Franzisca Hubertina HEINEN

Franzisca Hubertina HEINEN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Franzisca Hubertina HEINEN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 23. November 1827 Mersch nach diesem Ort suchen [1]
Taufe
Tod 23. August 1901 Dürboslar nach diesem Ort suchen [2]
Heirat 12. Juli 1859 Dürboslar nach diesem Ort suchen [3]

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
12. Juli 1859
Dürboslar
Wilhelm ROEMER

Quellenangaben

1 Geburtsurkunde
 Geburtsurkunde Standesamt Jülich Nr.188/1827 Francisca Hubertina Heinen ist am 23.November 1827 in Mersch, jetztJülich geboren. Eltern : Joseph Heinen und Sibilla Heinen geb. Wirtz,beide wohnhaft in Mersch, jetzt Jülich. Jülich, den 17.Januar 1979
2 Sterbeurkunde
 Nr.26 Freialdenhoven am 23.August 1901 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Viehwärter Laurenz Franken wohnhaft inDürboslar und zeigte an, daß die Franziska Römer geborene Heinen vierund siebenzig Jahre einen Monat alt, katholischer Religion, wohnhaft inDürboslar geboren zu Müntz zuletzt verheirathet gewesen mit demverstorbenen Wilhelm Joseph Römer zuletzt wohnhaft in Dürboslar Tochetrder nach Namen, Stand und Wohnort unbekannten Eltern zu Dürboslar amdrei und zwanzigsten August des Jahres tausend neunhundert und einVormittags um halb eilf Uhr verstorben sei. Der Anzeigende erklärte, vondem Todesfall aus eigener Wissenschaft unterrichtet zu sein. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
3 Heiratsurkunde
 No.5 Heiraths-Urkunde Bürgermeisterei Freialdenhoven Kreis Jülich Regierungsbezirk Aachen Im Jahre achtzehn hundert fünfzig und neun, den neunten des Monats JuliNachmittags zwei Uhr, erschienen vor mir Reiner Lenzen delegirterbeigeordneter Bürgermeister an Stelle des durch anderweitigeAmtsgeschäfte verhinderten Bürgermeister von Freialdenhoven als Beamtendes Personenstandes, in dem Gemeindehause daselbst : Einerseits : der Wilhelm Roemer geboren zu Dürboslar am dreizehntenSeptember ein tausend achthuundert sieben und zwanzig alt ein unddreißig Jahre, Standes Dienstknecht wohnhaft zu DürboslarRegierungsbezirk Aachen großjähriger Sohn des Leonard Roemer StandesTaglöhner wohnhaft zu Dürboslar und dessen Ehefrau der verlebten MariaMargaretha Ramrath Standes ohne wohnhaft zu Dürboslar ersterer anwesendund einwilligend Andererseits : die Francisca Hubertina Heinen geboren zu Mersch am dreiund zwanzigsten November Jahres tausend achthundert sieben und zwanzigalt ein und dreißig Jahre, Standes Dienstmagd wohnhaft zu BarmenRegierungsbezirk Aachen großjährige Tochter des Joseph Heinen StandesFaßbinder wohnhaft zu Müntz und dessen Ehefrau Sibilla Wirtz Standesohne wohnhaft zu Münz beide anwesend und einwilligend und forderten mich auf, die zwischen ihnen verabredete Heirathgesetzlich abzuschließen. In Erwägung, daß die erforderlichen beidenöffentlichen Ankündigungen dieser Heirath vor der Hausthüre desGemeindehauses zu Dürboslar und Barmen Statt gehabt haben, nämlich dieerste am sechs und zwanzigsten Juni und die andere am dritten Juliletzthin, daß ferner die Urkunden über die Ankündigung diesesEheverlöbnisses vorschriftsmäßig öffentlich angeheftet gewesen sind undmir kein Einspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist. Nach genommener Einsicht der übrigen von den Requirenten zur Nachweiseihres Alters und ihrter gesetzlichen Befugniß zur Eingehung dieserheirath beigebrachten Urkunden, nämlich : 1. die Geburts-Urkunde der Braut vom Bürgermeisteramt Jülich ausgestelltliegt bei Anlage A 2. die Bescheinigung über stattgehabte Heiraths-Verkündigung vomBürgermeisteramt Barmen ausgestellt liegt bei Anlage B In den betreffenden hier beruhenden Sterbe-Registern befindet sich dieSterbe-Urkunde der Mutter des Bräutigams sub nummero fünf und zwanzig de1800 fünf und dreißig eingetragen Habe ich, um jener Aufforderung zu genügen, nach deutlicher Vorlesungaller vorbezogenen Urkunden und des sechsten Kapitels des von demEhestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches, denvorbenannten Bräutigam und die vorbenannte Braut befragt, ob sieeinander ehelichen wollten ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortethat, so erkläre ich hiermit im Namen des Gesetzes, daß der WilhelmRoemer und die Francisca Hubertina Heinen gesetzlich verheirathet sind. Worüber alles ich sofort gegenwärtige Urkunde im Beisein dernachbenannten vier Zeugen, nämlich : 1. des Johann Sevenich dreißig Jahre alt, Standes Brauer wohnhaft zuDürboslar 2. des Andreas Sommer sieben und vierzig Jahre alt, Standes Ackererwohnhaft zu Dürboslar 3. des Hilger Reinartz ein und vierzig Jahre alt, Standes Ackererwohnhaft uzu Dürboslar 4. des Johann Jacob Dressen fünf und dreißig Jahre alt, StandesSchreiner wohnhaft zu Dürboslar alle weder verwandt noch verschwägertmit den Brautleuten in doppelter Urschrift aufgesetzt und nach vorheriger Vorlesung mit denneuen Ehegatten und den Zeugen unterschrieben habe mit Ausnahme derBraut und deren Mutter welche erklärten Schreibens unkundig zu sein.

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Hochgeladen 2005-10-20 14:32:52.0
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