Johann Ehrenfried MIRUS

Johann Ehrenfried MIRUS

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Johann Ehrenfried MIRUS
Beruf Pfarrer
Religionszugehörigkeit ev

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1672 Gauern, 07580 nach diesem Ort suchen
Tod 25. Oktober 1734 Wohlsborn, 99439 nach diesem Ort suchen
Heirat 21. Juli 1696 Hainspitz, 07607 nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
21. Juli 1696
Hainspitz, 07607
Maria Sophia BEUTNER

Notizen zu dieser Person

Berufe: Pfarrer zu Wohlsborn 1696 bis zu seinem Tode 1734.
Quellen: AT für Wilhelm Weingau d.J., Selbstverlag Rostock 1940, S. 7,
Ziff. 252 Johann Ehrenfried, Pfarrer zu Wohlborn, geb. Gauern 1672,
gest. Wohlborn 25. Okt. 1734, geheiratet 21.7.1696 Hainspitz, Marie
Sophie Beutner oder Brückner?
Er hat viele Aufzeichnungen und Bemerkungen in den Pfarrakten und
Kirchenbüchern von Wohlsborn hinterlassen.
Auszüge aus dem Sterbebuch zu Wohlborn über die gestorbenen Kinder: Am
25. Martii 1704, alss am Feste D.III.Paschali (3. Osterfeiertag) früh
8 Uhr starb mein hertzallerliebster Sohn Johann Ludwig, und zwar in
einer Stunde in welcher er auch geboren, frühe umb 8 Uhr. Johann
Ludwig, ein Kind guter Art. Nach dem er die Masern bis dahin glücklich
überstanden, traf ihn doch noch ein Schlagfluß auf die linke Seite der
Brust, so daß er doch noch seinen Geist hat aufgeben müssen. Er wurde
am 28. vorgen. Mts. unter zahlreicher vornehmer Begleitung begraben.

Mein Gevatter Ludwig FÄRBER aus Liebstedt hielt über die Stelle aus
Lib. sup. (Buch der Weisheit Salomonis) Cap. 4, V. 7-15 "Der Gerechte,
obgleich er zu zeitlich stirbt, ist er doch in der Ruhe unser", die
Leichenpredigt und mein anderere Gevatter Augustin Ludewig OSAN aus
Buttelstedt eine vortreffliche Abdankungsrede. "Dieses liebe Kind hat
sein Alter nicht höher als auf vier Jahre zwei Wochen und drei Tage
gebracht".
Gott gebe seinem abgelebten Körperchen eine sanfte Ruhe und am
jüngsten Tage eine fröhliche Auferstehung zum ewigen Leben, umb
unseres Osterkönigs, des auferstandenen J.Ch halben Amen. (wörtliche
Abschrift des Eintrags).
15. pag.(=Seite) 456 (14) No. XXXVI. Anno 1705 lesen wir:
Am 6. July starb mein Töchterlein Johanna Sophie MIRUSSIN als 7
Wochenkind am Keuchhusten. "Ziehet hin, ihr lieben Kinder, ziehet hin!
Ich aber bin nun einsam und verlassen. Baruch 4,19".
Auf 4.pag.457 (15) Nr. XL Anno 1707 lesen wir:
Am 22. Februarii 1707, Vormittags so gegen 10 Uhr starb mein liebes
Söhnlein Gotthelf Friedemann MIRUS im Alter von 31 Wochen, 3 1/2
Tagen.
17. pag. 459 (17) Nr. LIV. Anno 1710:
Am 14. Januarii starb meine fromme, gehorsame Tochter Regina Madalena
MIRUSSIN, so sich am 11. d. Mts. an Blattern darnieder gelegt und zwar
verschied sie obenerwähnten 14. d. Mts. Nachmittags um 3 Uhr, geradezu
der Stunde, in welcher zu einer Tauffe (der Tauffe des am 12. d. Mts.
geborenen Hans Jackob TÖPFERSCHEN Söhnchens "Hans Adam" hier) in der
Kirche geläutet wurde, bey der sie Gevatter stehen sollte. Sie starb
aetatis suae (= Ihres Alters) - schreibt Pfarrer MIRUS - 12 Jahre 5
Monate 3 Wochen 1 Tag (genau gerechnet waren es aber gewesen 12 Jahre
6 Monate 17 Tage 7 Stunden) nachdem ich sie noch vermahnt (= soviel
als getröstet). Mein Gevater Herr Pfarrer Joh. Ludewig FÄRBER aus
Liebstädt hielt über den Text aus Jerem. 31.3 "Der Herr ist mir
erschienen von ferne. Ich habe dich je und je geliebt, darum aus
lauter Güte zu mir gezogen" die Leichenpredigt und Herr Pfarrer THIEME
aus Leutenthal die Abdankung.
Man kann dem auch so viel geprüften Pfarrer den Trennungsschmerz beim
Abschied fünf so lieber Kinder heute noch lebhaft nachempfinden und
sich seine damalige Lage und Stimmung vergegenwärtigen.

Für ein Ärgernis, das Pfarrer MIRUS als Inhaber des Wohlborner
Pfarrgutes im Jahre 1717 gegen eine Rittergutsherrschaft - die von
Harrass - einer Grundsteuer wegen durchzufechten hatte, zeugt folgende
hohe kammergerichtliche Zufertigung:
Nachdem bey hiesiger Fürstlicher gesammter Kammer der Pfarrer Herr
Johann Ehrenfried MIRUS zu Wohlsborn sich darüber beschwert hat, daß
ihm von den Herrassischen Gerichten zu Ossmannstadt sein in der Fluhr
Wohlborn belegener Pfarracker, einiher darauf gesuchten Steuer halben
bestecket und ihm, die darauf anstehende Frucht abzuführen, verbothen
worden sey, sich aber bey Aufsuchung der Steuer-Abschläge kein
derartiger Acker funden habe, mithin dem vermeldeten Ehrw. Pfarrer
Miro auch kein solche Steuer absprädentiert werden könne: - also -
wird hiermit denen von Harrassischen Gerichten enbefohlen, den Arrest
auf gedachten Pfarracker nicht zu extendieren, sondern die darauf
angehende Frucht ohne ferneren Anspruch verabfolgen zu lassen.
Signatum - Weimar auf der Wilhelmsburg, am 8. September 1717
Fürstlich Sächsische gesammte Kammer daselbst (gez.) J. G. Alberti

In einer weiteren Eintragung beschwert sich Pfarrer MIRUS über
widerrechtliche Entziehung und Verweigerung pfarrlicher Freitümer und
Gerechtsamen durch den ihm feindselig gesinnten Dorfschulzen WÜNSCHER,
welcher, in einer Predigt beleidigt oder getroffen, nun mit den
Liebstädter Patrimonialgerichtsschreiber gegen den Pfarrer MIRUS
intrigierte und demselben das Leben auf alle nur mögliche Art
erschwerte. Immer befindet sich MIRUS wegen Angriffe auf sein Recht in
Notwehr und Streit und ist bestrebt und besorgt, die Bezüge der
Pfarrbesoldung geschichtlich und urkundlich nachzuweisen und
gerichtlich und aktlich festzustellen.

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Hochgeladen 2004-11-28 22:10:05.0
Einsender user's avatar Günther Herforth-Unger
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