Adolf NASSAU-WIESBADEN-IDSTEIN VON

Adolf NASSAU-WIESBADEN-IDSTEIN VON

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Adolf NASSAU-WIESBADEN-IDSTEIN VON
Beruf Römisch-deutscher König von 1292-1298
title Deutscher König 1292 bis 1298

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1250
Tod 1298
Heirat

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Imagina LIMBURG VON

Notizen zu dieser Person

Adolf von Nassau (* vor 1250; † 2. Juli 1298 in Göllheim im heutigen Donnersbergkreis) war römisch-deutscher König von 1292 bis 1298. Seine Regierungszeit ist insofern einzigartig, als mit ihm zum ersten Mal in der Geschichte des Heiligen Römischen Reiches ein geistig und körperlich gesunder König ohne Bannspruch des Papstes von den Kurfürsten des Reiches abgesetzt wurde. Inhaltsverzeichnis [Verbergen] 1 Familie 2 Wirken als Graf von Nassau 3 Wahl zum König 3.1 Fürstenallianz zugunsten Adolfs 3.2 Wahlversprechen Adolfs 4 Herrschaft 4.1 Bruch der Wahlversprechen 4.2 Bündnis mit England 4.3 Politik in Thüringen 5 Absetzung und Tod 5.1 Fürstenallianz gegen Adolf 5.2 Juristische Winkelzüge 5.3 Wahl Albrechts und Tod Adolfs 6 Nachwirken 7 Siehe auch 8 Literatur 8.1 Literatur auf Wikimedia Commons 9 Weblinks 10 Anmerkungen Familie [Bearbeiten] Adolf war der Sohn des Grafen Walram II. von Nassau (Walramische Linie) und der Adelheid von Katzenelnbogen. Er heiratete um 1270 Imagina von Isenburg-Limburg († nach 1313) und hatte mit ihr acht Kinder. Adolfs Bruder war Diether von Nassau, der nach Adolfs Tod Erzbischof von Trier wurde. Agnes von Isenburg-Limburg, die Schwester Imaginas, war mit Heinrich von Westerburg verheiratet. Dieser war der Bruder des Erzbischofs von Köln, Siegfried von Westerburg. Wirken als Graf von Nassau [Bearbeiten] Adolf wurde 1277 Graf von Nassau. Sein Erbe umfasste die nassauischen Länder südlich der Lahn, im Taunus. Zu seiner Herrschaft gehörten als Lehen des Reiches Wiesbaden und Idstein, sowie im Auftrag des Bistum Worms die Vogtei über Weilburg. Weiterhin hatte er Teil am Gemeinschaftsbesitz des nassauischen Stammlandes um die Burg Nassau und die Laurenburg. Um 1280 war er in die Nassauisch-Eppsteinische Fehde verwickelt, in deren Folge die Eppsteiner die Stadt Wiesbaden und die Burg Sonnenberg zerstörten. Nach drei Jahren kam es 1283 zu einem Vergleich. Die Stadt Wiesbaden und die Burg Sonnenberg wurden wieder aufgebaut. Sonnenberg wurde neben Idstein die Residenz von Graf Adolf. Für Idstein erlangte Adolf 1287 Stadtrechte und baute die Befestigungen aus. Unter Vermittlung seines Onkels Eberhard I. von Katzenelnbogen gelangte Adolf an den Hof Königs Rudolf I. von Habsburg, in dessen Umgebung er mehrfach bezeugt ist. König Rudolf belehnte 1286 Adolf mit dem Burghauptmannamt auf der Burg Kalsmunt in Wetzlar. Ein Jahr später wurde Adolf mit dem Burghauptmannamt auf der Burg Gutenfels bei Kaub belehnt; dadurch wurde er auch Lehnsmann des Pfalzgrafen bei Rhein. Adolf war Anfang vierzig, als er zum König gewählt wurde. Seine politischen Aktivitäten hatten sich bis dahin auf seine Rolle als Bundesgenosse des Kölner Erzbischofs beschränkt. Adolf hatte zwar keine eigene Kanzlei, dürfte sich aber auf Grund seiner Beziehungen zu den Erzbischöfen von Köln und Mainz in den politischen Verhältnissen im Gebiet des Mittelrheins und von Mainz ausgekannt haben. Er sprach Deutsch, Französisch und Latein, was für die damalige Zeit bei Adeligen selten war. Nach der Königswahl war Adolf von Nassau nur noch selten in seinem Stammland. Die Regierung dort hatte er an seine Burgmänner übertragen. Zu den wichtigsten Ereignissen gehörte am 17. Januar 1294 der Kauf der Herrschaft Weilburg für 400 Pfund Heller vom Bistum Worms. Dem Ort Weilburg verlieh er 29. Dezember 1295 Stadtrechte. Wahl zum König [Bearbeiten] Fürstenallianz zugunsten Adolfs [Bearbeiten] Dem Vorgänger Adolfs, dem römisch-deutschen König Rudolf I. von Habsburg, gelang es nicht, den böhmischen König Wenzel II. zu überreden, der Wahl seines Sohnes Albrecht zu seinem Nachfolger als Herrscher des Heiligen Römischen Reichs zuzustimmen. Nach dem Tod Rudolfs blieben die Bedenken Wenzels und der anderen Kurfürsten gegen Albrecht weiter bestehen. Nur der Pfalzgraf Ludwig der Strenge versprach Albrecht, ihn zu wählen. Die Ressentiments gegen Albrecht gingen nach einer Quelle aus dem 14. Jahrhundert sogar so weit, dass der Erzbischof von Köln, Siegfried von Westerburg, die Ablehnung zum Prinzip erhob, indem er argumentierte, dass es Unrecht sei, wenn der Sohn dem Vater auf den Thron folge. Weiterhin kamen Wenzel und Siegfried mit Gerhard II. von Eppstein, dem Erzbischof von Mainz, überein, dass ein zukünftiger König hauptsächlich ihren Interessen dienen solle. Wenzel gelang es auch den brandenburgischen und den sächsischen Kurfürsten auf seine Seite zu ziehen. Der sächsische Herzog beurkundete am 29. November 1291, er werde genauso abstimmen wie Wenzel. Der brandenburgische Markgraf dürfte eine ähnliche Verpflichtung abgegeben haben. Der Pfalzgraf und der Trierer Erzbischof beugten sich daraufhin der Mehrheit des Kurfürstenkollegiums. Wahlversprechen Adolfs [Bearbeiten] Intitulatio einer Urkunde Adolfs aus dem Jahr 1292: Adolphus dei gratia Romanorum rex semper augustus, deutsch: Adolf von Gottes Gnaden Römischer König zu allen Zeiten erhabenDaher schlug wohl der Kölner Erzbischof dem Kurfürstenkollegium Adolf von Nassau als König vor. Dieser war für den Fall seiner Wahl bereit, den Kurfürsten umfangreiche Zugeständnisse zu machen und ihren politischen Forderungen zu folgen. Einige Tage vor der Wahl, am 27. April 1292, ließ sich als Erster der Kölner Erzbischof eine Urkunde ausstellen, in der ihm Adolf für den Fall seiner Wahl eine lange Liste von Besitzbestätigungen, Verpfändungen von Reichsstädten und Reichsburgen sowie eine Summe von 25.000 Mark in Silber zusagte. Weiterhin versprach Adolf den Beistand gegen konkret aufgeführte Gegner, aber auch allgemeinen Beistand; zudem sollte er keinen Feind des Erzbischofs in seinen Rat aufnehmen. Nach der Wahl sollte Adolf dem Erzbischof hinreichende Sicherheiten für die Erfüllung der Versprechen geben, anderenfalls würde er seines Throns verlustig gehen. Die letzte Klausel belegt den Umstand, dass Ende des 13. Jahrhunderts die Krönung zum König als konstituierendes Moment der Herrschaft noch sehr entscheidend war. Denn Adolf versprach dem Erzbischof, erst um seine Krönung zu bitten, wenn er die angesprochenen Sicherheiten beigebracht habe. Die anderen Kurfürsten ließen sich von Adolf ähnliche Zugeständnisse, allerdings erst nach der Wahl, beurkunden. Am weitreichendsten waren die Zugeständnisse an den böhmischen König Wenzel vom 30. Juni 1292. Adolf versprach Wenzel, dem Habsburger Albrecht die beiden Herzogtümer Österreich und Steiermark abzunehmen. Dies solle genauso geschehen, wie der vorige König Rudolf dem böhmischen König Ottokar II., dem Vater Wenzels, Reichsterritorien wieder abgenommen hatte. Albrecht solle zunächst zu einer Gerichtsverhandlung geladen werden. Wenn er sich nicht beuge, sollten die Beschlüsse des Gerichts innerhalb eines Jahres mit Gewalt vollzogen werden. Wenzel werde anschließend die verlorenen Gebiete seines Vaters zurück erhalten. Dem Mainzer Erzbischof Gerhard wurden die Reichsstädte Mühlhausen und Nordhausen übertragen, was den Interessen des Mainzers im Thüringer Raum entsprach. Weiterhin erhielt der Erzbischof finanzielle Vergünstigungen. Ähnlich wie sein Kölner Amtskollege verbot auch der Mainzer Kurfürst, dass ihm unliebsame Personen in Adolfs Rat aufgenommen würden. Im Vergleich zu den Vergünstigungen, die der Mainzer, der Kölner und der böhmische Kurfürst erhielten, waren die Zuwendungen an den Pfalzgrafen und den Trierer Erzbischof bescheidener. Am 5. Mai 1292 kam es zur Wahl Adolfs und am 24. Juni zur Krönung in Aachen. Allerdings waren seiner Macht wegen der eingegangenen Verpflichtungen von Anfang an enge Grenzen gesetzt. Herrschaft [Bearbeiten] Bruch der Wahlversprechen [Bearbeiten] Wie mit dem Kölner Erzbischof vereinbart, blieb Adolf nach seiner Wahl vier Monate in dessen Herrschaftsgebiet. Der Erzbischof erwartete vom König eine Revision der Ergebnisse der Schlacht von Worringen 1288. Er hatte die Hoffnung, wieder größeren Einfluss in der Stadt Köln zu gewinnen. Trotz der engen Vorgaben emanzipierte sich Adolf rasch von seinen Wählern und schloss Bündnisse mit ihren Gegnern. So bestätigte er beispielsweise die Rechte von Adligen und der Stadt Köln, die sich gegen ihren Landesherrn gewandt hatten, und erweiterte diese Rechte sogar. Auch die Versprechungen hinsichtlich der Herzogtümer Österreich und Steiermark brach Adolf sehr schnell. Albrecht vermied als kluger Diplomat eine Auseinandersetzung mit dem neuen König und erhielt gegen Herausgabe der Reichskleinodien, die er noch in seinem Besitz hatte, im November 1292 eine förmliche Belehnung mit Österreich, der Steiermark, der Windischen Mark und der Herrschaft Pordenone. Die Verfügung über die prestigeträchtigen Insignien und Reliquien des Reiches war ein zusätzliches und wichtiges Indiz für die Legitimität der Herrschaft des Königs, aber keine zwingende Voraussetzung. Mit jeder neuen Urkundenausfertigung rückte Adolf von seinen Versprechungen ein Stück weiter ab, ohne dass man ihn des offenen Vertragsbruchs bezichtigen konnte. Auch sonst agierte Adolf als selbstbewusster Herrscher. Sein Hof war Anziehungspunkt für alle, die Schutz vor den mächtiger werdenden Territorialherren des Reiches suchten. Er hielt zahlreiche Hoftage ab, erneuerte bereits zu Beginn seiner Herrschaft den allgemeinen Landfrieden Rudolfs I. für weitere zehn Jahre und stiftete mindestens zwei regionale Landfrieden. Adolf nutzte das Lehnswesen als eines seiner wichtigsten Herrschaftsinstrumente. Er verlangte von den geistlichen Reichsfürsten für die Belehnung mit Regalien eine Zahlung, die sogenannte Lehnsware, und steigerte dieses Verlangen bis zum Ärgernis. Zeitgenossen sahen in diesem Vorgehen simonistische Tendenzen. Von heutigen Historikern wird es jedoch eher als innovative Möglichkeit angesehen, neue Staatseinnahmequellen zu erschließen, wie dies auch andere westeuropäische Könige taten. Auch die Wiedergewinnung und Verwaltung des Reichsgutes war ihm wichtig. So gelang ihm durch geschickte Heiratspolitik, ehemaliges Reichsgut wieder in die Verfügungsmacht des Reiches zu bringen. Bündnis mit England [Bearbeiten] Im Jahre 1294 stand seine Herrschaft auf dem Höhepunkt. Adolf schloss mit dem englischen König Eduard I. ein Bündnis gegen Frankreich und erhielt dafür 60.000 Pfund Sterling, das entsprach 90.000 Goldmark. Das als Söldnertum aufgefasste Bündnis und die Tatsache, dass Adolf seinen Verpflichtungen nicht nachkam, schadeten zwar seinem Ansehen, waren aber zunächst folgenlos. Dem Vertrag waren Versuche Frankreichs vorausgegangen, das Herzogtum Burgund und die Grafschaft Flandern zu erobern. Als Folge des Flämischen Erbfolgekrieges versuchte Philipp der Schöne Frankreich um Flandern zu erweitern. Graf Guido von Dampierre vermittelte daher das Bündnis zwischen Eduard I. und Adolf zu seinem Schutz. Adolf ließ im Reich Truppen für einen Krieg gegen Frankreich werben. Papst Bonifatius VIII. befahl jedoch 1295 den Frieden und drohte für den Fall des Kriegsbeginns Adolf mit der Exkommunikation. Politik in Thüringen [Bearbeiten] Wenig später griff er im von Kämpfen zerrütteten Thüringen ein, indem er die Landgrafschaft von Albrecht dem Entarteten kaufte. Adolf nutzte dabei die Kämpfe, welche zwischen dem Landgrafen Albrecht und seinen Söhnen Friedrich und Dietrich IV. (Lausitz) ausgebrochen waren. Der Kauf geschah in seiner Eigenschaft als König und wohl mithilfe der Zahlungen aus England. Rechtlich gesehen war dies vollkommen zulässig, da Adolf den Lehnsinhaber bewog, auf sein Lehen zu verzichten, und das Land wieder dem Reich zuführte. Weiterhin zog er die Markgrafschaft Meißen als Reichslehen ein, da diese nach dem Aussterben einer Nebenlinie der Wettiner im wörtlichen Sinne herrenlos und von einem Sohn Albrechts des Entarteten besetzt worden war. Dieser Kauf und die Einziehung der Mark Meißen berührten aber die Interessen von gleich vier Kurfürsten. So konnte der Mainzer Erzbischof geltend machen, dass ein Teil Thüringens kein Reichslehen, sondern Mainzer Kirchenlehen sei. Böhmen konnte über den Machtzuwachs des Königs an seiner nördlichen Grenze auch nicht begeistert sein, zumal Adolf Wenzel II. die Belehnung mit der Mark Meißen zugesagt hatte. Auch hofften alle Kurfürsten, aus den Wirren in Thüringen Gewinn zu schlagen. Neben der vordergründigen Rückführung von Reichslehen zum Reich ist aber auch nicht auszuschließen, dass Adolf bestrebt war, sich eine, wenn auch kleine Hausmacht aufzubauen. Zunächst gelang es Adolf, seine Erwerbungen diplomatisch abzusichern und den brandenburgischen Markgrafen zum aktiven Handeln und den Mainzer Erzbischof sowie den Herzog von Sachsen zumindest zur Duldung des Kaufes zu bewegen. Zwei blutige Feldzüge waren zur Sicherung der Erwerbungen notwendig, ein Landfrieden sicherte die Errungenschaften. Zwei Jahre später, im Sommer 1296, verkündete Adolf auf der Einladung zu einem Hoftag stolz, dass er durch seine Maßnahmen den Besitz des Reiches bedeutend vermehrt habe. Absetzung und Tod [Bearbeiten] Fürstenallianz gegen Adolf [Bearbeiten] Nachdem infolgedessen über das zuvor Gesagte mit allen dabei anwesenden Kurfürsten, Bischöfen, Prälaten, Herzögen, Grafen, Landherren und Weisen zuvor eine sorgsame Erörterung stattgefunden hat, erklären Wir auf allgemeinen Rat mit dem Willen aller und mit einhelliger Zustimmung der Anwesenden, dass dem zuvor genannten Herrn Adolf, der sich des Königtums so unwürdig erwiesen hat und der wegen seiner Ungerechtigkeiten und der zuvor genannten Gründe von Gott vertrieben wurde, damit er nicht weiter regiert, vom Herrgott das Königtum, das er bisher innehatte, entzogen wurde; Wir verkünden, dass es ihm entzogen wurde, und überdies entziehen Wir es ihm auf Veranlassung des einstimmigen Spruches der zuvor genannten Kurfürsten; indem wir den Spruch anwenden und indem Wir alle, die durch Treueid an ihn gebunden waren, von diesem Eid auf immer lösen, verbieten Wir festiglich, dass ihm etwa jemand künftig als König gehorcht oder geneigt ist. Aus der Urkunde über die Absetzung König Adolfs, 23. Juni 1298[2]Wahrscheinlich versuchten die Kurfürsten nicht von Anfang an, den König abzusetzen, infolge der Ereignisse war dieses Resultat aber wohl unausweichlich. Anlass für die Auseinandersetzungen war die zuvor hingenommene Thüringenpolitik Adolfs. Zu Pfingsten 1297 schlossen sich der Brandenburger Kurfürst, der sächsische Herzog und der böhmische König zusammen, um ihre Interessen durchzusetzen. Der Kölner Kurfürst Gerhard II. stand dieser Gruppe nahe. Im Februar 1298 wurde die Lage für Adolf bedrohlich, denn Wenzel II. und Albrecht von Habsburg legten ihre jahrelangen Streitigkeiten um Österreich und die Steiermark bei und trafen Vereinbarungen für den Fall, dass Adolf abgesetzt und Albrecht an seiner Statt gewählt würde. Eventuell gab es bereits bei der Krönung Wenzels zum böhmischen König am 2. Juni 1297 ein Treffen der Kurfürsten. Im Januar 1298 wurde durch den Mainzer Erzbischof Albrecht von Habsburg vor ein Reichsgericht zitiert, um Albrecht und Adolf zu einem Kompromiss zu zwingen. Dies gelang aber nicht; es kam sogar zu verlustreichen Kämpfen zwischen beiden im Oberrheintal, die jedoch keine Entscheidung brachten. Im Mai 1298 lud nun der Mainzer Erzbischof den König vor Gericht, damit der Streit dort entschieden würde. Allerdings konnte der König als fehdeführende Partei nicht gleichzeitig Richter sein; auf der anderen Seite musste er diese Ladung als Provokation empfinden, da Albrecht gegen ihn, den rechtmäßigen König, die Waffen erhoben hatte. Das erste Treffen am 1. Mai und ein weiteres am 15. Juni, auf denen die Streitigkeiten geklärt werden sollten, kamen dementsprechend nicht zustande. Ein Treffen zwischen dem Mainzer Erzbischof, dem Herzog von Sachsen und drei Brandenburger Markgrafen am 23. Juni 1298 führte dann zu einem Gerichtsverfahren gegen den König selbst. Der Kölner Erzbischof und der böhmische König hatten den Mainzer Erzbischof zuvor ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln. In diesem Verfahren wurde Adolf wegen zahlreicher Verbrechen angeklagt, darunter des fortgesetzten Landfriedensbruchs in Thüringen und des Bruches der Versprechungen an den Mainzer Erzbischof. Adolf wurde seines Amtes für unwürdig und seiner Königswürde für verlustig erklärt. Juristische Winkelzüge [Bearbeiten] Absetzung Adolfs von Nassau und Wahl Albrechts I. zum König, Darstellung aus der Chronik der Würzburger BischöfeBemerkenswerterweise wurde Adolf vor seiner Absetzung nicht vom Papst exkommuniziert. Der Papst war wahrscheinlich nicht einmal in das Absetzungsverfahren einbezogen worden. Die Fürsten versuchten zwar, ihre Argumente ähnlich zu formulieren wie Innozenz IV. bei der Absetzungserklärung Friedrichs II., dennoch war der Vorgang für diese Zeit ungeheuerlich. Denn Adolf war durch die Wahl und die Krönung nach dem zeitgenössischen Verständnis durch Gott als Herrscher erwählt worden, und die Fürsten brachen ihren Eid, in welchem sie dem König Treue geschworen hatten. Deshalb tauchen in der Liste der Anklagepunkte auch solche auf den ersten Blick eigenartigen Freveltaten auf wie die Schändung von Hostien und die simonistische Erpressung von Geldern. Weiterhin gab es keine reichsrechtliche Regelung für die Absetzung des Königs. Deshalb beriefen sich die Fürsten auf ihr Wahlrecht, aus dem sich auch das Recht zur Absetzung eines König ableite. Diese Argumentation war insofern problematisch, da es ja mit der Absetzung Friedrichs II. bereits einen Präzedenzfall für diesen Fall gab. Nach dieser kirchenrechtlichen Regelung war aber nur der Papst zur Absetzung befugt. Wahl Albrechts und Tod Adolfs [Bearbeiten] Das sogenannte Königskreuz, von der Witwe Adolfs, Imagina, errichtet an der Stelle, an der Adolf angeblich starb Kapelle aus dem 19. Jahrhundert, zum Schutze des Königskreuzes darüber errichtet Historisierende Darstellung des Todes Adolfs von Nassau aus dem 19. Jahrhundert, Gemälde Meister Simon, Koblenz, 1829 Im Anschluss an die Absetzung kam es zur Wahl Albrechts von Habsburg zum neuen König. Wie diese Wahl ablief, ist heute nicht mehr genau zu klären, da die Chronisten kaum etwas darüber berichten. So ist zum Beispiel die Frage offen, ob Albrecht die Wahl tatsächlich zunächst nicht annehmen wollte, wie er später gegenüber Papst Bonifatius VIII. behauptete. Die Absetzung Adolfs war eine Sache, eine andere die Durchsetzung der Entscheidung gegenüber Adolf. Doch der Konflikt zwischen König Adolf und der fürstlichen Opposition entschied sich bald auf dem Schlachtfeld. Am 2. Juli 1298 trafen die Heere Adolfs und Albrechts in der Schlacht bei Göllheim aufeinander. Der kleine Ort liegt in der Nordpfalz zwischen Kaiserslautern und Worms nahe dem Massiv des Donnersberges. Nach heftigen Angriffen fiel Adolf zusammen mit seinem Bannerträger und einigen Getreuen. Daraufhin wandte sich sein Heer zur Flucht und löste sich auf. Albrecht verwehrte den Gefolgsleuten Adolfs, den Leichnam des gefallenen Königs im Kaiserdom von Speyer beizusetzen. Daher wurde er zunächst im Zisterzienserinnenkloster Kloster Rosenthal beigesetzt und erst später nach Speyer überführt. Nachwirken [Bearbeiten] Denkmal Adolfs aus dem aus dem 19. Jahrhundert im Vorraum des Doms zu SpeyerAm 29. August 1309 ließ König Heinrich VII. den Leichnam in den Speyerer Dom überführen. Hier wurde er neben Albrecht beigesetzt, der 1308 einem Mordanschlag zum Opfer gefallen war. Im Jahr 1824 ließ Herzog Wilhelm von Nassau in der Vorhalle des Domes ein Grabmonument errichten. Dieses zeigt König Adolf in Rüstung kniend im Gebet versunken. Mit der Planung des Grabes war Leo von Klenze beauftragt. Wahrscheinlich im 19. Jahrhundert entstand die Sage, dass Adolf ein Graf aus dem Nürnberger Raum gewesen sei. Dieser Irrtum beruhte wahrscheinlich auf der Verwechslung mit Emich I. von Nassau-Hadamar, der nach seiner Heirat mit Anna von Nürnberg um 1300 Inhaber der Burg Kammerstein war. Ausschnitt des Bildes von König Adolf im Frankfurter KaisersaalIm Jahre 1841 ließ Herzog Adolf zu Nassau vom Düsseldorfer Maler Heinrich Mücke ein Porträt König Adolfs anfertigen, das 1843 im Frankfurter Kaisersaal im Römer aufgehängt wurde. Das Bild zeigt König Adolf mit Brustharnisch und weißem Mantel. Auf dem Kopf trägt er eine eiserne Krone mit „angedeuteter Pickelhaube“, in der rechten Hand hält er ein Schwert, in der linken einen Schild mit einem Adler. Neben der Namensunterschrift trägt das Bild den lateinischen Ausspruch „Praestat vir sine pecunia quam pecunia sine viroâ€oe (Besser ein Mann ohne Geld als Geld ohne Mann). Bei dem Porträt handelt es sich um eine idealisierte Darstellung im Geist des Historismus durch den Künstler, die sich nicht an vorhergehenden Bildnissen orientierte. Heinrich Mücke standen keine zeitgenössischen Bilder des Königs zur Verfügung, andere Darstellungen, zum Beispiel die Georg Friedrich Christian Seekatz zugeschriebene, verwarf er als zu mittelmäßig[3]. Am 8. Mai 1858 wurde für das Herzogtum Nassau von Herzog Adolf ein Verdienstorden begründet. Der Name des Herzoglich Nassauischen Militär- und Civilverdienstordens Adolphs von Nassau bezieht sich auf König Adolf von Nassau, den bedeutendsten Vertreter des walramischen Linie des Hauses Nassau. Zwar wurde das Herzogtum Nassau 1866 von Preußen annektiert, aber Herzog Adolf hielt den Orden aufrecht und erneuerte ihn als Großherzog von Luxemburg. Bis heute ist er ein angesehener Hausverdienstorden des Hauses Nassau[4]. Siehe auch [Bearbeiten] Grafenkönige Literatur [Bearbeiten] Bibliographie Alois Gerlich: Adolf von Nassau (1292–1298). Aufstieg und Sturz eines Königs, Herrscheramt und Kurfürstenfronde. In: Nassauische Annalen 105, 1994, S. 17–78 Malte Prietzel: Das Heilige Römische Reich im Spätmittelalter. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2004, ISBN 3-534-15131-3 Christine Reinle: Adolf von Nassau. In: Bernd Schneidmüller/Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters, Historische Porträts von Heinrich I. bis Maximilian I. Verlag C. H. Beck, München 2003, S. 360–371 Heinz Thomas: Deutsche Geschichte des Spätmittelalters. Stuttgart 1983, S. 86 ff. Pierre Even: Das Bildnis König Adolfs von Nassau im Frankfurter Kaisersaal. In: Nassauische Annalen Bd. 109, Wiesbaden 1998, S. 73–89 Franz Xaver von Wegele: Adolf, Graf von Nassau. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 1, Duncker & Humblot, Leipzig 1875, S. 89–92. Literatur auf Wikimedia Commons [Bearbeiten] Johann Geissel; Schlacht am Hasenbühl 1835 Hektor Wilhelm von Günderode; Geschichte des Römischen Königs Adolphs nach denen Urkunden und gleichzeitigen Geschichtsschreibern; 1779 Weblinks [Bearbeiten] Commons: Adolf von Nassau – Bilder, Videos und Audiodateien Bibliographie über König Adolf von Nassau (1292-1298) Regesta Imperii online Monographie von 1779 Adolf von Nassau. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Materialsammlung Arbeit über die Absetzung Adolf von Nassau von Andreas Marchetti (PDF; 135 kB) Artikel in Ersch/Gruber (veraltet) Anmerkungen [Bearbeiten] ↑ eine genaue Beschreibung des Siegels befindet sich auf Wikisource in Die Siegel der Deutschen Kaiser und Könige, Siegel Ottos I., Nr. 3 ↑ zitiert nach Prietzel, S. 33 ↑ Pierre Even: Das Bildnis König Adolfs von Nassau im Frankfurter Kaisersaal. In: Nassauische Annalen Bd. 109, Wiesbaden 1998, S. 73–89 ↑ Jean Scoos: Orden und Ehrenzeichen in Herzogtum Nassau 1806–1866 S. 95 Band XXIV (2005) Spalten 50-53 Autor: Wilhelm Baum ADOLF von Nassau, deutscher König (1291-1298). - Nach dem Tod Rudolfs I. von Habsburg wählten die deutschen Könige nach zehn Monaten auf Vorschlag Erzbischofs Siegfried von Köln am 5.5. 1292 in Frankfurt den um 1250 als Sohn Graf Walrams II. geborenen Adolf von Nassau, der hoch gebildet war, lesen und schreiben konnte, die französische und lateinische Sprache beherrschte und 1288 in der Schlacht bei Worringen an der Seite des Erzbischofs gestanden war. In einer Wahlkapitulation (Const. 3, Nr. 474) versprach er, dem Erzbischof die Reichsstädte Dortmund und Duisburg sowie die Vogtei Essen zu überlassen und 25000 Mark Silber für "Reichsdienste" zu zahlen; er versprach auch, ohne Zustimmung Kölns nicht über Österreich und das Herzogtum Limburg zu verfügen; wenn er seine Versprechungen nicht einhalte, habe er das Recht auf die Krone verwirkt. König Wenzel II. von Böhmen erhielt die Zusage, über Österreich, Steiermark und Kärnten einen Vergleich mit den Habsburgern und Herzog Meinhard II. herzustellen oder ein für Böhmen günstiges Urteil zu fällen. Diese Wahl war vor allem gegen Adolf von Nassau Sohn Albrecht I. gerichtet, der als Kandidat auftrat. Der schwache König Adolf von Nassau wurde am 1.7. 1292 in Aachen gekrönt. Albrecht I. vermied zunächst die Konfrontation, begab sich Ende 1292 nach Hagenau, lieferte die Reichskleinodien aus und erhielt zur Enttäuschung Wenzels die Belehnung. Der neue König, der als Hausmacht nur die Grafschaft Nassau südlich der Lahn und nicht einmal eine eigene Kanzlei besaß, verbündete sich mit dem Herzog Johann I. von Brabant, dem er als Reichspfleger die Landfriedenswahrung am Niederrhein übertrug und gewann die Kurpfalz, indem er seine Tochter Mechthild mit Ludwigs II. Sohn Rudolf vermählte. Seine Revindikationspolitik erstreckte sich auch auf Italien, wo Matteo Visconti zum Reichsvikar ernannt wurde. Hier machte Bonifaz VIII. jedoch alle diesbezüglichen Versuche zunichte. - Außenpolitisch knüpfte Adolf Kontakte mit England an und schloß im August 1294 ein Bündnis mit König Eduard I., der den Verlust des Festlandsbesitzes durch Frankreich befürchtete und Adolf 20000 Pfund Hilfsgelder zahlte. Als der Pfalzgraf Otto von Burgund, den Rudolf I. 1289 zur Lehenshuldigung genötigt hatte, die Freigrafschaft an Frankreich abtrat, erklärte Adolf am 31.8. 1294 Frankreich den Krieg und ließ Otto seine Reichslehen absprechen. Möglicherweise ließ Adolf sich jedoch vom französischen König bestechen; es kam zu keinen Kampfhandlungen, wodurch er in Deutschland an Ansehen verlor. Seine schwache Machtbasis suchte der König zu erweitern, indem er im Frühjahr 1294 von Landgraf Albrecht "dem Entarteten" die Landgrafschaft Thüringen kaufte und Meißen als erledigtes Reichslehen einzog. Die Söhne Albrechts wurden geächtet und vertrieben, was den Widerstand der Kurfürsten hervorrief, die sich von Adolf abwandten. Durch zwei Feldzüge (1294/95) gelang es Adolf, Thüringen und Meißen zu sichern; die dabei geschehenen Gräueltaten dienten den Kurfürsten später als Vorwand zur Absetzung. Auf einem Hoftag in Frankfurt erklärte er im April 1296, er habe die Fürstentümer Meissen und Thüringen im Triumph dem Reich zurück erworben. Damit hatte Adolf die Kurfürsten von Köln, Mainz und Böhmen verärgert, die sich in ihren Erwartungen geprellt fühlten. Bis zum Sommer 1297 blieb Adolfs Herrschaft jedoch unbehelligt. - Als König hatte Adolf an die Politik seines Vorgängers angeknüpft, den französischen Expansionsdrang in Richtung Arelat und Burgund mit englischer Hilfe zurückzudrängen. Er wurde daher oft kritisiert, daß er zunächst von England die Hilfsgelder annahm, dann aber keineswegs gegen König Philipp IV. von Frankreich vorging, das am Tag vor der Wahl Adolfs die Stadt Lyon annektierte. Papst Bonifaz VIII. hielt Adolf 1295 vor, er habe sich wie ein gemeiner Ritter zum Kriegsdienst verpflichtet. Auch Graf Heinrich von Luxemburg - der spätere Kaiser - trat für Geld in den Dienst Frankreichs. Während in Frankreich und England das Königtum seine Macht ausbauen konnte, geriet der römische König in den Ruf der Käuflichkeit. - Am 2.6. 1297 wurde Wenzel II. in Prag von Erzbischof Gerhard von Mainz in Anwesenheit Albrechts I. von Österreich zum König gekrönt. Zu dieser Zeit formierte sich unter der Leitung der drei Fürsten die Opposition gegen König Adolf. England und Frankreich schlossen Frieden, ohne Adolf dabei auch nur zu konsultieren. Gerhard von Mainz berief einen Fürstentag nach Frankfurt, auf dem die Absetzung Adolfs vorbereitet werden sollte. Nur Rudolf von der Pfalz stand noch auf Seiten Adolfs. - Auf dem Mainzer Fürstentag vom 23.6. 1298 wurde Adolf vom Mainzer Erzbischof, Herzog Albrecht von Sachsen und den Markgrafen von Brandenburg zitiert und schließlich abgesetzt, weil er die Wahlkapitulation gebrochen habe und ungeeignet sei, das Königtum weiter zu führen (Const. 3, Nr. 589). Giovanni Villani, der Geschichtsschreiber von Florenz, erwähnt auch den Vorwurf, der König habe sich von Frankreich bestechen lassen. Albrecht I. von Österreich, der schon 1297 gegen Adolf gerüstet hatte und im März 1298 von Österreich in den Westen aufgebrochen war, wurde zum König gewählt. Albrecht, der im Feldlager vor Alzey weilte, wurde von der Wahl benachrichtigt. Am 2.7. 1298 kam es bei Göllheim zur Entscheidungsschlacht, in der Adolf fiel. Papst Bonifaz VIII. brandmarkte die Tötung des Königs als ruchloses Verbrechen. Im Heer Albrechts waren auch sein Schwager Heinrich von Kärnten und der Erzbischof von Mainz. Am 27.7. 1298 wurde Albrecht noch einmal zum König gewählt. Adolf war gescheitert, als er begonnen hatte, eine von den Kurfürsten eigenständige Politik zu führen. Er war der erste deutsche König, der formell abgesetzt wurde, aber nicht durch den Papst, sondern durch das Urteil der Kurfürsten. - In der Geschichtsschreibung äußert sich besonders die Kolmarer Dominikanerchronik positiv zu Adolf, der das dortige Kloster privilegierte. Die Mainzer "Gesta Adolfi" rühmen die Tapferkeit des Königs, seine Unterwerfung Meißens und den Zug gegen Frankreich. Der König, dessen Tod bedauert wird, sei einer Intrige des Mainzer Erzbischofs erlegen. In einem Gedicht über die Schlacht bei Göllheim, das für Adolf Partei ergreift, wird die nassauische Ritterschaft verherrlicht. Seine Leiche wurde zunächst ins Kloster Rosenthal gebracht, 1309 jedoch auf Veranlassung Heinrichs VII. im Speyerer Dom beigesetzt. Aus seiner Ehe mit Imagina von Limburg stammten zehn Kinder. Quellen: Regesta Imperii VI/2/1, bearb. v. Vincenz Samanek, Innsbruck1933/48; Urkundenregesten zur Tätigkeit des deutschen Königs- und Hofgerichts bis 1415, hrsg. von Bernhard Diestelkamp, Bd. 4: Die Zeit Adolfs von Nassau, Albrechts I. von Habsburg, Heinrichs von Luxemburg 1292-1313, bearb. von Ute Rödel, Köln/Weimar/Wien 1992. Lit.: Vincenz Samanek: Studien zur Geschichte König Adolfs, in: Sitzungsberichte Wien, phil.-histor. Kl. 207, 2, 1930; - Vincenz Samanek: Neue Beiträge zu den Regesten König Adolfs, in: Sitzungsgerichte Wien, phil.-histor. Kl. 214,2, 1932; - Fritz Bock: Englands Beziehungen zum Reich unter Adolf von Nassau, in: MIÖG, Erg.-Bd. 12, 1933, 199-252; - Eduard Ziehen: König Adolf von Nassau, Mittelrhein und das Reich, in: Nassauische Annalen, 59, 1939, 1-30; - Adolf Gauert: Adolf von Nassau, in: NDB I (1953), ND Berlin 1971, 74f; - Friedrich Baethgen: Zur Geschichte der Wahl Adolfs von Nassau, in: DA, 12, 1956, 536-543; - Fritz Trautz: Studien zur Geschichte und Würdigung König Adolfs von Nassau, in: Geschichtliche Landeskunde 2, Mainz 1965, 1-45; - Katharina Colberg: Reichsreform und Reichsgut im späten Mittelalter, phil. Diss., Göttingen 1966; - Jörg Jarnut: Zwischen Bündnistreue und Vertragsbruch, König Adolfs Außenpolitik im Jahre 1297, in: Nassauische Annalen 87, 1976, 26-41; - Heinz Thomas: Die Kirche von Toul und das Reich unter Rudolf von Habsburg und Adolf von Nassau, in: JbWLG, 3, 1977, 145-174; - Kurt Jäschke: Zu den Gesta Adolfi regis von 1299/1316, in: Historiographia medievalis, FS F. J. Schmale, Darmstadt 1988, 221-245; - Alfred Ritscher: Literatur und Politik im Umkreis der ersten Habsburger, Frankfurt-Bern-New York 1992; - Wilhelm Baum: Reichs- u. Territorialgewalt (1273-1437). Königtum, Haus Österreich und Schweizer Eidgenossen im späten Mittelalter, Wien 1994; - Alois Gerlich: Adolf von Nassau (1292-1298). Aufstieg und Sturz eines Königs, Herrscheramt und Kurfürstenfronde, in: Nassauische Annalen, 105, 1994, 17-78; - Beate Modritz: Die Rolle der Juden in der Politik Adolfs von Nassau und Albrechts I., phil. Diss., Wien 2000.

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Beschreibung

Reichsadelstand Wien 5.1.1573 (für Thomas KHOß, genannt Domitius Römisch-katholisch - Erbländischer Adelstand 19.4.1629 (blühend), Österreichischer Freiherrnstand 1875 (erloschen).


Reichsadelstand Wien 5.1.1573 (für Thomas KHOß, genannt Domitius, Leibtrabant des Königs Rudolf zu Ungarn und des Erzherzogs Ernst zu Österreich). [1]

Erbländisch-österreichischer Adelstand mit „von und zu Sternegg“ 19[4].4.1629 (für Matthias KHOß, Pflegsverwalter der Herrschaft Pilichgräz). [1]

Erbländisch-österreichischer Adelstand mit „von Kossen“ 15.2.1710 (für Johann Jakob KOß, bischöflich-freisinischer Rat und Gerichtsgegenschreiber bei der Herrschaft Laakh in Krain. [1]

Österreichischer Freiherrnstand 1.2.1875, Diplom 24.12.1876 (für August KHOSS von STERNEGG, k.k. Ministerialrat). [2]

Wappen (1629):

Geviertet. 1 und 4 in Blau ein eingebogener nach oben gerichteter goldener Sparren, begleitet von drei goldenen Sternen. 2 und 3 in Rot eine zum Spalt blickende natürliche Amsel auf einem grünen Dreiberg stehend. – Auf dem gekrönten Helm mit rechts schwarz-roten und links blau-goldenen Decken, die natürliche Amsel auf dem Dreiberg, zwischen zwei, rechts Schwarz über Rot, und links von Gold über Blau quer geteilte Büffelhörner, deren voneinander gekehrte Mundlöcher mit drei Lilienstäben und zwar rechts mit goldenen und links mit schwarzen, besteckt sind.

[3]

Wappen (1710):

Ein aufrechtgestellter, dreigeteilter Schild, aus dessen Fuß eine silberne Spitze bis an den obersten Rand emporsteigt, darin eine auf einem Dreiberg stehende, rechts stehende natürliche Amsel; vorne in Rot eine silberne doppelte Lilie, hinten in Blau drei (2, 1) sechszackige goldene Sterne. - Auf dem gekrönten Helm, mit rechts rot-silbernen und links blau-goldenen Decken die im Schild beschriebene Amsel, jedoch in ihrem rechten Fuß die silberne doppelte Lilie führend.

[3]

Wappen (1875):

Schild wie 1629. - Auf dem Schildeshaupt ruht die Freiherrnkrone mit einem darauf ins Visier gestellten gekrönten Turnierhelm, mit rechts blau-goldenen und links rot-schwarzen Decken. - Die Helmkrone trgt einen grünen Dreiberg mit einer darauf stehenden natürlichen Amsel zwischen zwei, rechts von Gold über Blau, und links von Schwarz über Rot quergeteilten Büffelhörnern, deren voneinander gekehrte Mundlcher mit drei Lilienstäben und zwar rechts mit schwarzen und links mit goldenen, besteckt sind. - Schildhalter: zwei zueinandergekehrte goldene rot-bezungte Greife auf einer Broce-Arabeske stehend.

[3]

LITERATUR: [1] FRANK, Karl Friedrich – „Standeserhebungen und Gnadenakte für das Deutsche Reich (!) und für die Österreichischen Erblande bis 1806“, Bd. 3 (K-N), Schloss Senftenegg 1972, Seite 27-28 (Khoß v. Sternegg) und Seite 66 (Koß v. Kossen). [2] FRANK-DÖFERING, Peter – „Adelslexikon des Kaisertums Österreich 1804-1918“, Bd. 2 (1823-1918), Herden, Wien 1989, Seite 362, Rz. 415. [3] Wappenabbildungen nach dem Original Diplomen mitgeteilt von Georg Khoss. Österreichisches Bibliographisches Lexikon (1815-1950), Akademie der Wissenschaften - Wien: ÖBL 1815-1950, Bd. 3 (Lfg. 14), S. 317 - Khoss von Sternegg, Johann (1823 - 1903), Generalmajor ÖBL 1815-1950, Bd. 3 (Lfg. 14), S. 317 - Khoss von Sternegg, August Frh. (1819 - 1878), Jurist ÖBL 1815-1950, Bd. 3 (Lfg. 14), S. 317, 318 - Khoss von Sternegg, Josef (1862 - 1931), Verwaltungsbeamter [4] Bearbeiter: Georg KHOSS.


Hochgeladen 2013-10-25 10:16:45.0
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