Kunigunde GÖBEL

Kunigunde GÖBEL

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Kunigunde GÖBEL

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Bestattung 12. Oktober 1655 Nürnberg nach diesem Ort suchen
Taufe 13. Januar 1617 Nürnberg nach diesem Ort suchen
Wohnen
Heirat 14. Juni 1648 Nürnberg nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
14. Juni 1648
Nürnberg
Bernhard GLATZKOPF

Notizen zu dieser Person

+ "auf der Walch" ■/St,Rochus
¸/L./S.848 ■/L./S.188/158 oo/L./S.81a
St.Lorenz Nürnberg Taufbuch
Jahrgang:1617 Eintrg.vom 13.1. Seite 848
Vater:STEPHAN GÖBEL Mutter:JULIANA Täufling:KUNIGUNDA
Taufdatum:13.Januarius 1617."
St.Lorenz Nürnberg Bestattungsbuch
Jahrgang:1655 Eintrg.vom 12.Oktober Seite:188/Nr.158
"Frau KUNIGUNDA;des ehrsamen Bernhard KLATZKOPFF;Kammachers Ehewürthin auf der
Walch."
Freitag 12.Oktober(1655) 4 Herrn(leich),Rochus.
Aus fränk.Familienkunde Band 15/Hanna Kühnlein
"bis 1800 wurden von den Stadtkirchen Nürnbergs keine allgemein gültigen Ster-
bebücher mit den Namen aller Verstorbenen geführt.Die ersten Sterbeeinträge,
reine Namenslisten wurden ab 1439 in St.Sebald,ab 1454 in St.Lorenz in den Toten
geläutbüchern gemacht,die lediglich Abrechnungsbücher waren.Nur gegen Bezahlung
wurde,solange sich der Leichenzug vom Sterbehaus bis zum Friedhof bewegte,geläu-
tet.Die Läutgebühr betrug gleichbleibend bis 1788 einen Gulden.Im Laufe der Zeit
erhielten die Sterbebücher zusätzliche Einträge über Beruf,Wohnung,Familienstand
und Höhe der bezahlten Gebühr,aus denen man Rückschlüsse auf den sozialen Stand
des Verstorbenen ziehen kann.Noch mehr Information geben die Ratstotenbücher
(von 1564 bis 1791) durch Hinweise auf die Vermögenssituation.Zum Beispiel läßt
der Zusatz:"ein Vormund gesetzt" oder "Inventar registriert" auf vorhandenes Ver
mögen schließen.Gelegentlich finden sich sogar exacte Angaben über die Höhe des
Besitzes.
In die Form der Beerdigung schaltete sich der Rat auch wieder vorschreibend ein.
" Wir haben nicht gestatten wollen",daß diese nur "bloß von der Willkür des
Trauerhauses abhangen" solle,so heißt es in einer diesbezüglichen Verordnung.
(Fleischmann)Um zu verhindern,daß sich bei einem Todesfall jemand über die
festverankerten Standesgrenzen hinwegsetzte,schuf man verschiedene verbindliche
Bestattungsklassen.Die geringste und damit billigste war die "Gemeingruben-oder
Kittelleich",die unbesungen,ohne Geläut und ohne Eintrag ins Kirchenbuch,am Ran-
de der Friedhöfe stattfand.Die nächst höhere Beerdigungsklasse war die "Früh-
oder Schauhausleich."Bei einer "Einfachleich" oder "Dreiherrenleich" wurde der
Tote von drei Diakonen zum Stadttor gebracht.Aber nur von einem auf den Fried-
hof geleitet.Bei der "halben Chor" oder "Fünf-Herrenleich"dagegen gingen fünf
Diakone zum Tor ,zwei mit auf den Friedhof.
Aufwand und Kosten steigerten sich weiter von der "halben Talerleich" oder
"Generalis minoris",zur "General-oder Achtherrenleich." Die "Dryer-leich" war
die aufwändigste,die ihren Namen von dem das Leichenbegängnis begleitenden
Schulkindern hatte,die als Lohn je drei Kreuzer erhielten und bei der vom
Geistlichen eine Leichenpredigt gehalten wurde.
Ein Wagen des städtischen Bauhofes,ein sog. Peuntwagen beförderte die Leiche.
Weitere Unkosten verursachten "Seelfrauen", Aufwärter,Türmer u.s.w.
Bei allen Beerdigungen waren "Streifer"-Hilfkräfte,die die Stadt für bestimmte
Aufgaben einstellte-so,während die Leich sich auf dem Friedhof befindet,im
Trauerhaus verbleiben sollen,vonnöten.
Für all dies waren von der Stadt feste Taxen vorgeschrieben.
Für die Handwerker kamen die oberen Beerdigungskassen natürlich nie in Frage.
Gelegentlich wurde in den Kirchenbüchern eine halbe Taler-leich notiert,eher
schon eine Fünf-,meist eine Dreiherren-oder Einfachleich.
Die Armen wurden in Massengräbern beerdigt.Bei jeder Beerdigung eines "ehrsamen"
Meisters war,laut Handwerksordnung, bei Androhung eines Strafe verboten,ohne
triftigen Grund fernzubleiben.Sechs Meister hatten die Bahre ,die mit dem der
Zunft gehörenden oft kostbaren Leichentuch bedeckt war,zu tragen.Starb ein Ge-
selle, so wurde er in einem von der Zunft gekauften Gesellengrab beerdigt."
So weit der Aufsatz von Hanna Kühnlein.
In Oberfranken fand ich des öfteren bei einem Sterbeeintrg.den Zusatz "mit einer
Vermahnung" beerdigt.Dieser oft bei Kleinkindern angewandte Zusatz bezeichnet
ebenfalls die einfachste Art der Beerdigung.

Quellenangaben

1 ev.luth.KB.Archiv Nürnberg;Forsch.Hanna Kühnlein

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Hochgeladen 2005-09-05 19:52:16.0
Einsender user's avatar Inge Rieger (K2002)
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