Notizen zu dieser Person
Ein Kossath (oder Häusler, Kötner, Köter) war im nördlichen und östlichen Deutschland ein von einer Herrschaft, einem Grundherrn oder Gutsherrn angesetzter Siedler, der ein wenig Land undein Haus (Achterhof, Kossätenhof, area cossatica) erhielt und auf dem Gut arbeitete sowie besondere Handdienste (Fronden) zu leisten hatte, so zum Beispiel bei der Getreideernte, beim Holzeinschlag usw. helfen musste. Manchmal waren auch Zins- oder Naturalzahlungen (Hühner, Getreide) zu leisten.
Im "Oldenburger Salbuch, Register des Drosten Jakob von der Specken über Grundbesitz und Einkünfte der Grafen von Oldenburg um 1428 - 1450" steht unter Hs. A, § 166 "des Suren hus ghift 3mk" und unter Hs. B, § 160 "Dedeke 3 mk. bi 12 sch. vor des Suren hus Michaelis".
Damit ist belegt, dass der Name Suren (Suhren) bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts im Raum Oldenburg vorkommt.
Im Mannzahlregister des Amtes Neuenburg von 1581 (Als Musterung und Waffenschau des Amtes Neuenburg 1581 umfasst es die Kirchspiele Zetel und Bockhorn mit u. a. der Ortschaft Steinhausen)werden ein Gert Sueren, 1 P(erson) mit Harnisch, Spieß und Rohr, ein Jurgen Sueren, 2 P(ersonen) mit ebenfalls Harnisch, Spieß und Rohr sowie ein Hinrich Sueren, 1 P(erson) mit Rohr aufgeführt. Da dieses Register flüchtig geschrieben und stellenweise schlecht zu lesen ist, war eine buchstabengetreue Wiedergabe nicht in jedem Fall gesichert, so dass Zweifel an der richtigenLesart der Namen bestehen bleiben. Das lässt den Schluss zu, dass der Familienname "Suhren" in und vor dieser Zeit auch als Sueren, Suerenn, Suren, Suhr gebräuchlich gewesen sein kann.
In den Bauernschaften Bockhorn, Jeringhave, Jethausen und Steinhausen wird der Name "Suhren" ebenfalls im 16. und 17. Jahrhundert erwähnt.
Bockhorn: Tiele Suren, *1633 und Teile Suhren, * 1661
Jeringhave: Harmen Suhren; *um 1510 und Reineke Suhren, *um 1520 (Hausmänner)
Jethausen: Claus Suhren, *1642
Steinhausen: Teyl Suren, 1604 Landzuweisung zu Meyerrecht und Theile Suhren, *1625
Diese Bauernschaften liegen dicht beieinander. Ob aber verwandtschaftliche Beziehungen zwischen den aufgeführten Namensträgern bestanden, lässt sich heute nicht mehr schlüssig belegen. Kirchenbücher, aus denen dies ersichtlich wäre, wurden vor dem 19. Jahrhundert noch nicht überall geführt. In Varel wird das erste Kirchenbuch 1676 erwähnt. Es war der Pastor selbst, der Eintragungen vornahm, und von seinem Geschick, seiner Laune, seinem Fleiß und seinem Verantwortungsgefühl hing es ab, was festgehalten wurde und was unter den Tisch fiel. Ihr Wahrheitsgehalt kann somit nicht immer als zwingend oder bindend angesehen werden, ohne hiermit den Pastoren zu nahe treten zu wollen. Aber bei genauerem Hinsehen muss man erkennen, dass einiges nicht auseigener Anschauung, eher durch Übermittlung von dritter Seite den Pastoren zugetragen wurde.