Johan Joseph HECK

Johan Joseph HECK

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johan Joseph HECK
Beruf Tagelöhner

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 29. Januar 1814 Ederen nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod 7. November 1875 Freialdenhoven nach diesem Ort suchen [2]
Heirat 26. Mai 1837 Freialdenhoven nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
26. Mai 1837
Freialdenhoven
Sybilla Christina PETERS

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 No.14 Acte de Naissance Lan mil huit cent quatorse le vingt sept du mois de fevrier a deuxheures du midi pardevant nous, Francois Joseph Schunck, Maire du Ederen,officier de letat civil, est comparu Terese Eklbers age de trente deuxans, demeurant a Weltz la quele nous a presente un enfant du sexemasculin ne le vingt neuf du mois de lanvier de lan mil huit centquartorse a drois heures du matin de Jeanette Catharine Heck, professionsans demeurant a Ederen daus la maison Nr.18 sise rue Kirchstras etauquel il a declare donner le prenom de Joan Joseph lesdites declarationet presentation faites en presence des messieurs Arnold Dickens age detrente deux ans, profession de bailleur demeurant a Ederen et GerardLudwig age de trente troix ans, profession de journalier demeurant aEderen. Ont les declarant le lemoins, signe avec nous le present acte, apresquil leur en a ete lait lecture.
2 Sterbeurkunde
 No.27 Sterbe-Urkunde Bürgermeisterei Freialdenhoven Kreis Jülich Regierungs- undLandgerichtsbezirk Aachen Verhandelt im Gemeindehause zu Freialdenhoven am achten November eintausend achthundert fünf und siebenzig um acht Uhr Vormittags Vor mir Balthasar Gevenich delegirter erster beigeordneter Bürgermeistervon Freialdenhoven Beamten des Personenstandes, erschienen : 1. Wilhelm Joseph Heck alt drei und dreißig Jahre, Standes Händler,wohnhaft zu Freialdenhoven, welcher Sohn des Verstorbenen zu sein angab,und 2. Wilhelm Offergeld alt vier und sechszig Jahre, Standes Ackerer,wohnhaft zu Freialdenhoven, welcher Nachbar des Verstorbenen zu seinangab. Dieselben erklärten, daß am siebenten November dieses Jahres um zwei Uhrmorgens zu Freialdenhoven verstorben sei : Johann Joseph Heck Ehemann von Sibilla Christina Peters geboren zuEderen, alt sechszig Jahres Standes ohne, wohnhaft zu FreialdenhovenSohn von Katharina Heck Standes Dienstmagd, wohnhaft zu Freialdenhoven. Nach geschehener Vorlesung dieser Urkunde habe ich dieselbe zugleich mitden Zeugen unterschrieben.
3 Heiratsurkunde
 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Freialdenhoven Kreis Jülich Regierungsbezirk Aachen Im Jahr tausend achthundert sieben und dreißig, den sechs undzwanzigsten des Monats Mai, vormittags zehn Uhr, erschienen vor mirGottfried Otten, Bürgermeister von Freialdenhoven als Beamten desPersonenstandes, in dem Gemeindehause daselbst : einerseits : der Johann Joseph Heck, geboren zu Ederen am neun undzwanzigsten Januar tausend achthundertvierzehn, alt drei und zwanzigJahre, Standes Knecht, wohnhaft zu Freialdenhoven RegierungsbezirkAachen Sohn der Johanna Catharina Heck Standes ohne wohnhaft zuFreialdenhoven anwesend und einwilligend andererseits : die Sibilla Christina Peters, geboren zu Freialdenhovenam siebenten September Jahres tausend achthundert sechszehn, alt zwanzigJahre, Standes ohne wohnhaft zu Freialdenhoven, Regierungsbezirk AachenTochter des Peter Mathias Peters Standes Tagelöhner wohnhaft zuFreialdenhoven und dessen Ehefrau Maria Aghnes Fasbenders StandesTagelöhnerin wohnhaft zu Freialdenhoven anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beidenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre desGemeindehauses zu Freialdenhoven Statt gehabt haben, nämlich die ersteam siebenten und die andere am vierzehnten Mai letzthin, daß ferner dieUrkunden über die Ankündigung dieses Eheverlöbnisses vorschriftsmäßigöffentlich angeheftet gewesen sind und mir kein Einspruch gegen dieseVerheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweiseihres Alters und ihrer gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieserHeirath beigebrachten Urkunden, nämlich : 1. die Geburts-Urkunde des Bräutigams (Anlage A) 2. jene der Braut, hier eingetragen am achten September tausendachthundert sechszehn Nr.24 habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesungaller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von demEhestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, denvorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sieeinander ehelichen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortethat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der Johann JosephHeck und die Sibilla Christina Peters im SDtande der Ehe vereint sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein dernachbenannten vier Zeugen nämlich : 1. des Caspar Joseph Vert, ein und vierzig Jahre alt, Standes Ackerer,wohnhaft zu Freialdenhoven 2. des Hilger Gehlen, acht und fünfzig Jahre alt, StandesGemeindediener, wohnhaft zu Freialdenhoven 3. des Reiner Zillikens, vierzig zwei Jahre alt, Standes Weber, wohnhaftzu Freialdenhoven 4. des Ferdinand Moschel, neun und fünfzig Jahre alt, Standes Schmidt,wohnhaft zu Freialdenhoven alle Nachbarn der Braut in doppelter Urschrift aufgesetzt und mit den neuen Ehegatten und denZeugen unterschrieben habe. Die Mutter des Bräutigams, die Eltern derBraut und der Zeuge Gehlen erklärten nicht unterschreiben zu können.

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