Heinrich Eduard VON SCHÖNBURG-HARTENSTEIN

Heinrich Eduard VON SCHÖNBURG-HARTENSTEIN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Heinrich Eduard VON SCHÖNBURG-HARTENSTEIN
Beruf Politiker und Gutsbesitzer
title Fürst

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 11. Oktober 1787 Waldenburg, Sachsen nach diesem Ort suchen
Tod 16. November 1872 Wien, Österreich nach diesem Ort suchen
Heirat 16. Juni 1817 Frauenberg nach diesem Ort suchen
Heirat 20. Oktober 1823 Libejowitz (Libejovice), Tschechien nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
16. Juni 1817
Frauenberg
Marie Pauline Theresia Eleonore PRINZESSIN VON SCHWARZENBERG
Heirat Ehepartner Kinder
20. Oktober 1823
Libejowitz (Libejovice), Tschechien
Ludovica Eleonore Franziska Walpurga Aloysia PRINZESSIN VON SCHWARZENBERG

Notizen zu dieser Person

Nach dem Studium in Leipzig und Göttingen trat H. in die österreichische Armee ein. Seit 1809 erwarb er systematisch Grundbesitz in Böhmen (Saazer/Taborer Kreis), wogegen er 1813 zugunsten seines Bruders Friedrich Alfred auf das ihm zustehende Drittel an den Herrschaften Hartenstein und Stein gegen eine Barentschädigung verzichtete. Einer Karrieream Kaiserhof in Wien folgten diplomatische Missionen als Attaché in Paris (1853) und als Gesandter in Karlsruhe (1855). ? In Nachfolge Friedrich Alfreds erlangten die Brüder Otto Victor I. und H. 1840 das Besitzrecht an den Herrschaften Hartenstein und Stein, die sie fortan gemeinsam verwalteten. Ihr reaktionärer Kurs gilt als wichtiger Grund dafür, dass die Schönburgischen Herrschaften zu einem Zentrum der Revolution 1848/49 in Sachsen wurden. Allerdings brachten die Untertanen gesellschaftliche Missstände kaum mit dem häufig abwesenden H., sondern fastausschließlich mit Otto Victor in Verbindung, dessen Residenz Waldenburg am 5.4.1848 gestürmt und angezündet wurde. H.s Schloss Hartensteinblieb dagegen verschont. Wenn H. noch im Laufe des Jahres 1848 die Aufhebung der gemeinsamen Verwaltung beantragte, so dürfte dies eine Konsequenz aus den revolutionären Ereignissen sein. Eine Besitzteilung kam jedoch erst 1861 zwischen H. und Otto Friedrich, dem Sohn Otto Victors, zustande, infolgedessen H. die Herrschaft Hartenstein und das 1860erworbene Rittergut Alberoda erhielt, während Otto Friedrich die Herrschaft Stein übernahm. ? Der Politik des Gesamthauses Schönburg verpflichtet, stand H. den Modernisierungsgrundsätzen der sächsischen Staatsreformen seit 1831 ablehnend gegenüber, sofern sie die schönburgischenSonderrechte aufzuheben bestrebt waren. Diese Blockadehaltung bewirkte beispielsweise, dass die sächsischen Verwaltungsreformgesetze vom 11.8.1855, die u.a. die Einrichtung von Gerichtsämtern vorsahen, erst mit knapp zehnjähriger Verspätung zum 1.6.1865 in den Schönburgischen Herrschaften Gültigkeit erlangten. ? Wenngleich H. große Teile seines Lebens außerhalb Sachsens verbrachte und damit eine gewisse Entfremdungvon seiner Herrschaft Hartenstein festzustellen ist, so setzte er hierdoch entschieden das sozial-karitative Engagement seiner Brüder OttoVictor und Friedrich Alfred fort. Das Hospital in Hartenstein stellteH. im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 für die Pflege verwundeter Soldaten zur Verfügung.

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Hochgeladen 2016-04-10 10:00:36.0
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