♂ Heinrich Eduard VON SCHÖNBURG-HARTENSTEIN
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Heinrich Eduard VON SCHÖNBURG-HARTENSTEIN |
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Beruf
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Politiker und Gutsbesitzer |
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title
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Fürst |
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Notizen zu dieser Person
Nach dem Studium in Leipzig und Göttingen trat H. in die österreichische Armee ein. Seit 1809 erwarb er systematisch Grundbesitz in Böhmen (Saazer/Taborer Kreis), wogegen er 1813 zugunsten seines Bruders Friedrich Alfred auf das ihm zustehende Drittel an den Herrschaften Hartenstein und Stein gegen eine Barentschädigung verzichtete. Einer Karrieream Kaiserhof in Wien folgten diplomatische Missionen als Attaché in Paris (1853) und als Gesandter in Karlsruhe (1855). ? In Nachfolge Friedrich Alfreds erlangten die Brüder Otto Victor I. und H. 1840 das Besitzrecht an den Herrschaften Hartenstein und Stein, die sie fortan gemeinsam verwalteten. Ihr reaktionärer Kurs gilt als wichtiger Grund dafür, dass die Schönburgischen Herrschaften zu einem Zentrum der Revolution 1848/49 in Sachsen wurden. Allerdings brachten die Untertanen gesellschaftliche Missstände kaum mit dem häufig abwesenden H., sondern fastausschließlich mit Otto Victor in Verbindung, dessen Residenz Waldenburg am 5.4.1848 gestürmt und angezündet wurde. H.s Schloss Hartensteinblieb dagegen verschont. Wenn H. noch im Laufe des Jahres 1848 die Aufhebung der gemeinsamen Verwaltung beantragte, so dürfte dies eine Konsequenz aus den revolutionären Ereignissen sein. Eine Besitzteilung kam jedoch erst 1861 zwischen H. und Otto Friedrich, dem Sohn Otto Victors, zustande, infolgedessen H. die Herrschaft Hartenstein und das 1860erworbene Rittergut Alberoda erhielt, während Otto Friedrich die Herrschaft Stein übernahm. ? Der Politik des Gesamthauses Schönburg verpflichtet, stand H. den Modernisierungsgrundsätzen der sächsischen Staatsreformen seit 1831 ablehnend gegenüber, sofern sie die schönburgischenSonderrechte aufzuheben bestrebt waren. Diese Blockadehaltung bewirkte beispielsweise, dass die sächsischen Verwaltungsreformgesetze vom 11.8.1855, die u.a. die Einrichtung von Gerichtsämtern vorsahen, erst mit knapp zehnjähriger Verspätung zum 1.6.1865 in den Schönburgischen Herrschaften Gültigkeit erlangten. ? Wenngleich H. große Teile seines Lebens außerhalb Sachsens verbrachte und damit eine gewisse Entfremdungvon seiner Herrschaft Hartenstein festzustellen ist, so setzte er hierdoch entschieden das sozial-karitative Engagement seiner Brüder OttoVictor und Friedrich Alfred fort. Das Hospital in Hartenstein stellteH. im Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 für die Pflege verwundeter Soldaten zur Verfügung.
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