Henrich IV. »jun.« PHILIPS

Henrich IV. »jun.« PHILIPS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Henrich IV. »jun.« PHILIPS
Beruf Kotsasse

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 19. August 1702 Mahlum nach diesem Ort suchen [2]
Tod 9. Februar 1766 Mahlum nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Ilse Lucia BARTÖLKIN

Notizen zu dieser Person

Kotsasse zu Mahlum (ab 1726).

Geb. 13 - 14 h. Paten: 1. Henrich Hoffmeister [Onkel]; 2. Catharina[Philiipps vereh.] Hoffmeister [Tante]; 3. Ilsebe Hoffmeister [Tanteoder Cousine].

Übernimmt bei der Heirat 1726 den Kothof des Vaters, der sich auf dieLeibzucht zurückzieht.

Text der Ehestiftung Ehestiftung Heinrich Philips jun. und Ilse LuciaBartölcke (Mahlum 13. 1. 1726):
»Im Nahmen der H[eiligen]und Hochgelobten DreyEinigkeit, Amen.
Zu wißen sey hiemit, waßmaßen heute unten gesetzten Dato Zwischen demEhrbahren und Wolgeachteten Jungen Gesellen Henrich Philips, desEhrbahren und Wolgeachteten Henrich Philips, Kohtsaßens und Altaristenhieselbst eheleibl[ichem] Sohne als Bräutigam einerseits, und der Ehr-und Arbeitssahmen Jungfer Ilse Lucia Bartölcken, des Ehrbahren undWolgeachteten Henrich Bartölckens, Ackermann und Krügers hieselbstehel[iche] Tochter als Braut anderseits, eine Christl[iche]Eheverlobung abgeredet und mit Consens der Eltern, auch in Gegenwart[von] Zeugen geschloßen worden:
[Verlöbnis]
Zufoderst Versprechen Braut und Bräutigam einander ehelich zuheyrathen, Es mit einander redlich zu meinen, und alle diejenigenPflichten einander zu leisten, Welche Krafft Göttl[ichen] Willens VonIhnen möchten erfodern werden.
[Mitgift Bartölcke]
Die Zeitl[ichen] Heyrath-Güter belangend, so freyet die Braut demBräutigam zu, Welches Ihr Vater zu geben Verspricht, SechzigR[eichs]th[a]l[e]r an Gelde, Eine Morgen Erbland in Speckenfeldebelegen, auch grüne Saat, Eine Morgen Rocken und eine Morgen Gersten,Eine Kuh, Ein Schwein, fünff Schaffe zur Zucht, und zur Hochzeit achtHimten Rocken, Vier Himten Weitzen, Ein Rind, Ein Schwein, Ein FaßBrühan, wie auch Kasten, Kleider und Bettegewand Ihrem Stande gemäß.
[Ehegüter von Bräutigamsseite]
Dagegen freyet der Bräutigam seiner Braut zu das Von seinem Vater Ihnübergelaßene Haus u[nd] Hoff, Wagen und Pferde nebst aller Zubehör angarten, Lande und Wiesen, auch aller Gerechtigkeit, welches Ihm derVater Henrich Philips übergiebt um und Vor [für] Zweyhundert Mfl[Mariengulden].
[Spätere Aussteuerung der jüngsten Bräutigamschwester (I)]
Daneben der Bräutigam Verspricht, daß wen der Vater sollte sterben,ehe die Jüngste Tochter [desselben] heyrahtete, daß so dan derBräutigam Ihr die Unkosten Zur Verlöbnis geben wolle.
[Leibzuchtrecht des Bräutigamvaters und dessen eventueller neuer Frau]
Zum Alt-Vater-Theil behält der Vater Henrich Philips unten auff derDeel die Kammer und den darüber befindlichen Boden, und genießet dieWärmde bey den Jungen Leuten in der Stube. Solten Sie sich aber nichtVertragen können, so wil der Sohn Ihm ein Alt-Vaters-Haus bauen undNöhtiges Brenholtz Verschaffen. Solte sich der Vater auch wiederVerheyrahten, so behält nach seinem Tode die Wittwe die Wohnung. Esbehält auch der Vater Philips zu seiner Erhaltung ins Feld eine [mußheißen: drei] Morgen Land, als eine im Stadwegesfelde bey ChristianNettens Lande und bey einer Breite des jetzigen Possessoris belegene,die andere an der Breite im Faulen Kampe Zwischen Christoff Meyers unddes Pastoris Lande, die dritte auff den Uvernfelde an BartölckensLande, und an Gräserey das Graß hinten im Garten, von Apfeln und Birnden dritten Theil, an Wiesewachs in der Hannecken ein Theil und imCreutzblecke ein theil, Grabenland auf den Tellergarten den ViertenTheil. Es behält auch der Vater von Viehe eine Kuh und ein JährigRind, und der Bräutigam giebt Ihm Jährlich ein Schwein und versprichtauch dem Vater, das Land frey zu bestellen, den Mist, worzu der Vatereine Mist-Stelle vor dem Fenster behält, auffs Land und das Korn insHaus zu fahren, wo es seine Stelle über der Haus-Dehl haben soll. Erwill auch dem Vater, zu Zwey Metzen, Leinsaamen zu seen von seinemLande Jährlich hergeben.
[Spätere Aussteuerung der jüngsten Bräutigamschwester (II)]
Solte der Vater eher sterben, ehe die jüngste Tochter [desselben] dienöhtigen Bette bekommen, so werden derselben Fünff R[eichs]th[a]l[e]rzum Voraus von denen Geldern Vermachet, so Er [der Vater] auff Landausgethan. [Begräbnis des Bräutigamvaters aus Mitteln des Sohnes] BeymTodesfall des Vaters Verspricht der Bräutigam als Sohn, das Begräbnisdeßelben über sich zu nehmen, doch mit dem Bedingen, daß Er davor[dafür] des Vaters Kuh bekomt. Auch das Korn, wenn es beym Todesfallnoch auf dem Felde ist, fällt es dem Bräutigam als possessori zu. Istes aber schon in der Scheure, so gehen die anderen Kinder als Erben zugleichen Theile.
[Gegenseitiges Erbrecht der Brautleute]
Letzlich ist resolviret, daß beyde Verlobte einander beerben sollen,wenn gleich über Kurtze oder Lange Zeit der Todt ohne Leibes Erbenerfolgen solte.
[Zeugen und Beurkundung]
Diese Pacta Dotalia sind auf Begehren der Bräutigams Henrich Philips[jun.] und der Braut Ilse Lucia Bartölcken, mit consens des BräutigamsVaters Henrich Philips [sen.] und der Braut Vater Henrich Bartölcke,in Gegenwahrt [der] Zeugen, als von Seiten des Bräutigams MichaelHoffmeister [Onkel], Henrich Hoffmeisters [Onkel] und Bartold Netten,von Seiten der Braut Ludolff Bolm aus Schlewekke, wie auch Hans Bolmund Hans Bodenstein Von mir, Leop[old] And[reä] Lübbren, Past[ore]L[oci], Zu Papier gebracht und dem Bräutigam, an gehörigen OhrteConfirmiren zu laßen, übergeben.
Geschehen zu Mahlumb am 13t[en] Jan[uar] 1726.«
Baptism Date: 27 AUG 1702
Baptism Place: Mahlum
Occupation Place: Mahlum

Quellenangaben

1 (Siehe Geburt.)
2 KB Mahlum, 35/-

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Titel Die Familien Bartels und Ofer
Beschreibung
Hochgeladen 2013-04-11 17:20:02.0
Einsender user's avatar Jörn Bartels
E-Mail joern.bartels@web.de
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