Georg Leonhard GLÜCK

Georg Leonhard GLÜCK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Georg Leonhard GLÜCK
Beruf Gastwirt,Rathsherr,Schultheiß

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 2. Mai 1628 Wolfach nach diesem Ort suchen
Tod 24. April 1718 Wolfach nach diesem Ort suchen
Heirat 19. Februar 1651 Wolfach nach diesem Ort suchen
Heirat 25. November 1698 Wolfach nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
19. Februar 1651
Wolfach
Maria Eva NEEF
Heirat Ehepartner Kinder
25. November 1698
Wolfach
Maria Elisabeth BUTZER

Notizen zu dieser Person

Salmenwirt in Wolfach. Aus der 1.Ehe 5 Kinder. "Jerg". Schultheiß 1609-1703. Disch S.334: "Der E.rat wachte ängstlich darüber, daß keine eheliche verbindung stattfand, bevor alle herkömmlichen Vorbedingungen erfüllt waren. Trozdem gelingt es 1698 dem Schultheißen Georg Lienhard Glückh, Hochzeit (2.Ehe) zu halten, obwohl weder der Geburtsbrief seiner Braut, noch die 100 Reichstaler bares Vermögen dem E.Rat vorgewiesen worden sind. Er heiratet ganz stille in seinem Hause. Darüber beschwer t sich die Bürgerschaft, weil dies gegen die Privilegien verstoße. Der E.Rat sucht "Satisfaction" beim Oberamt und "stellt bis Austrag der Sach die Ratstäg ein". In der Folge wird dem Schultheißen das Bürgerrecht aufgekündet. Auf die Klage desselb en beim Amt wird die Angelegenheit in der Weise gschlichtet, daß Glück, welcher durch seine Eigenmächtigkeit "die Ehre des E.Rats angegriffen", Abbitte leistet. Seine Hausfrau muß vor Rat erscheinen, daselbst ihren Geburtsbrief vorweisen, "auch mi t Aydt bekunden, daß die den Burgermeistern vorgewiesenen 150 Gulden ihr Eigentum sind". Doch findet sie vorerst noch keine Anerkennung als Bürgerin; denn 1700 "begehrt der Amtsbürgermeister Hildtbrandt von E.E.Rath die Resolution, ob des Schultheißen Leonhardt Glückh Hausfrau bei löbl. Stadt Wolfach vor Burgerin angenommen seye". Der E.Rat will die Frage durch die Gemeinde entscheiden lassen, "weil sie die Privilegien berühre". Der Beschluß der Bürger ist ungenau und unklar ausgedrückt, der Eintrag der über den Schultheißen verhängten Strafe ist im Protokollbuch nur angefangen. Seine Stellung scheint er sich aber durch sein eigenmächtiges Handeln sehr erschwert zu haben; mindestens tritt er 1703 vom Amt zurück".

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Hochgeladen 2006-02-10 17:29:17.0
Einsender user's avatar Friedrich Mußler
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