Johanna Dorothee BARTHOLOMAEUS

Johanna Dorothee BARTHOLOMAEUS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johanna Dorothee BARTHOLOMAEUS
Beruf ohne 13. Februar 1874 Kindelbrück, Sömmerda, Thüringen, Deutschland nach diesem Ort suchen [1]

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt berechnet 1821
Tod nach 13. Februar 1874 [2]
Todo 1. Januar 2011
Heirat 25. Februar 1839 Kindelbrück, Sömmerda, Thüringen, Deutschland nach diesem Ort suchen [3] [4]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
25. Februar 1839
Kindelbrück, Sömmerda, Thüringen, Deutschland
Christoph Friedrich Carl SCHMIDT

Quellenangaben

1 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
2 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
3 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen
4 Zweitschrift Standesamt Deutz Heirat 1874/16
Autor: Standesamt Deutz
Angaben zur Veröffentlichung: Landesarchiv NRW
Kurztitel: ZS StA Deutz H 1874/16
 No 16 Heiraths- Gemeinde Landkreis Heirat des Carl August Richard Schmidt und der Henriette Reiffen Im Jahre tausend achthundert vier und siebenzig, den dreizehnten des Manats Februar Vormittags zehn Uhr, erschienenn vor mir Robert Reisch, Bürgermeister als Beamten des Personenstandes der Bürgermeisterei Deutz 1) der Carl August Richard Schmidt sechsund zwanzig jahre alt, geboren zu Kindelbrück Regierungsbezirk Erfurt Standes Cuiraßier-Trompeter wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln großjähriger Sohn des Christoph Friedrich Carl Schmidt Standes Cantor und Lehrer zu Kindelbrück wohnend und der Johanne Dorothee Bartholomaeus Standes ohne zu Kindelbrück wohnend 2) die Henriette Reiffen zwanzig Jahre alt, geboren zu Lennep Regierungsbezirk Düsseldorf Standes ohne wohnhaft zu Deutz Regierungs= Bezirk Coeln minderjährige Tochter des Albert Reiffen Standes Müller, gestorben zu Lennep und der Henriette Tacke, Standes ohne zu Lennep verlebt Dieselben haben mich ersucht, die zwischen ihnen verabredete Heirath gestzlich abzuschließen und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeindehauses zu Deutz und Wermelskirchen Statt gehabt haben, nähmlich die erste am achtzehten respective fünf undzwanzigsten Januar dieses Jahres, daß ferner die Urkunden dieser Ankündigung den gestzlichen Bestimmungen gemäß öffent= lich angeschlagen gewesen; daß auch kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingelegt worden ist; daß folgende beigebrachte und gegenwärtigem Acte angeschlosse- ne Urkunden vorgelesen: 1.) Geburts-Attest des Bräutigams, ausgestellt vom Ober- pfarrer Findeis zu Kindelbrück 2.) Urkunde über die Einwilli- gung dessen Eltern in diese Heirath aufgenommen durch das Königliche Kreisgericht zu Weißensee 3.) Consens zu dieser Heirath, ausgefertigt durch das Königliche Commando des Rheinischen Currassier-Regiments No. 8 zu Deutz 4.) Geburts-Act der Braut und Sterbe-Urkunden deren Eltern und mütterlichen Großeltern, ausge- stellt vom Bürgermeister zu Lennep. 5.) Sterbeact deren väterlichen Großvaters, ausgefertigt durch den Pfarrer Nonne zu Hattingen. 6.) Todesurkunden deren väterlichen Großmutter, ausgestellt vom Bürgermeister zu Neviges. 7.) Bescheinigung über die zu Wermelskirchen erfolgten Verkündigungen dieser Heirath. Urkunde 17 Köln Regierungs-Bezirk Köln 8. Urkunde über die Einwilligung des Familienraths der minder- jährigen Braut in diese Ehe, aufgenommen durch den Friedensrichter Stand zu Lennep; dann der Bräutigam sammt den unterzeichneten vier Zeugen an Eides Statt versichert hatte, daß, wenn auch in den bei- gebrachten Urkunden er selbst bald Richard Schmidt, bald Carl August Richard Schmidt benannt, hierunter doch immer nur er allein verstanden sei. habe ich, um jener Aufforderung zu willfahren, nachdem ich die vorliegenden Urkunden geprüft und das sechste Kapitel des von der Ehe handelnden Titels des Bürgerlichen Gestzbuches über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Eheleute, sowie die hierauf bezüglichen Artikel sechs bis einschließlich neun des Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und Artikel neun und dreißig des Einführungsgesetzes zum Allgemeinen deut= schen Handelsgesetzbuch laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vor= benannte Braut befragt, ob sie einander ehelichen wollten? Da nun jeder von Beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat, so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Carl August Richard Schmidt und Henriette Reiffen hierdurch mit einander gesetztlich verheirathet sind. Also verhandelt in Gegenwart des August Steffen sechsundzwan zig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des August Hermann Hessler, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Cuirassier-Trompeter wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter des neuen Ehegatten des Hubert Ignatz Bellig, siebenundzwanzig jahre alt, Standes Bäckermeister wohnhaft zu Deutz welcher Bekannter der neuen Ehegattin und des Edmund Reiffen, fünfundzwanzig jahre alt, Standes Anstreicher wohnhaft zu Deutz welcher Bruder der neuen Ehegattin zu sein erklärte und wurde nach geschehener Vorlesung und Genehmigung gegenwärtiger Urkunde unterzeichnet von mir dem Perso= nenstands=Beamten und sämmtlichen Comparenten Richard Schmidt August Steffen H. Reiffen August Hermann Hessler H.I. Dellig, Reiffen

Datenbank

Titel Schuch/Schönau
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Hochgeladen 2016-10-18 12:49:25.0
Einsender user's avatar Wolfgang Schuch
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