Heinrich Sigismund BACMEISTER

Heinrich Sigismund BACMEISTER

Eigenschaften

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Name Heinrich Sigismund BACMEISTER

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 26. Dezember 1695 Aurich nach diesem Ort suchen
Tod 20. Dezember 1772 Stade nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Katharina Magdalena COLDEWEY
Heirat Ehepartner Kinder

Adelheid Juliane TAMMENA

Notizen zu dieser Person

Dr. jur., ostfriesischer Regierungsrat und Inspektor des Regierungskollegiums,
Hofgerichtsassessor und Stadtsyndikus zu Stade


Wiarda's Geschichte von Ostfriesland enthält längere Aufzeichnungen.
Dort wird er und Mathias von Wicht als die beiden Regierungsräthe genannt, welche
nebst dem Vicekanzler Becker auf Befehl des Fürsten Karl Edzard am 5. August
1738 der Eröffnung der Sitzungen einer Kaiserlichen Commission in Aurich beiwohnten.
Diese hatte vom Kaiser Karl VI. den Auftrag erhalten, die zwischen dem Fürsten
und seinen Landständen entstandenen Streitigkeiten zu prüfen und beizulegen.
Erwähnt sei hier auch, dass 1722 S.B. im Auricher Kirchenbuche als Advocat beim
Hofgericht, 1735 als Regierungsrath aufgeführt wird. In erster Ehe war er mit
Katharina Magdalena Coldewey, in zweiter Ehe mit Adelheid Juliane Tammena, einer
Tochter des Fürstlichen Vice-Hofrichters, vermählt. Bei einer seiner Töchter,
Sophia Karolina, geboren am 16. Januar 1728, stand die Fürstin Sophia Karolina,
geborene Prinzessin von Brandenburg-Culmbach, Pathe. Nach Wiarda spielte S.B. eine
Rolle bei der Besitzergreifung von Ostfriesland durch König Friedrich II. Sofort,
nachdem der Fürst Karl Edzard am 26. Mai 1744 verschieden war, begann der König,
sich druch seine Commissaire huldigen zu lassen, was im ganzen ostfriesischen
Lande ohne störende Zwischenfälle vor sich ging, nur in Aurich schien der
Huldigungsact auf Schwierigkeiten stossen zu sollen. Daselbst erklärte die
Prinzessin Friederika Wilhelmina den in der Nacht nach dem Tode des Fürsten von
ihr zusammengerufenen Fürstlichen
Räthen, dass sie als nächste, älteste
Verwandte des verstorbenen Herrschers die Regierung antreten und sie für ihre
beiden Schwestern, die verwitwete Fürstin Christina Sophia von Schwarzburg-Rudolstadt
und die verwitwete Gräfin Maria Charlotta von Kriechingen, führen werde. Von den
anwesenden Räthen leisteten ihr nur die beiden ältesten, nämlich Mathias von
Wicht und B., den Treueid, während die übrigen, sowie die sonstigen Fürstlichen
Behörden, und die gerade in Aurich versammelten Stände ausweichende, die Stadt
Emden ablehnende Antworten gaben. Die Regierungsräthe B. und von Wicht führten
nun im Namen der drei hohen Damen die Regierung weiter. Da sie jedoch verschiedene
die Besitzergreifung der Fürstinnen andeutende Handlungen vornahmen, auch die
Fürstlichen Burgen zu Aurich und Berum militairisch besetzen liessen, und, wie
ihnen feindlich gesinnte Landstände behaupteten, gehässige Äusserungen über
Preussen gethan haben sollten, so wurden sie am 14. Juni, nachdem die mit einer
Compagnie Infanterie am 1. Juni in Aurich erschienen Königlichen Commissaire dort
die Huldigung trotz Protestes der Prinzessin Friederieka Wilhelmina durchgesetzt
hatten, auf königlichen Befehl verhaftet und nach der Burg Gretsiel abgeführt.
Hier hielt man B. und von Wicht 18 Wochen in strenger Haft; erst nachdem sie geschworen
hatten, die preussische Herrschaft über Ostfreisland anzuerkennen und sich für
die erlittene Haft nicht rächen zu wollen, wurden sie in Freiheit gesetzt.
Anfang November 1744 begaben sie sich nach Berlin, um ihre frühern Bedienungen
wieder zu erlangen. Ein Empfehlungsbrief der Herzogin von Braunschweig-Bevern
an ihre Tochter Elisabeth Christine, Gemahlin des Königs Friedrich II., verschaffte
ihnen zwar einen gnädigen Empfang bei der Königin, ferner auch beim Justizminister
von Cocejii, der ihre Wiederanstellung bei dem damals nicht in Berlin anwesenden
Könige zu befürworten versprach. Trotzdem blieben die hierauf von den beiden
Herren gesetzten Hoffnungen unerfüllt. Im Herbst 1748 reiste B. nochmals nach
Berlin, wo er bei dem dieses Mal anwesenden Monarchen eine Audienz erlangte und
sich betreffs seiner Handlungsweise bei der Huldigung rechtfertigte. Er erhielt
in Folge dessen das Inspectorat des Administartions-Collegiums (damals noch in
Emden), welches er beim Absterben des Fürsten Karl Edzard innegehabt hatte,
aber nicht seine Bedienung als Regierungsrath wieder, deren Wiedererlangung
ihm bei den im Jahre 1750 in Aussichtstehenden Veränderungen im ostfriesischen
Justiz- und Verwaltungswesen so sicher erschien, dass er voreilig das Inspectorat
niederlegte. Hierdurch fiel B. beim grossen Könige in Ungnade, und dieser befahl
seinem Grosscanzler von Cocejii, ihn niemals wieder als Beamten in seinen Staaten
anzustellen. Die königliche Ungnade veranlasste S.B., sein Heimathland schleunigst
zu verlassen und sich mit seiner Familie zur Bewerbung um eine Beamtenstelle nach
dem Churfürstenthum Hannover zu begeben, dessen Regierung schon seit langen Jahren
das Anwachsen der preussischen Macht mit scheelen Augen betrachtete und die
Besitzergreifung Ostfrieslands durch Friedrich II., auf das der Churfürst Georg
II. vergeblich sein Recht geltend zu machen versuchte, böses Blut gemacht hatte.
Die hannoversche Regierung nahm daher den beim König von Preussen in Ungnade
Gefallenen gerne in ihre Dienste, zumal dessen Namensvettern angesehene Stellungen
im Churfürstenthum bekleideten resp. bekleidet hatten, und stellte B. als
Assessor beim Hofgericht zu Stade an. Hier starb er am 20. December (28. November)
1772 als Stadtsyndicus. -- Lebenslauf S.II-10

Identische Personen

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Titel LUCAS
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