Carl August RICHARD SCHMIDT

Carl August RICHARD SCHMIDT

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Carl August RICHARD SCHMIDT [1]
Beruf Stadtdiener 10. August 1909 Altstadt-Nord, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]
Beruf Kanzleidiener 10. August 1885 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [3]
Beruf Cuiraßier-Trompeter 13. Februar 1874 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [4]
Beruf Kanzleidiener 14. Dezember 1882 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [5]
Beruf Stadtdiener 1895 Altstadt-Nord, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [6]
Beruf Trompeter bei dem 8ten Cürassier Regiment 2. Januar 1874 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [7]
Beruf Trompeter 3. Januar 1874 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [8]
Beruf Trompeter bei dem 8. Cürassier Regiment 5. Januar 1874 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [9]
Religionszugehörigkeit evangelisch 10. August 1885 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [10]
Religionszugehörigkeit evangelisch 14. Dezember 1882 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [11]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 26. August 1847 Kindelbrück, Sömmerda, Thüringen, Deutschland nach diesem Ort suchen [12] [13] [14] [15]
Taufe 19. September 1847 Kindelbrück, Sömmerda, Thüringen, Deutschland nach diesem Ort suchen [16]
Tod nach 10. August 1909 [17]
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Heirat 13. Februar 1874 Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland nach diesem Ort suchen [18] [19] [20] [21]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
13. Februar 1874
Deutz, Altstadt, Köln, NRW, Deutschland
Henriette REIFFEN

Quellenangaben

1 Zweitschrift Standesamt Köln-Deutz Geburt 1885/376
Autor: Standesamt Köln-Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln-Deutz G 1885/ 376
 Nr. 376 Deutz am 10. August 1885 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Büreaugehilfen Wilhelm Müller von hier anerkannt der Kanzleidiener Richard Schmidt, wohnhaft zu Deutz, Karlstraße No. 3, evangelischer Religion und zeigte an, daß von der geschäftslosen Henriette Schmidt ge= borene Reiffen, seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Deutz in seiner Wohnung am sechsten August des Jahres tausend acht hundert achtzig und fünf Nachmittags um sechs Uhr ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Maria Margaretha erhalten habe. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben (gez.) Richard Schmidt Der Standesbeamte (gez.) Feldhaus Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Deutz am 10ten August 1885 Der Standesbeamte Feldhaus
2 Zweitschrift Standesamt Köln I Heirat 1909/595
Autor: Standesamt Köln I
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln I H 1909/595
 Nr. 595 Cöln, am zehnten August tausend neunhundertneun Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zwecke de Eheschließung 1 der Friseur Anton Schuch Witwer, der Persönlichkeit nach auf Grund seiner Geburts- urkunde anerkannt, katholischer Religion, geboren am neunzehnten April des Jahres tausend achthundert einundsiebzig zu Godesberg, Kreis Bonn, wohnhaft in Godesberg, Burgstraße 56, Sohn des verstorbenen Gärtners Georg Schuch, zuletzt Gärtner in Godesberg, und seiner Ehefrau Karolin geborene Lehnhausen wohnhaft in Godesberg 2. die Maria Margareta Schmidt, ohne Beruf, der Persönlichkeit nach auf Grund ihrer Aufgebots- verhandlungen anerkannt, evangelischer Religion, geboren am sechsten August des Jahres tausend achthundert fünfundachtzig zu Cöln-Deutz , wohnhaft in Cöln Rathaus- platz 5, Tochter des Stadtdiener Richard Schmidt und seiner Ehefrau Henriette gebo- renen Reiffen, wohnhaft in Cöln. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. der Stadtdiener Richard Schmidt, der Persönlichkeit nach bekannt 62 Jahre alt, Wohnhaft in Cöln, Rathausplatz 5 4. der Vizefeldwebel Infrantie-Regi- ment 56 Friedrich Schmidt der Persönlichkeit nach auf Grund seines Urlaubs- scheins anerkannt 26 Jahre alt, wohnhaft in Wesel. Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nach einander die Frage: ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten bejahten diese Frage und der Standesbeamte spracg hierauf aus, daß sie Kraft des Bürgerlichen Gesetzbuchs nunmehr recht= mäßig verbundene Eheleute seien. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Anton Schuch Maria Margarethe Schuch geborene Schmidt. Richard Schmidt Friedrich Schmidt Der Standesbeamte Köln am 27 Januar 1921 Durch das am 11. Dezember 1920 rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts in Köln ist die Ehe zwischen Anton Schuch und Maria Mar- garete Schmidt geschieden worden Der Standesbeamte Sohn Walter Richard geb. Nr. 261/1915 St.Amt Bad Godesberg Heirat Nr. 285/1942 St.Amt Köln I
3 Zweitschrift Standesamt Köln-Deutz Geburt 1885/376
Autor: Standesamt Köln-Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln-Deutz G 1885/ 376
 Nr. 376 Deutz am 10. August 1885 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Büreaugehilfen Wilhelm Müller von hier anerkannt der Kanzleidiener Richard Schmidt, wohnhaft zu Deutz, Karlstraße No. 3, evangelischer Religion und zeigte an, daß von der geschäftslosen Henriette Schmidt ge= borene Reiffen, seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Deutz in seiner Wohnung am sechsten August des Jahres tausend acht hundert achtzig und fünf Nachmittags um sechs Uhr ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Maria Margaretha erhalten habe. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben (gez.) Richard Schmidt Der Standesbeamte (gez.) Feldhaus Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Deutz am 10ten August 1885 Der Standesbeamte Feldhaus
4 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
5 Zweitschrift Standesamt Deutz Geburt 1882/624
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz G 1882/624
 Nro 624 Deutz am 14. December 1882 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Bureaugehülfen Jacob Hüll von hier anerkannt der Kanzleidiener Richard Schmidt wohnhaft zu Deutz Luisenstraße No 2 evangelischer Religion, und zeige an, daß von der geschäftslosen Henriette Schmidt geborene Reiffen, seiner Ehefrau evangelischer Religion wohnhaft bei ihm. zu Deutz in seiner Wohnung am dreizehnten December des Jahres tausend acht hundert achtzig und zwei Nachmittags um elf einhalb Uhr ein Kind männlichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Carl Friedrich Otto erhalten habe Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben gez. Richard Schmidt Der Standesbeamte gez. Feldhaus Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Deutz am 14ten December 1882 Der Standesbeamte Feldhaus
6 Greven's Adreßbuch für die Stadtgemeinde Köln 1895, S. 450
Autor: Ant. Carl Greven (Hrsg.)
Angaben zur Veröffentlichung: Compgen
Kurztitel: Adressbuch Köln 1895
 http://wiki-de.genealogy.net/w/index.php?title=Datei:Koeln_AB_1895.djvu
7 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
8 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
9 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
10 Zweitschrift Standesamt Köln-Deutz Geburt 1885/376
Autor: Standesamt Köln-Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln-Deutz G 1885/ 376
 Nr. 376 Deutz am 10. August 1885 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Büreaugehilfen Wilhelm Müller von hier anerkannt der Kanzleidiener Richard Schmidt, wohnhaft zu Deutz, Karlstraße No. 3, evangelischer Religion und zeigte an, daß von der geschäftslosen Henriette Schmidt ge= borene Reiffen, seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Deutz in seiner Wohnung am sechsten August des Jahres tausend acht hundert achtzig und fünf Nachmittags um sechs Uhr ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Maria Margaretha erhalten habe. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben (gez.) Richard Schmidt Der Standesbeamte (gez.) Feldhaus Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Deutz am 10ten August 1885 Der Standesbeamte Feldhaus
11 Zweitschrift Standesamt Deutz Geburt 1882/624
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz G 1882/624
 Nro 624 Deutz am 14. December 1882 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Bureaugehülfen Jacob Hüll von hier anerkannt der Kanzleidiener Richard Schmidt wohnhaft zu Deutz Luisenstraße No 2 evangelischer Religion, und zeige an, daß von der geschäftslosen Henriette Schmidt geborene Reiffen, seiner Ehefrau evangelischer Religion wohnhaft bei ihm. zu Deutz in seiner Wohnung am dreizehnten December des Jahres tausend acht hundert achtzig und zwei Nachmittags um elf einhalb Uhr ein Kind männlichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Carl Friedrich Otto erhalten habe Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben gez. Richard Schmidt Der Standesbeamte gez. Feldhaus Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Deutz am 14ten December 1882 Der Standesbeamte Feldhaus
12 Zweitschrift Standesamt Köln I Heirat 1909/595
Autor: Standesamt Köln I
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln I H 1909/595
 Nr. 595 Cöln, am zehnten August tausend neunhundertneun Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zwecke de Eheschließung 1 der Friseur Anton Schuch Witwer, der Persönlichkeit nach auf Grund seiner Geburts- urkunde anerkannt, katholischer Religion, geboren am neunzehnten April des Jahres tausend achthundert einundsiebzig zu Godesberg, Kreis Bonn, wohnhaft in Godesberg, Burgstraße 56, Sohn des verstorbenen Gärtners Georg Schuch, zuletzt Gärtner in Godesberg, und seiner Ehefrau Karolin geborene Lehnhausen wohnhaft in Godesberg 2. die Maria Margareta Schmidt, ohne Beruf, der Persönlichkeit nach auf Grund ihrer Aufgebots- verhandlungen anerkannt, evangelischer Religion, geboren am sechsten August des Jahres tausend achthundert fünfundachtzig zu Cöln-Deutz , wohnhaft in Cöln Rathaus- platz 5, Tochter des Stadtdiener Richard Schmidt und seiner Ehefrau Henriette gebo- renen Reiffen, wohnhaft in Cöln. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. der Stadtdiener Richard Schmidt, der Persönlichkeit nach bekannt 62 Jahre alt, Wohnhaft in Cöln, Rathausplatz 5 4. der Vizefeldwebel Infrantie-Regi- ment 56 Friedrich Schmidt der Persönlichkeit nach auf Grund seines Urlaubs- scheins anerkannt 26 Jahre alt, wohnhaft in Wesel. Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nach einander die Frage: ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten bejahten diese Frage und der Standesbeamte spracg hierauf aus, daß sie Kraft des Bürgerlichen Gesetzbuchs nunmehr recht= mäßig verbundene Eheleute seien. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Anton Schuch Maria Margarethe Schuch geborene Schmidt. Richard Schmidt Friedrich Schmidt Der Standesbeamte Köln am 27 Januar 1921 Durch das am 11. Dezember 1920 rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts in Köln ist die Ehe zwischen Anton Schuch und Maria Mar- garete Schmidt geschieden worden Der Standesbeamte Sohn Walter Richard geb. Nr. 261/1915 St.Amt Bad Godesberg Heirat Nr. 285/1942 St.Amt Köln I
13 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
14 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
15 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
16 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
17 Zweitschrift Standesamt Köln I Heirat 1909/595
Autor: Standesamt Köln I
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln I H 1909/595
 Nr. 595 Cöln, am zehnten August tausend neunhundertneun Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zwecke de Eheschließung 1 der Friseur Anton Schuch Witwer, der Persönlichkeit nach auf Grund seiner Geburts- urkunde anerkannt, katholischer Religion, geboren am neunzehnten April des Jahres tausend achthundert einundsiebzig zu Godesberg, Kreis Bonn, wohnhaft in Godesberg, Burgstraße 56, Sohn des verstorbenen Gärtners Georg Schuch, zuletzt Gärtner in Godesberg, und seiner Ehefrau Karolin geborene Lehnhausen wohnhaft in Godesberg 2. die Maria Margareta Schmidt, ohne Beruf, der Persönlichkeit nach auf Grund ihrer Aufgebots- verhandlungen anerkannt, evangelischer Religion, geboren am sechsten August des Jahres tausend achthundert fünfundachtzig zu Cöln-Deutz , wohnhaft in Cöln Rathaus- platz 5, Tochter des Stadtdiener Richard Schmidt und seiner Ehefrau Henriette gebo- renen Reiffen, wohnhaft in Cöln. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. der Stadtdiener Richard Schmidt, der Persönlichkeit nach bekannt 62 Jahre alt, Wohnhaft in Cöln, Rathausplatz 5 4. der Vizefeldwebel Infrantie-Regi- ment 56 Friedrich Schmidt der Persönlichkeit nach auf Grund seines Urlaubs- scheins anerkannt 26 Jahre alt, wohnhaft in Wesel. Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nach einander die Frage: ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten bejahten diese Frage und der Standesbeamte spracg hierauf aus, daß sie Kraft des Bürgerlichen Gesetzbuchs nunmehr recht= mäßig verbundene Eheleute seien. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Anton Schuch Maria Margarethe Schuch geborene Schmidt. Richard Schmidt Friedrich Schmidt Der Standesbeamte Köln am 27 Januar 1921 Durch das am 11. Dezember 1920 rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts in Köln ist die Ehe zwischen Anton Schuch und Maria Mar- garete Schmidt geschieden worden Der Standesbeamte Sohn Walter Richard geb. Nr. 261/1915 St.Amt Bad Godesberg Heirat Nr. 285/1942 St.Amt Köln I
18 Zweitschrift Standesamt Köln-Deutz Geburt 1885/376
Autor: Standesamt Köln-Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln-Deutz G 1885/ 376
 Nr. 376 Deutz am 10. August 1885 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Büreaugehilfen Wilhelm Müller von hier anerkannt der Kanzleidiener Richard Schmidt, wohnhaft zu Deutz, Karlstraße No. 3, evangelischer Religion und zeigte an, daß von der geschäftslosen Henriette Schmidt ge= borene Reiffen, seiner Ehefrau, evangelischer Religion, wohnhaft bei ihm zu Deutz in seiner Wohnung am sechsten August des Jahres tausend acht hundert achtzig und fünf Nachmittags um sechs Uhr ein Kind weiblichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Maria Margaretha erhalten habe. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben (gez.) Richard Schmidt Der Standesbeamte (gez.) Feldhaus Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Deutz am 10ten August 1885 Der Standesbeamte Feldhaus
19 Zweitschrift Standesamt Köln I Heirat 1909/595
Autor: Standesamt Köln I
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Köln I H 1909/595
 Nr. 595 Cöln, am zehnten August tausend neunhundertneun Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute zum Zwecke de Eheschließung 1 der Friseur Anton Schuch Witwer, der Persönlichkeit nach auf Grund seiner Geburts- urkunde anerkannt, katholischer Religion, geboren am neunzehnten April des Jahres tausend achthundert einundsiebzig zu Godesberg, Kreis Bonn, wohnhaft in Godesberg, Burgstraße 56, Sohn des verstorbenen Gärtners Georg Schuch, zuletzt Gärtner in Godesberg, und seiner Ehefrau Karolin geborene Lehnhausen wohnhaft in Godesberg 2. die Maria Margareta Schmidt, ohne Beruf, der Persönlichkeit nach auf Grund ihrer Aufgebots- verhandlungen anerkannt, evangelischer Religion, geboren am sechsten August des Jahres tausend achthundert fünfundachtzig zu Cöln-Deutz , wohnhaft in Cöln Rathaus- platz 5, Tochter des Stadtdiener Richard Schmidt und seiner Ehefrau Henriette gebo- renen Reiffen, wohnhaft in Cöln. Als Zeugen waren zugezogen und erschienen: 3. der Stadtdiener Richard Schmidt, der Persönlichkeit nach bekannt 62 Jahre alt, Wohnhaft in Cöln, Rathausplatz 5 4. der Vizefeldwebel Infrantie-Regi- ment 56 Friedrich Schmidt der Persönlichkeit nach auf Grund seines Urlaubs- scheins anerkannt 26 Jahre alt, wohnhaft in Wesel. Der Standesbeamte richtete an die Verlobten einzeln und nach einander die Frage: ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen. Die Verlobten bejahten diese Frage und der Standesbeamte spracg hierauf aus, daß sie Kraft des Bürgerlichen Gesetzbuchs nunmehr recht= mäßig verbundene Eheleute seien. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben Anton Schuch Maria Margarethe Schuch geborene Schmidt. Richard Schmidt Friedrich Schmidt Der Standesbeamte Köln am 27 Januar 1921 Durch das am 11. Dezember 1920 rechtskräftig gewordene Urteil des Oberlandesgerichts in Köln ist die Ehe zwischen Anton Schuch und Maria Mar- garete Schmidt geschieden worden Der Standesbeamte Sohn Walter Richard geb. Nr. 261/1915 St.Amt Bad Godesberg Heirat Nr. 285/1942 St.Amt Köln I
20 Zweitschrift Standesamt Deutz Geburt 1882/624
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz G 1882/624
 Nro 624 Deutz am 14. December 1882 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, der Persönlichkeit nach durch den von Person bekannten Bureaugehülfen Jacob Hüll von hier anerkannt der Kanzleidiener Richard Schmidt wohnhaft zu Deutz Luisenstraße No 2 evangelischer Religion, und zeige an, daß von der geschäftslosen Henriette Schmidt geborene Reiffen, seiner Ehefrau evangelischer Religion wohnhaft bei ihm. zu Deutz in seiner Wohnung am dreizehnten December des Jahres tausend acht hundert achtzig und zwei Nachmittags um elf einhalb Uhr ein Kind männlichen Geschlechts geboren worden sei, welches die Vornamen Carl Friedrich Otto erhalten habe Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben gez. Richard Schmidt Der Standesbeamte gez. Feldhaus Die Uebereinstimmung mit dem Hauptregister beglaubigt. Deutz am 14ten December 1882 Der Standesbeamte Feldhaus
21 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen

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Titel Schuch/Schönau
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Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
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