♂ Eduard Ludwig Simon Caspar VON HARNIER
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Eduard Ludwig Simon Caspar VON HARNIER |
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Beruf
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Jurist und Politiker |
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title
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Freiherr |
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Notizen zu dieser Person
Harnier besuchte 1815 bis 1817 das Städtische Gymnasium in Frankfurt und studierte anschließend Rechtswissenschaft in Göttingen und Heidelberg. Nach dem Examen unternahm er umfangreiche Reisen, bevor er sich schließlich als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main niederließ. 1825 wurdeer zum Ratsschreiber bestellt, 1831 in den Senat der Freien Stadt Frankfurt gewählt. 1843 rückte er auf die Schöffenbank vor und wurde 1845Syndikus. 1837, 1839 und 1841 wurde er zum Jüngeren Bürgermeister gewählt, 1855,1857 und 1859 zum Älteren Bürgermeister. Als Senator und Syndikus warer maßgeblich an allen wichtigen Vertragsverhandlungen der Freien Stadt Frankfurt beteiligt, darunter an dem Handelsvertrag mit England (1832), dem Kauf der ehemaligen Johanniter-Kommende von Kaiser FerdinandI. (1841) und den Verträgen mit dem Deutschen Ritterorden, mit denen die Stadt Frankfurt 1842 die vollständige Souveränität über das Dorf Niederrad erwarb und die Besitztümer des Ordens auf dem Territorium derFreien Stadt übernahm sowie 1845 das Deutschherrnhaus in Sachsenhausen. 1847 vertrat Harnier die Stadt in Leipzig bei der Konferenz zur Ausarbeitung der Allgemeinen deutschen Wechselordnung und 1850/51 bei den Dresdner Ministerialkonferenzen. Vom 7. Januar bis 17. Mai 1848 und von1851 bis 1860 war Harnier Gesandter der vier Freien Städte beim Bundestag. Bei seinem Abschied aus dem aktiven Dienst 1862 wurde Harnier in den österreichischen Adelsstand erhoben. Er starb am 16. April 1868. Sein Grab befindet sich auf dem Hauptfriedhof.
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