| Nro.7 Im Jahr eintausend achthundert zwanzig, am eilften Januar des Vormittagsum eilf Uhr, erschien vor mir Abraham hering, Bürgermeister derSammtgemeinde Remscheid der Kappenmacher Johann Peter Melchers wohnhaftim Dorf, mit der Anzeige, daß am Freitag den siebenten dieses MonatsJanuar des Nachmittags um fünf Uhr, ihm von seiner Ehefrau MariaCatharina Söhn hierselbst ein Sohn gebohren sey, welchem er dieVornahmen Johann Peter beigelegt habe. Zeugen bei dieser Handlung waren : Johann Peter Dürholz, ein und fünfzigjährigen Alters, Bäcker wohnhaft im Dorf und Conrad Lommel, fünf undvierzig Jahre alt, Schneider wohnhaft im Dorf. Nach Vorlesung haben Comparenten diese Geburts-Anzeige vorstehendunterschrieben. |
| Nro.5 Im Jahr eintausend achthundert und sechs und vierzig am sechs undzwanzigsten Januar Nachmittags um drei Uhr erschien vor mir AbrahamHering Bürgermeister der Sammtgemeine Remscheid 1) Der zu Ibach wohnende Kleinschmied Johann Peter Melchers, zufolge derin dem hiesigen Geburts-Register unter No.7 enthaltenen Urkunde inRemscheid am siebenten Januar eintausend acht hundert und zwanziggeboren großjähriger ehelicher Sohn des, laut der hier unter no.63Jahres 1838 aufgenommenen Sterbe-Urkunde hierselbst gestorbenenKappenmachers Peter Melchers und der, laut der hier unter No.219desselben Jahres aufgenommenen Sterbe-Urkunde ebenfalls hierselbstgestorbenen Maria Catharina Söhn. Der Bräutigam und die vier Zeugenerklärten an Eides Statt, daß ihnen der letzte Wohn- und Sterbeort derGroßeltern väterlicher und mütterlicher Seits unbekannt sei. 2) Die geschäftslose Wilhelmina Elbertzhagen in Stachelhausen wohnendund, zufolge der in dem hiesigen geburts-Register unter No.83enthaltenen Urkunde in Bremen am sechsten April eintausend acht hundertund drei und zwanzig geboren großjährige eheliche Tochter des, laut derhier unter No.188 Jahres 1843 aufgenommenen Sterbe-Urkunde inStachelhausen gestorbenen Kleinschmied Elias Elbertzhagen und der dortwohnenden Wilhelmina Kayser. Die schriftliche Einwilligung der Letzterenzu dieser Heirath ist den Belägen beigefügt. Das Aufgebot ist zweimal vor dem hiesigen Gemeindehause nämlich, amersten und zweiten Sonntage dieses Monats vorschriftsmäßig geschehen.Einsprache ist nicht erfolgt. Nachdem ich mich durch das mir zugegangenen, urschriftlich anliegende,amtliche Zeugniß des Pfarrers zu Remscheid vom gestrigen Tage von der amnämlichen Tage um zwei Uhr zu Remscheid erfolgten kirchlichenVollziehung der Ehe vollkommen überzeugt habe, so ist dieselbe in dasRegister der bürgerlichen Verhandlungen über die kirchlich vollzogenenEhen eingetragen worden. Es waren dabei folgende Zeugen zugegen: 1) Der Bäcker Alexander Melchers, zwei und dreißig Jahre alt, hierwohnend, Bruder des Bräutigams 2) Der Kleinschmied Leander Elbertzhagen, ein und zwanzig Jahre alt, inScheid wohnend, Bruder der Braut 3) Der Kleinschmied Lebrecht Schubeus, zwei und zwanzig Jahre alt, inIbach wohnend 4) Der Barbier Gotthard Friedrichs, acht und zwanzig Jahre alt, hierwohnend, zwei letztere mit den Brautleuten weder verwandt nochverschwägert Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. |
| No.96 Bürgermeisterei Remscheid Kreis Lennep Regierungs-Departement Düsseldorf Im Jahr tausend achthundert zwei und fünfzig, am acht und zwanzigstenOctober Vormittags zehn Uhr, erschienen vor mir Gustav Hürxthaldelegirter Beigeordneter des Bürgermeisters von Remscheid als Beamterdes Personenstandes, der Johann Peter Melchers, Wittwer zwei und dreißigJahre alt, geboren zu Remscheid Regierungs-Departement Düsseldorf,Standes Kleinschmied wohnhaft zu Remscheid Regierungs-DepartementDüsseldorf großjähriger Sohn der hier verlebten Eltern, desKappenmachers Johann Peter Melchers und der Maria Catharina Söhn.Rücksichtlich der Großeltern väterlicher und mütterlicher Seits erklärteder Bräutigam und die vier mit demselben wohlbekannten Zeugen anEidesstatt, nicht zu wissen, wo dieselben zuletzt gewohnt haben und wosie gestorben sind und die Anna Schmitt, fünf und dreißig Jahre alt, geboren zu DexbachRegierungs-Departement Hessen, Standes Haushälterin, wohnhaft zuRemscheid Regierungs-Departement Düsseldorf, großjährige Tochter derbesagtem Dexbach verlebten Eltern, des Ackerers Johann Schmitt und derAnna Margaretha Seipp. Rücksichtlich der Großeltern väterlicher undmütterlicher Seits gab die Braut und die vier mit ihr wohlbekanntenZeugen die nämliche eidesstattliche Erklärung ab, wie vor beimBräutigam. Dieselben haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüredes Gemeinde-Hauses von Remscheid Statt gehabt haben, nämlich die ersteam vierten Sonntage des vorigen Monats September und die andere amersten Sonntage dieses Monats daß ferner die Urkunden dieserAnkündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daßmir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist;habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, den schon genanntenErschienenen in Gegenwart der nachbenannten vier Zeugen, die mirüberreichten, beziehungsweise von mir eingesehenen, und wie folgtaufgezählten Urkunden, so wie auch das sechste Kapitel des vom Ehestandehandelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen. Jene Urkunden sind: 1.der Geburtsschein des Bräutigams, ist enthalten im hiesigenGeburts-Register des Jahres achtzehnhundert zwanzig sub No.7 2.die Sterbeacte der Eltern desselben, sind eingetragen im hiesigenSterbe-Register des Jahres achtzehnhundert acht und dreißig, und zwarder des Vaters sub No.63 und der der Mutter sub No.219 3.der Todtenschein der ersten Ehefrau des Bräutigams, namentlichWilhelmina Elbertzhagen, ist aufgeführt ist im hiesigen Sterbe-Registerdes laufenden Jahres sub No.7 4.der Geburtsschein der Braut und die Sterbeacte der Eltern derselben Hierauf habe ich den vorbenannten Bräutigam und die vorbenante Brautgefragt: ob sie einander eheliche wollten ? - und da jeder der beideninsbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat: so erkläre ich imNamen des Gesetzes, daß: Johann Peter Melchers und Anna Schmitthierdurch mit einander gesetzlich verheirathet sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des CarlScharwächter, zwei und zwanzig Jahre alt, Standes Schlosser zu Remscheidwohnhaft, welcher ein Bekannter des neuen Ehegatten, des Ludwig Mertz,sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Beitelschmied zu Stachelhausenwohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Carl Frantzen,neun und vierzig Jahre alt, Standes Handelsmann zu Lennep wohnhaft,welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten und des Lebrecht Schubbaeus,sieben und zwanzig Jahre alt, Standes Kleinschmied, zu Losenbüchelwohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten zu sein erklärten. Nach geschehener Vorlesung und Genehmigung haben sämmtliche Comparentenmit Ausnahme des Zeugen C.Frantzen, welche erklärte nicht schreiben zukönnen, unterschrieben |