Johann Ehrenfried MIRUS

Characteristics

Type Value Date Place Sources
name Johann Ehrenfried MIRUS
occupation Pfarrer
religion ev

Events

Type Date Place Sources
death 25. October 1734
birth 1672
marriage 21. July 1696

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Marriage ??spouse_en_US??Children
21. July 1696
Hainspitz, 07607
Maria Sophia BEUTNER

Notes for this person

Berufe: Pfarrer zu Wohlsborn 1696 bis zu seinem Tode 1734.

Quellen: AT für Wilhelm Weingau d.J., Selbstverlag Rostock 1940, S. 7,

Ziff. 252 Johann Ehrenfried, Pfarrer zu Wohlborn, geb. Gauern 1672,

gest. Wohlborn 25. Okt. 1734, geheiratet 21.7.1696 Hainspitz, Marie

Sophie Beutner oder Brückner?

Er hat viele Aufzeichnungen und Bemerkungen in den Pfarrakten und

Kirchenbüchern von Wohlsborn hinterlassen.

Auszüge aus dem Sterbebuch zu Wohlborn über die gestorbenen Kinder: Am

  1. Martii 1704, alss am Feste D.III.Paschali (3. Osterfeiertag) früh

8 Uhr starb mein hertzallerliebster Sohn Johann Ludwig, und zwar in

einer Stunde in welcher er auch geboren, frühe umb 8 Uhr. Johann

Ludwig, ein Kind guter Art. Nach dem er die Masern bis dahin glücklich

überstanden, traf ihn doch noch ein Schlagfluß auf die linke Seite der

Brust, so daß er doch noch seinen Geist hat aufgeben müssen. Er wurde

am 28. vorgen. Mts. unter zahlreicher vornehmer Begleitung begraben.

Mein Gevatter Ludwig FÄRBER aus Liebstedt hielt über die Stelle aus

Lib. sup. (Buch der Weisheit Salomonis) Cap. 4, V. 7-15 "Der Gerechte,

obgleich er zu zeitlich stirbt, ist er doch in der Ruhe unser", die

Leichenpredigt und mein anderere Gevatter Augustin Ludewig OSAN aus

Buttelstedt eine vortreffliche Abdankungsrede. "Dieses liebe Kind hat

sein Alter nicht höher als auf vier Jahre zwei Wochen und drei Tage

gebracht".

Gott gebe seinem abgelebten Körperchen eine sanfte Ruhe und am

jüngsten Tage eine fröhliche Auferstehung zum ewigen Leben, umb

unseres Osterkönigs, des auferstandenen J.Ch halben Amen. (wörtliche

Abschrift des Eintrags).

  1. pag.(=Seite) 456 (14) No. XXXVI. Anno 1705 lesen wir:

Am 6. July starb mein Töchterlein Johanna Sophie MIRUSSIN als 7

Wochenkind am Keuchhusten. "Ziehet hin, ihr lieben Kinder, ziehet hin!

Ich aber bin nun einsam und verlassen. Baruch 4,19".

Auf 4.pag.457 (15) Nr. XL Anno 1707 lesen wir:

Am 22. Februarii 1707, Vormittags so gegen 10 Uhr starb mein liebes

Söhnlein Gotthelf Friedemann MIRUS im Alter von 31 Wochen, 3 1/2

Tagen.

  1. pag. 459 (17) Nr. LIV. Anno 1710:

Am 14. Januarii starb meine fromme, gehorsame Tochter Regina Madalena

MIRUSSIN, so sich am 11. d. Mts. an Blattern darnieder gelegt und zwar

verschied sie obenerwähnten 14. d. Mts. Nachmittags um 3 Uhr, geradezu

der Stunde, in welcher zu einer Tauffe (der Tauffe des am 12. d. Mts.

geborenen Hans Jackob TÖPFERSCHEN Söhnchens "Hans Adam" hier) in der

Kirche geläutet wurde, bey der sie Gevatter stehen sollte. Sie starb

aetatis suae (= Ihres Alters) - schreibt Pfarrer MIRUS - 12 Jahre 5

Monate 3 Wochen 1 Tag (genau gerechnet waren es aber gewesen 12 Jahre

6 Monate 17 Tage 7 Stunden) nachdem ich sie noch vermahnt (= soviel

als getröstet). Mein Gevater Herr Pfarrer Joh. Ludewig FÄRBER aus

Liebstädt hielt über den Text aus Jerem. 31.3 "Der Herr ist mir

erschienen von ferne. Ich habe dich je und je geliebt, darum aus

lauter Güte zu mir gezogen" die Leichenpredigt und Herr Pfarrer THIEME

aus Leutenthal die Abdankung.

Man kann dem auch so viel geprüften Pfarrer den Trennungsschmerz beim

Abschied fünf so lieber Kinder heute noch lebhaft nachempfinden und

sich seine damalige Lage und Stimmung vergegenwärtigen.

Für ein Ärgernis, das Pfarrer MIRUS als Inhaber des Wohlborner

Pfarrgutes im Jahre 1717 gegen eine Rittergutsherrschaft - die von

Harrass - einer Grundsteuer wegen durchzufechten hatte, zeugt folgende

hohe kammergerichtliche Zufertigung:

Nachdem bey hiesiger Fürstlicher gesammter Kammer der Pfarrer Herr

Johann Ehrenfried MIRUS zu Wohlsborn sich darüber beschwert hat, daß

ihm von den Herrassischen Gerichten zu Ossmannstadt sein in der Fluhr

Wohlborn belegener Pfarracker, einiher darauf gesuchten Steuer halben

bestecket und ihm, die darauf anstehende Frucht abzuführen, verbothen

worden sey, sich aber bey Aufsuchung der Steuer-Abschläge kein

derartiger Acker funden habe, mithin dem vermeldeten Ehrw. Pfarrer

Miro auch kein solche Steuer absprädentiert werden könne: - also -

wird hiermit denen von Harrassischen Gerichten enbefohlen, den Arrest

auf gedachten Pfarracker nicht zu extendieren, sondern die darauf

angehende Frucht ohne ferneren Anspruch verabfolgen zu lassen.

Signatum - Weimar auf der Wilhelmsburg, am 8. September 1717

Fürstlich Sächsische gesammte Kammer daselbst (gez.) J. G. Alberti

In einer weiteren Eintragung beschwert sich Pfarrer MIRUS über

widerrechtliche Entziehung und Verweigerung pfarrlicher Freitümer und

Gerechtsamen durch den ihm feindselig gesinnten Dorfschulzen WÜNSCHER,

welcher, in einer Predigt beleidigt oder getroffen, nun mit den

Liebstädter Patrimonialgerichtsschreiber gegen den Pfarrer MIRUS

intrigierte und demselben das Leben auf alle nur mögliche Art

erschwerte. Immer befindet sich MIRUS wegen Angriffe auf sein Recht in

Notwehr und Streit und ist bestrebt und besorgt, die Bezüge der

Pfarrbesoldung geschichtlich und urkundlich nachzuweisen und

gerichtlich und aktlich festzustellen.

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