Joan Gerd Henrich BERLAGE

Joan Gerd Henrich BERLAGE

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Joan Gerd Henrich BERLAGE
Beruf Zeller zu Rothenberge 1

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 5. Dezember 1850 Wettringen nach diesem Ort suchen [1]
Bestattung 30. Januar 1922 Wettringen nach diesem Ort suchen
Taufe 6. Dezember 1850 Wettringen nach diesem Ort suchen
Tod 27. Januar 1922 Wettringen nach diesem Ort suchen
Heirat 20. November 1882 Wettringen nach diesem Ort suchen [2]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
20. November 1882
Wettringen
Maria Anna Catharina LOHAUS
Heirat Ehepartner Kinder

Catharina Elisabeth WERNING
Heirat Ehepartner Kinder

Maria Agnes KÜHLENBORG

Quellenangaben

1 Heiratsurkunde
2 Heiratsurkunde
 Nr.10 Wettringen am 20.November tausend acht hundert achtzig und zwei Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum Zweck derEheschließung : 1. der Colon Johann Gerh.Heinr. Berlage der Persönlichkeit nach bekannt,katholischer Religion, geboren den fünften December des Jahres tausendacht hundert und fünfzig zu Rothenberge Gemeinde Wettringen, wohnhaft zueben daselbst, Sohn des verstorbenen Colon Bernard Heinrich Berlage undder Margaretha geb. Mönning wohnhaft zu Rothenberge Gemeinde Wettringen 2. die Arbeiterin Maria Anna Catharina Lohaus der Persönlichkeit nachbekannt, katholischer Religion, geboren den zweiten October des Jahrestausend acht hundert vier und fünfzig zu Dorfbauerschaft Wettringen,wohnhaft zu eben daselbst, Tochter der Eheleute Colon Bernard HeinrichLohaus und der Maria Catharina geb. Dropmann wohnhaft zu DorfbauerschaftWettringen Als Zeugen waren zugezogen und erschienen : 3. der Ackerer Bernard Haarmann der Persönlichkeit nach bekannt, siebenund dreißig Jahre alt, wohnhaft zu Rothenberge Gemeinde Wettringen 4. der Weber Gerh.Heinrich Köning der Persönlichkeit nach bekannt, vierund siebenzig Jahre alt, wohnhaft zu Dorf Wettringen In Gegenwart der Zeugen richtete der Standesbeamte an die Verlobteneinzeln und nach einander die Frage : ob sie erklären, daß sie die Ehemit einander eingehen wollen. Die Verlobten beantworteten diese Fragebejahend und erfolgte hierauf der Ausspruch des Standesbeamten, daß ersie nunmehr kraft des Gesetzes für rechtmäßig verbundene Eheleuteerkläre. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

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Beschreibung
Hochgeladen 2003-06-18 20:40:06.0
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