Stoffel Christmann, 1. Ehe, nach auswärts geheiratet hat, oder früh verstorben ist.]
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Title | Ohly Stammbaum |
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