Notizen zu dieser Person
Aus Volkersheim; Kotsasse zu Mahlum (ab ca. 1692; ab 1726 Altvater).
Altarist (Kirchenvorsteher) der ev.-luth. Kirchengemeinde Mahlum (so1726; 1743 »gewesener Altariste«).
Paten: 1. Heinrich Knackstert, Vaters Schwager; 2. Tile Ziegenbein,Ortshausen, Vaters Schwager; 3. Margrete Wolters, Adam ZiegenbeinsFrau.
Zieht sich bei der Heirat des Sohnes Henrich II. 1726 auf die Leibzucht zurück und übergibt diesem den Hof.
1696 Pate bei Bartold Müller, Neffen der Ehefrau, 1702 bei AndreasRusts Tochter Eva Magdalena, 1709 bei Frantz Müllers Sohn JürgenHenrich.
Aus dem Text der Ehestiftung der Tochter Maria Philips mit AndreasHaman, Mahlum 6. 1. 1726: »der Ehr- und Arbeitssahmen Jungfer MariaPhilips, des Ehrbahren und Wolgeachteten Henrich Philips, Kohtsaßensund Altaristen hieselbst ehel[iche] Tochter« - »So soll nach demVersprechen der Braut Vater [des Brautvaters] der Bräutigam seinerLieben Braut halber zu genießen haben, Einhundert Mfl [Mariengulden],Eine Kuh, Ein Schwein, und zur Hochzeit Vier Himten Rocken, ZweyHimten Weitzen, 1/2 Faß Bruhan, Ein Rind und Ein Schwein.«
Aus dem Text der Ehestiftung des Sohnes Henrich II. Philips, Mahlum13. 1. 1726: »des Ehrbahren und Wolgeachteten Henrich Philips,Kohtsaßens und Altaristen hieselbst eheleibl[ichem] Sohne...« -»Dagegen freyet der Bräutigam seiner Braut zu das Von seinem Vater Ihnübergelaßene Haus u[nd] Hoff, Wagen und Pferde nebst aller Zubehör angarten, Lande und Wiesen, auch aller Gerechtigkeit, welches Ihm derVater Henrich Philips übergiebt um und Vor [für] Zweyhundert Mfl[Mariengulden].« - »Zum Alt-Vater-Theil behält der Vater HenrichPhilips unten auff der Deel die Kammer und den darüber befindlichenBoden, und genießet die Wärmde bey den Jungen Leuten in der Stube.Solten Sie sich aber nicht Vertragen können, so wil der Sohn Ihm einAlt-Vaters-Haus bauen und Nöhtiges Brenholtz Verschaffen. Solte sichder Vater auch wieder Verheyrahten, so behält nach seinem Tode dieWittwe die Wohnung. Es behält auch der Vater Philips zu seinerErhaltung ins Feld eine [muß heißen: drei] Morgen Land, als eine imStadwegesfelde bey Christian Nettens Lande und bey einer Breite desjetzigen Possessoris belegene, die andere an der Breite im FaulenKampe Zwischen Christoff Meyers und des Pastoris Lande, die dritteauff den Uvernfelde an Bartölckens Lande, und an Gräserey das Graßhinten im Garten, von Apfeln und Birn den dritten Theil, an Wiesewachsin der Hannecken ein Theil und im Creutzblecke ein theil, Grabenlandauf den Tellergarten den Vierten Theil. Es behält auch der Vater vonViehe eine Kuh und ein Jährig Rind, und der Bräutigam giebt IhmJährlich ein Schwein und verspricht auch dem Vater, das Land frey zubestellen, den Mist, worzu der Vater eine Mist-Stelle vor dem Fensterbehält, auffs Land und das Korn ins Haus zu fahren, wo es seine Stelleüber der Haus-Dehl haben soll. Er will auch dem Vater, zu Zwey Metzen,Leinsaamen zu seen von seinem Lande Jährlich hergeben... BeymTodesfall des Vaters Verspricht der Bräutigam als Sohn, das Begräbnisdeßelben über sich zu nehmen, doch mit dem Bedingen, daß Er davor[dafür] des Vaters Kuh bekomt. Auch das Korn, wenn es beym Todesfallnoch auf dem Felde ist, fällt es dem Bräutigam als possessori zu. Istes aber schon in der Scheure, so gehen die anderen Kinder als Erben zugleichen Theile.« - »Daneben der Bräutigam Verspricht, daß wen derVater sollte sterben, ehe die Jüngste Tochter [desselben] heyrahtete,daß so dan der Bräutigam Ihr die Unkosten Zur Verlöbnis geben wolle...Solte der Vater eher sterben, ehe die jüngste Tochter [desselben] dienöhtigen Bette bekommen, so werden derselben Fünff R[eichs]th[a]l[e]rzum Voraus von denen Geldern Vermachet, so Er [der Vater] auff Landausgethan.«
Im Mahlumer Kirchenbuch regelmäßig Henrich; bei Heirat und beim Todehochdeutsch Heinrich. - Bei Heirat Philipß.
Erwähnung 6 JAN 1726 Mahlum In der Ehestiftung der Tochter Maria.
Erwähnung 13 JAN 1726 Mahlum In der Ehestiftung des Sohnes Henrich II.
Erwähnung 27 DEC 1720 Mahlum Zeuge bei der Ehestiftung der angeheirateten Nichte CatharinaHoffmeister.