Johannes SCHNEIDEWIN
♂ Johannes SCHNEIDEWIN
Eigenschaften
Art | Wert | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Name | Johannes SCHNEIDEWIN | |||
Beruf | kursächsischer Kanzler | Jena nach diesem Ort suchen |
Ereignisse
Art | Datum | Ort | Quellenangaben |
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Geburt | 1519 | [1] | |
Tod | 1568 | Zerbst nach diesem Ort suchen |
Notizen zu dieser Person
BERUF: JUD Professor der Rechte und kursächsischer Rat in Wittenberg.
BIOGRAPHISCHES: SCHNEIDEWIN (OENITOMUS), Johann, Prof. Dr.; geb. Stollberg 04. 12. 1519; gest. Zerbst 1568; WG.: wuchs ab 1530 bei Luther in Wittenberg auf, Studium Rechtswissenschaft, 1544 Lizentiat Rechtswissenschaft, Kanzler, 1548 Prof. Univ. Wittenberg, 1550 Promotion Univ. Wittenberg, Beisitzer Hofgericht, Konsulent, kurfürstlicher Rat – so lautete bisher ein Eintrag in Wer war wer im deutschen Recht. Demgegenüber zählt eine Ius commune betitelte Neuausgabe den Gelehrten zu den Klassikern der europäischen Rechtsgeschichte. Möge der Organisator der Nachlässigkeit der bisherigen Literatur mit großzügiger Nachsicht begegnen, hatten doch Wesenberg/Wesener bereits darauf aufmerksam gemacht, dass Vermittler für die Übernahme des römisch-gemeinen Rechts nach Österreich im 17. Jahrhundert insbesondere der Institutionenkommentar Johannes Schneideweins gewesen war
Quellenangaben
1 | Familien-Chronik NÖLDEKE III; Ausgabe 2010/2011 Autor: Hermann Waltsgott, Helmut Stange |
Identische Personen
In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.
Datenbank
Titel | LUCAS |
Beschreibung | Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, NÖLDEKE, NÖLDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gemäß dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei: 1. GEDBAS.genealogy.net 2. GeneaNet.org und 3. www.familie-noeldeke.de Die eigentliche Forschung liegt überwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese können von allen Beteiligten bearbeitet werden. Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgeführt werden. Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollständige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.
Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen |
Hochgeladen | 2023-07-09 08:54:58.0 |
Einsender | Christian W. Heermann |
c-w-heermann@gmx.de | |
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