Anna Maria LUDWIG

Anna Maria LUDWIG

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Anna Maria LUDWIG
Name VON LUDWIG
Anzahl Kinder 4

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1594 Kleinheubach, Miltenberg, Bayern, Deutschland nach diesem Ort suchen
Bestattung 27. Dezember 1646 Miltenberg, Bayern, Deutschland nach diesem Ort suchen [2]
Tod 25. Dezember 1646 Miltenberg, Bayern, Deutschland nach diesem Ort suchen [3]
Vorfahren - Dietlinde Kempf
Vorfahren - Bernhard Saul
Vorfahren - Petra u. Karola Saul
Heirat etwa 1614 Kleinheubach, Miltenberg, Bayern, Deutschland nach diesem Ort suchen
Heirat 1614 Kleinheubach, Miltenberg, Bayern, Deutschland nach diesem Ort suchen [4] [5] [6]
Anmerkung
Anzahl Ehen
Anzahl Ehen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
etwa 1614
Kleinheubach, Miltenberg, Bayern, Deutschland
Johann Heinrich CONRAD

Notizen zu dieser Person

1629 wurde sie während der Hexenprozesse in Kleinheubach "gefänglicheingezogen", der Hexerei beschuldigt, von 19 Mitbürgern der Blutschande mit ihrem Bruder Stefan bezichtigt, und dann unter Anwendung der Beinschraube "peinlich verhört". Sie lehnte zunächst jedes Geständnisab. Als ihr erneut die Tortur angedroht wurde, hat sie den Vorwurf eingestanden, wurde zum Tod verurteilt und sollte am 14.8.1629 zusammen mit dem Bruder und ihrer Mutter hingerichtet werden. Bei der Kommunion vor dem Todesgang zum Galgen hat sie dann aber alle Geständnissewiderrufen. Der Erbach. Amtmann Peter Haag empfahl dem Grafen von Erbach einen Vollstreckungsaufschub, der ihr gewährt wurde, weil sie schwanger war. Sie ist deshalb im Gefängnis auch nicht gefesselt und angekettet worden. Ihr Mann und einige Verwandte verhalfen ihr dann zurFlucht mit einem Kahn über den Main nach Großheubach auf kurmainzisches Gebiet und weiter in die Freie Reichsstadt Frankfurt. Sie wurde aber nach Erbach ausgeliefert und hier vor ein neues Gericht gestellt,das Gutachten von Juristen in Wertheim, Frankfurt, Marburg und Tübingen zu Rate zog und sie dann nur noch zu einer Kirchenstrafe und zum "Schwören der Urfehde" verurteilten. - Dies bedeutete aber keinen Freispruch - sie war weiterhin rechtskräftig verurteilt. (Für das Vollstrecken der Todesstrafe fehlte ihr Geständnis und das war zwingend erforderlich, auch wenn es unter der Tortur zustande kam. Nach anfänglicher Ablehnung hat sie ihr Ehemann "der Kinder halber" wieder in sein Haus aufgenommen. Ihre Mutter und 3 Brüder waren nach Hexenprozessen in Kleinheubach zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Daß sie am Leben blieb und es in Kleinheubach keine neuen Hexenprozesse gab, war letztlich dem gnädigen lutherischen Grafen Ludwig I. "der Ritter" in Erbach zu verdanken. Sie überlebte ihren Mann um 9Jahre und starb 1646 vor Ende des 30jähr. Krieges in Miltenberg am Main auf der Flucht vor den "marodierenden Völkern" (Ortsgeschichte Kleinheubach S.86 und "gelurt 2007 S.9). Ortsgeschichte Kleinheubach von Pfarrer Wagner Geschichte der letzten Hexe "Anna Maria Conrad, so hieß dieselbe, war eines angesehenen, auch wohl begüterten Bürgers, des Schiffmanns und Pastoreipflegers Hans Heinrich Conrad Frau, eine geborene Ludwig. Auf Grund überreichen, in den verschiedenen Hexenverhören des Prozesses gemachter Indizien - der betreffende im Archiv Erbach vorhandene Band 2 (gehört zu den Brandverlusten, existiert nicht mehr) weist aufSeite 75 einundzwanzig derselben auf - ward sie am 17. 7. 1629 gefänglich eingezogen und am 20. desselben erstmalig verhört. Trotz ernstlicher Zusprache ließ sie sich zu keinem Geständnis herbei, auch nicht, als ihr die Hauptbelastungszeugen, darunter ihr leiblicher Bruder,unter die Augen gestellt wurden und ihre vorherigen Angaben in ihrerGegenwart wiederholten. So ward ihr denn am 22. desselben Meister B.... an die Seite gestellt und ihr die Beinschraube angelegt. Nun erfolgte allerdings ein Geständnis; sie leugnete hernach aber alles wieder, als der Pfarrer sie am 26. besuchte. So war man gezwungen, MeisterB.... wieder seines Amtes walten zu lassen. Sie aber will lieber sterben, als die Folter zum andermal über sich ergehen lassen. Denn sie würde unter der Tortur wohl gestehen, aber nur, um ihr Gewissen neu zu belasten. Das aber gab sie, auch ohne Tortur zu, daß sie mit ihremBruder Blutschande getrieben habe, sonst aber will sie kein Schaden getan haben. Auf Grund eingeholten Rechtsgutachtens wurde sie zum Tode verurteilt. Am 14. 8. 29 sollte sie mit Mutter und Bruder hingerichtet werden. Als man an jenem Tag früh 6 Uhr kam, sie zur Kommunion aufzufordern und so für den Todesgang sich zu rüsten, da wollte sie "werder von contritio" d. i. Reue, noch Vorbereitung auf den Tod etwas wissen, und widerrief alle ihre vorherigen Bekenntnisse, also daß der Amtmann Bedenken trug, der armen Seele zu lieb das Urteil ausführen zu lassen. Er berichtete vielmehr an den Grafen, an den inzwischen auch der Mannmit der Bitte um Aufschub der Urteilsvollstreckung sich gewandt hatte. Seine Frau hätte ihm gesagt, daß sie sich guter Hoffnung fühle. Der Graf willigte in die Bitte. Doch müsse der Mann für den Unterhalt der in Haft zu Verbleibenden Sorge tragen und die Bewachungskostenbestreiten. Als das zu einem verdächtig regen Verkehr zwischen Mann und Frau im Gefängnis führte, wurde er von Grafen verboten und ihm nur gestattet, in Anwesenheit des Amtmanns oder des Pfarrers seine Frau zu besuchen. Dennoch gelang es der letzteren, wohl auf Verabredungmit dem Mann und Anverwandten hin, bald danach aus dem Gefängnis zu flüchten. Aus Schonung ihres schwangeren Leibes hatten die Wächter esunterlassen, sie mit Ketten und Schlössern zu fesseln. So war's ihr möglich auszusteigen und vom Kirchhof aus, an den das Gefängnis angrenzte, in den Schwanengarten und von da über die Ringmauer an den Mainzu gelangen, wo ein bereitstehender Kahn sie aufnahm und nach Großheubach, also aus Erbacher in Mainzer Gebiet, brachte. Von dort war siedann weiter mainabwärts geflüchtet, in Obernburg aber aufgegriffen und nach Großheubach in Haft zurückgebracht worden. Auslieferungsverhandlungen zwischen Erbach und Mainz scheiterten beiallem Entgegenkommen von Mainz aus an der kleinlichen Frage, ob die Übernahme der Gefangenen am "Fahrtor" in Kleinheubach oder jenseits des Mains an dessen rechten Ufer erfolgen solle. Erbach forderte dieses, Mainz wünschte jenes. Erbach mit der Begründung: die Grenze zwischen ihrem und Mainzer Gebiet liege drüben am rechten Ufer des Mains; Mainz mit der Berufung auf das ihm zustehende "Geleitrecht" in und durch Kleinheubach. Da keine Einigung zu erzielen war, Mainz aber auf keinen anderen Auslieferungsvorschlag einging - Erbach wollte evtl. dieÜbernehme auf der Grenze zwischen Miltenberg oder Klingenberg und Heubach betätigen - so wurde schließlich die Verhaftete freigelassen und ihr der ungehinderte Verkehr im Mainzer Land gestattet. Törichterwiese wandte sich die Frau nach Frankfurt, wohin ihr Mann des öftern mit seinem Schiffe kam und ihr den benötigten Hausrat brachte. Als Erbach davon Nachricht erhielt, leitete man alsbald Auslieferungsverhandlungen mit dem Rat der Stadt Frankfurt ein; sie führten zum Ziele. Unter Berufung auf die Zuschrift, die der am 14. 8. 1629 gerichtete Stefan Rudolf auf einer Schiefertafel seiner Frau übersandte, und ihr heilig und teuer darin beschwor, daß er unschludig sterbe, erhob sie gegen das Gericht in Kleinheubach den Vorwurf der Parteilichkeit, erreichte aber damit zunächst nur, daß man Erbacherseits versprach, die Sache der Frau Conrad vor einem neu zusammengesetzten erwiterten Gerichtshof in Erbach in aller Unparteilichkeit verhandeln zu wollen. Das geschah dann auch. Der vom Grafen zu Erbach schon oft konsultierte Rechtsgelehrte Dr. Ullrich Lehenmeyer in Wertheim arbeitete für jene Verhandlung besonders weitläufige "Interrogatoria" d. i. Fragen aus, die dann der Verhandlung zu Grunde gelegt wurden. Diese selbst mitihren Protokollen wurden dann dem genannten Frankfurter Rechtsgelehrten M. Erasmus, ebenso der Universität Marbuerg und Tübingen zur Prüfung vorgelegt. Erasmus plädierte für Milde; er schlug Kirchenbuße und Geldstrafe vor. Marburg hatte formelle Bedenken und Ratschläge. Tübingen urteilte im Sinn des Erasmus. Als der Graf Dr. Lehenmeyer frug, welchem dieser Gutachten er nun folgen solle, riet er dem Tübinger nachzuleben; "er wolle lieber einer solchen Fakultät und ganzem Collegio in derlei Leib und Leben, Ehr und Gut betreffenden verborgengen, schweren Kriminalsachen in defectu pecasse et mitiorem sententiam amplectere, als mit anderem rigori juris inhaerire d.h. lieber schwächlich gefehlt habern und einem milderen Urteil zugestimmt, als mit anderem der Stenge des Gestzes anhangen, sonderlich weil dieser Spruch nicht kurz und bündig, klipp und klar abgefaßt, sondern mit Vernüfteleien und Autoritäten gwonnen und bekräftig sei." So geschah es denn auch; Anna Maria Conrad wurde zur Kirchenbuße verurteilt und mußte eine vorgelgte "Urphede" schwören. Ebenso ihr Mann,dem dann noch die Dekcung der entstandenen Kosten auferlegt war. DieUrphede des Mannes ist vom 30.11.1630, die der Frau vom 11. 12. 1630datiert. Ihre Originale befinden sich bei den Akten des Kleinheubacher Hexenprozesses im Archiv zu Erbach. Heinrich Conrad hat die seinige eigenhändig geschrieben, mit einer Handschrift, um die ih heute noch manch einer beneiden würde. Der Unterschrift seiner Frau markt mandie innere Erregung an, in der sie gegeben wurde. Die Unkosten, die Hans Heinrich Conrad für seine Frau Anna Maria tragen sollte, waren groß: 640 Gulden und 200 Gulden für Zehrung und Hüterlohn in Kleinheubach. Freilich zu Ende war mit dem vorberichteten dei Tragödie noch nicht ganz. Als Hans Heinrich Conrad's Frau freigelassen wurde, weigerte er sichzuerst, sie bei sich aufzunehmen; "er wolle keine öffentliche Hexe zum Weib haben." Sie aber bat, in Erbach und nicht in Kleinheubach Kirchenbuße tun zu dürfen; sie fürchtete den Spott der Leute. Er nahm sie schließlich doch "seiner Kinder halben" in sein Haus auf. Ob auch seine Frau sich zu der ihr auferlegten Buße entschloß, weisen die Akten nicht aus, wir dürfen es aber wohl annehmen. Es kamen bald die schweren kriegerischen Tage, von den wir später noch viel zu hören bekommen werden. Die Zeiten, da heubach stark gelcihtet Volk in den benachbarten Wäldern oder in Miltenberg Zuflucht suchen mußte. Über dem Elend, das da anbrach, vergaß man die Schmach dieser Zeit. Anna Maria Conrad hat ihren Mann noch um 9 Jahre überlebt. Er starb am 27.7.1637, sie am 27.12.1646 zu Miltenberg. Im Jahr 1748 ist der Familienname "Conrad" letzmals in's Kirchenbucheingetragen worden. Wahrscheinlich ist die damals 7Köpfige Familie nach Amerika ausgewandert, wohin in jenen Tagen der Auswandererstrom sicht wandte. Wenn mit dem Geschick der Anna Maria Conrad für Heubach dauernd das Ende der Hexenbrandtragödie gekommen ist und nimmer wieder aufloderte, während in der weiteren Umgebung der Hexenwahn noch fernerhin seine Opfer forderte, in der Haupt- und Bischofstadt Würzburg noch anno 1789, so ist es kam zuviel gesagt, daß das Verdienst daran wie dem Grafen von Erbach, so dem Protestantismus ihrer Lande zukommt."

AGE 52

Auszug aus dem Darmstädter Echo vom 11.10.2008: "Auch Hexen starben am Galgen Odenwald-Forum: In der Ahnenreihe von Referentin Banse findet sich eine Zauberin HUMMETROTH. Über Frauen und Männer, die im 17. Jahrhundert der Hexerei beschuldigt und angeklagt wurden, berichtete Heidi Banse auf Einladung des Lützelbacher Geschichtsvereins im Odenwald-Forum in Hummetroth. Außerdem erzählte sieüberein Erinnerungsstück an die Erbacher Zeit in Kleinheubach - eine Steinsäule. Die Säule ist der Rest des früheren Galgens in Kleinheubach. Im Jahr1619 ist an der Hinrichtungsstätte eine Hexe umgebracht worden. Weitere 48 Angeklagte wurden an dieser Stelle enthauptet und verbrannt. Es kann davon ausgegangenwerden,das diese Menschen alle Opfer des Hexenwahns waren. Der heutige Odenwaldkreis, die Grafschaft Erbach und die Herrschaft Breuberg, sind weiße Flecken auf der hessischen Landkarte im Bezug auf die Hinrichtung von Hexen. Die Referentin vermutet, dass die Kleinheubacher Hexenprozessenichtbekannt waren oder zu den Hinrichtungen in Bayern gezählt wurden. Im Detail sprach Banse das Schicksal von Anna Maria Conrad, geboreneLudwig an, die als Hexe verurteilt für ihre Rechte kämpfte und auch der Hinrichtung entging. Aufmerksam wurde die Referentin auf diesen Fall während ihrer eigenenAhnenforschung. Ein Eintrag im Kirchenbuch von Vielbrunn-Seckmauern erwähnte als einen ihrer Vorfahren den in Wald-Erlenbach, dem heutigen Haingrund, als Schweinehirt tätigen Lorenz Wein. Dieser kam aus Kleinheubach und war der Sohn vonJacob Wein, deraus Walldürn stammte und 1653 in Kleinheubach Anna Maria Conrad heiratete. Die Großmutter von Lorenz Wein, eine Anna Maria Conrad, geborene Ludwig wird in der von Pfarrer Gottlieb Wagner 1933 verfassten Ortsgeschichte vonKleinheubach als die letzte Hexe des Dorfes bezeichnet. Die letzte Hexe der gesamten Grafschaft Erbach zählt somit auch zur Vorfahrenlinie von Banse. Der Hinweis auf die Anklage von Anna Maria Conrad als Hexe fand daher das besondere Interesse der Familienforscherin. So war es kein Wunder, dass umfangreiche Recherchen die Aktivitäten der Nachkommin beflügelte. Es galt mitKirchenbucheinträgen, der Durchsicht von Akten in verschiedenen Archiven und Heimatliteratur Licht in das Dunkel des Geschehens zu bringen. Umfangreiche Recherchen waren notwendig, wie dieZuhörer erfuhren. Als nützlich erwies sich eineErhebung vor rund 70 Jahren über Hexenverbrennungen in früheren Zeiten, da die Erbacher Akten bei einem Bombenangriff der Alliierten im September 1944 in Darmstadt verbrannten. Fazit der Forschung: Anna Maria Conrad entging der Hinrichtung. Der Ehemann Hans Heinrich Conrad musste 640 Gulden an Prozesskosten sowieweitere 200 Gulden für Kost und Unterbringung im Gefängnis bezahlen.Ursprünglich wollte er seineFrau, nicht mehr bei sich aufnehmen, tatdies schließlich „der Kinder halber" aber doch. Es folgten noch sieben gemeinsame Ehejahre, da der Ehemann 1637 verstarb. Seine Witwe verschied neun Jahre später 1646 in Miltenberg. Groß dürfte dieZahl der Nachkommen im Odenwald sein, die diese Hexe in ihrer Ahnenreihe finden, heirateten doch drei Töchter von Lorenz Wien hier in Familien. So ehelichte Maria Elisabetha einen Christian Neff aus Steinbach, Eva Magdalena einen JohannGeorg Oldt aus Breitenbrunn und Eva Maria einen Johann Leonhard Schnellbacher aus Lützelbach. Erläuterungen zur Steinsäule, dem Rest eines Galgens, findet der Interessierte auf einer Bronzetafel. Der Leser erfährt, dass 1561 als Zeichen des Centgerichts der Grafen von Erbach, die Kleinheubach von 1560 bis 1721 in ihremBesitzhatten, ein Holzgalgen errichtet wurde. 1616 wurde dieser durch einen Galgen mit drei Steinsäulen, die durch Holzbalken verbunden waren, ersetzt." ---------------------------------------------------------------------------------------------------- 1629 wurde sie während der Hexenprozesse in Kleinheubach "gefänglicheingezogen", der Hexerei beschuldigt, von 19 Mitbürgern der Blutschande mit ihrem Bruder Stefan bezichtigt, und dann unter Anwendung der Beinschraube "peinlich verhört".Sie lehnte zunächst jedes Geständnis ab. Als ihr erneut die Tortur angedroht wurde, hat sie den Vorwurf eingestanden, wurde zum Tod verurteilt und sollte am 14.8.1629 zusammenmit dem Bruder und ihrer Mutter hingerichtet werden. Bei derKommunion vor dem Todesgang zum Galgen hat sie dann aber alle Geständnisse widerrufen. Der Erbach. Amtmann Peter Haag empfahl dem Grafen von Erbach einen Vollstreckungsaufschub, der ihr gewährt wurde, weil sie schwanger war. Sie istdeshalb im Gefängnis auch nicht gefesselt und angekettet worden. Ihr Mann und einige Verwandte verhalfen ihr dann zur Flucht mit einem Kahn über den Main nach Großheubach auf kurmainzischesGebiet und weiter in die Freie ReichsstadtFrankfurt. Sie wurde aber nach Erbach ausgeliefert und hier vor ein neues Gericht gestellt, dasGutachten von Juristen in Wertheim, Frankfurt, Marburg und Tübingen zu Rate zog und sie dann nur noch zu einer Kirchenstrafe und zum"Schwörender Urfehde" verurteilten. - Dies bedeutete aber keinen Freispruch - sie war weiterhin rechtskräftig verurteilt. (Für das Vollstrecken der Todesstrafe fehlte ihr Geständnis und das war zwingend erforderlich, auch wenn es unterder Tortur zustande kam. Nach anfänglicher Ablehnung hat sie ihr Ehemann "der Kinder halber" wieder in sein Haus aufgenommen. Ihre Mutter und 3 Brüder waren nach Hexenprozessen in Kleinheubach zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Daß sie am Leben blieb undes in Kleinheubach keine neuen Hexenprozesse gab, war letztlich dem gnädigen lutherischen Grafen Ludwig I. "der Ritter" in Erbach zu verdanken. Sie überlebte ihren Mann um 9Jahre und starb 1646 vor Ende des 30jähr. Krieges in Miltenbergam Main auf der Flucht vor den "marodierenden Völkern" (Ortsgeschichte Kleinheubach S.86 und "gelurt 2007 S.9). --------------------------------------------------------------- Auszug aus dem Manuskript des Vortrages von Frau Banse im Odenwald-Forum vom 2.10.2008, den Sie mir freundlicherweise zur Verfügung stellte: Als erstes Mitglied der Familie Conrad stirbt in Kleinheubach Margaretha, die Witwe von Pongratz Kappes, genannt Hangratzin. Sie ist die Großmutter des Pastoreipflegers Hans Heinrich Conrad. Sie stirbt nochvor der Hinrichtung imGefängnis und wird unter dem Galgen verbrannt und begraben. Die Familien Kappes und Conrad sind Nachbarn in der Fährgasse. Gleich beim nächsten Gerichtstag am 26. November 1628 folgt der alten Hangratzin ihre Tochter Demuth, sowie das Ehepaar Hans und Margaretha Ludwig, Bruder und Schwägerin, der Anna Maria Conrad. Am 10. Dezember 1628 findet eine weitere Tochter der Hangratzin, Maria, 19 Jahre jung, den Tod. Am 18. Juni 1629 wird Georg Ludwig hingerichtet, nachdem er am 27. Mai ein Geständnis abgelegt hat. Er ist namentlich in der Sage "Drei Schüsse - Der Freischütz" genannt, veröffentlicht 1853 in Hessische Sagen von Joh. Wilh. Wolf. Ererhält in dieser Sage eine Wurzel für dreisichere Schüsse von einem wie ein Förster gekleideten Fremden. Damitzielt er nach der Sonne, nach dem lieben Gott und nach einem Bildstock und hat nun jeden Tag drei sichere Schüsse nach Hasen,Enten und Feldhühnern. Der Fremde tauft ihn am Pfaffenbrunnen mit der linken Handund nennt ihn Fritz Mückenwedel. Dieser Freischütz fühlt seinen nahenden Tod, als sein Hut eines Tages in der Nähe des Galgens unversehens vom Kopf gerissenwird. Er ist ebenfalls ein Bruder der Anna Maria Conrad geb. Ludwig. Am 14. August 1629 wird Maria Ludwig, die Mutter von Stefan und AnnaMaria Ludwig, verh. Conrad zusammen mit ihrem Sohn Stefan hingerichtet. Zu dieser Zeit ist unsere Anna Maria auch schon inhaftiert und hört die Schreie ihrer Mutter imGefängnis. Das Frankfurter Aktenbündel enthält die Abschrift eines Abschiedsbriefes von Stefan Ludwig an seine Frau, der auf einer Schreibtafel aus dem Gefängnis geschmuggelt wurde. Anna Maria Conrad hat diese Kopie ihrem Gesuch umBleiberecht in der Stadt Frankfurt beigelegt, als Beweis für die Verlogenheit des ganzen Systems der Anklage. Seit dem 17.7.1629 ist nun auch Anna Maria im Gefängnis. Aufgrund von 21 Beschuldigungen in den vorhergehenden Hexenprozessen wird sie, als Frau des reichen und angesehenen Bürgers, auch Schiffsmann und Pastoreipfleger HansHeinrichConrad, als letzte der Familie Ludwig verhaftet. - Sie ist in das Geflecht aus Lüge, Eifersucht und Missgunst geraten. 21 Gepeinigte haben unter der Folter Ihren Namen genannt und sie als Hexe beschuldigt. Am 20. 07. wird sie zum ersten Mal verhört. Zu einem Geständnis lässt sie sich auch dann nicht überreden, als man ihr den eigenen Bruder, ihren Hauptbelastungszeugen, gegenüberstellt. Am 22. werden ihr durch den Meister Bast aus Michelstadt Beinschrauben angelegt. Nun erfolgt ein Geständnis. Doch am 26. leugnet sie im Beisein des Pfarrer wieder alles. Meister Bast wird erneut gerufen. Anna Maria gesteht nun, vorAnwendung der Tortur, die Blutschande mit ihrem Bruder, alle anderen Beschuldigungen weißt sie von sich. Sie wirdzum Tode verurteilt, am 14. August soll sie zusammen mit der Mutter und dem Bruder hingerichtet werden. An diesem Morgenwiderruft sie alle Geständnisse - ohne Geständnis kann sie nicht hingerichtet werden.In der Zwischenzeit hat sich auch ihr Ehemann an den Grafen zu Erbach gewandt und ihm mitgeteilt, dass seine Frau schwanger ist. Der Graf willigt ineinen Aufschub ein, unter der Bedingung, dass der Ehemann den Unterhalt und die Bewachungskosten der Gefangenen übernimmt. Wegen der Schwangerschaft wird auf die Ankettung im Gefängnis verzichtet und schon bald gelingt ihr die Flucht überden Main nach Großheubach. Auslieferungsverhandlungen zwischen Mainz und Erbach führen zu keinem Ergebnis, da man sich über den Übergabeort nicht einigen kann. Schließlich wird Anna Maria freigelassen und ihr ungehinderter Aufenthalt imMainzer Land gestattet. Anna Maria geht nach Frankfurt, da dort ihr Mann des Öfteren mit dem Schiff vorbeikommt. - Hier macht sie, aus meiner heutiger Sicht, einen entscheidenden Fehler! Hätte sie sich an diesem Punkt zurückgezogen undirgendwo im Churfürstentum Mainz still verhalten und die Ereignisse abgewartet, wäre ihr viel erspart geblieben. Doch das ist nicht ihre Art, sie will, koste es was es wolle, ihr Recht. Unter dem 9. Juli 1630 richtet Anna Maria Conrad einen eindringlichen, um Hilfe flehenden Brief an den Rat der Stadt Frankfurt. Sie berichtet über ihren Prozess in Kleinheubach und dass sie dort keinen fairen Prozess mehr erwartet.Berichtet, wie der Henker mit zwei Gehilfen,sie kurz nach dem sie die Todesschreie ihrer Mutter gehört hat, aufsucht, um die zu den Vorwürfen zu befragen. Zum Schluss erwähnt sie die Flucht in Mainzer Gebiet und verspricht den Rat derStadt Frankfurtals Retter ihres Lebens und unschuldigen Blutes in ihre Gebete einzuschließen. Am 1. und 8 August 1630 sendet Graf Ludwig der Ritter von Erbach Schreiben an den Rat der Stadt Frankfurt. Die Auslieferungsverhandlungenkommen in Gang. Der gräfliche Diener Abraham Goywart wird nach Frankfurt geschickt um die Gefangeneabzuholen und die entstandenen Unkosten zu begleichen. Als Sicherheit für den Frankfurter Rat bietet Erbach das Schwören der Urfehde der Gefangenen an. Unter dem 13. August 1630 geht ein Schreiben von Frankfurt an Ludwig, Graf zu Erbach und Herr zu Breuberg, Ritter, zu der Sache der AnnaMarien, Hans Heinrich Conrads von Kleinheubach Eheweib so Zauberei und anderer Laster gefänglicheingezogen. Es wird das Einholen von weitern Rechtsgutachten angeregt. Trotz der Bitten der Gefangenen, sie nicht an Erbach auszuliefern, raten die Anwälte der Stadt Frankfurt zurAuslieferung. Der Übergabetermin wird festgelegt aufDienstag 10 Uhr im Sachsenhäuser Wald, an der Hessischen Grenze, der heutigen Gehspitz. Der Schultheiß von Mörfelden hat dort mit etlichen Musquetieren aufzuwarten. Es werden Rechtsgutachten eingeholt, der angesehene Frankfurter Jurist Melchior Erasmus rät zur Milde. Der Abdruck des Rechtsgutachtens der Universität Tübingen ist erhalten in dem Werk von Christoph Besold unter Consilium CLXXXIII (183) wird Anna Maria"s Fall geschildert, unsere Rechtlich Bedenken dicisive zu entdecken. Die Universität Tübingen schlägt folgendes vor: Die Gefangene wird nach Zahlung aller für sie aufgewendeten Unkosten gegen Leistung der Kirchenbuße und Schwören der Urfehde zu ihrem Mann und den Kindern zurückgeschickt. Sie darf dasGebiet der Zent Kleinheubach nicht verlassen. Sie wird unter die Aufsicht der Pfarrer gestellt um zu beobachten,dass sie keinen weitern Schaden an ihren Kindern, den Nachbarn und deren Vieh anrichtet. Dies ist also keinFreispruch,sondern allenfalls eine Entlassung auf Bewährung. Tübingen schließt: und versprechen sich jederzeit wieder zustellen, anheimbs gelassen werden… Actum Tübingen in Collegio nostro den 23. Octob. 1630. Erbach schließt sich diesen Vorschlägen an. Am 30. 11. und 11.12.1630 schwören Hans Heinrich Conrad und seine Frau Anna Maria Urfehde. Hans Heinrich zahlt 640 Gulden Prozesskosten und 200 Gulden für Kost und Unterbringung imKleinheubacher Gefängnis. Für die 640 Gulden Prozesskosten hätte er den zur gleichen Zeit für 600 Gulden zum Verkauf stehenden großen Kaffenberger-Hof im Eberbacher Tal bei Reichelsheim kaufen können. Nun scheint alles doch noch gut zu werden - doch - nun weigert sich Hans Heinrich, seine Frau wieder zu Hause aufzunehmen er wolle keine öffentliche Hexe zur Frau haben. Schließlich nimmt er sie aber doch seiner Kinder halber wieder auf.Noch sieben gemeinsame Jahre verblieben dem Ehepaar. Er stirbt 1637, sie 9 Jahre später in Miltenberg. Bisheute rechtskräftig verurteilt als Hexe. - Unter dem 28. 08. 2008 war dieser Tage in der Süddeutschen Zeitung zu lesen: Die letzte Hexe Europas war keine. Im Kanton Glarus in der Schweiz wurde vor 226 Jahren Anna Göldi enthauptet. Nun hat das Schweizer Kantonsparlament einstimmigund diskussionslos die ehemalige Magdrehabilitiert und das Verfahren vom Juni 1782 als Justizmord bezeichnet. Die 48 Frauen und 31 Männer aus Kleinheubach, zusammen 79 unschuldige Menschen, sind auch heute noch als Zauberer und Hexen verurteilt.Noch 1933 hält Pfarrer Wagner diese Menschen für Schuldig. Um den Frieden im Dorf nicht zustören,nennt er teilweise in seiner Chronik ihre Namen nicht. Was hatte Anna Maria denn nun verbrochen, um als Hexe angeklagt zu werden? In dem Rechtsgutachten der Universität Tübingen werden die Vorwürfe,die zur Anklage der Anna Maria Conrad führen, erstmals klar angesprochen. / daß sie sich zu der Zauberey verführen lassen / GOTT dem Allmächtigen abgesagt / und dem Feind Menschlichen geschlechts zugefallen / sich in dessen Namen widerumb kauffen / und einem Teufelsbuln verkuppeln lassen / darauff auchmitselbigen zu verschiedenen mahlen beygeschlaffen / Hexendanz und dergleichen Convent besuchet ..daß die Hexen … mit der Todesstraff anzusehen seyen. Und es wird auch gleich die für diese Vergehen vorgesehene Strafe, die Todesstrafegenannt. Als mildernde Umstände werden angeführt: weil nämlich die Verhafftin von ihrer eigenen Mutter in der jugend verführt / und in solchem alter zu diesem Laster verlaitet worden / daß sie gleichsamb selbiger tentstion (Angriff)nichtwiderstand thun können. In den unter der Folter erpreßten Aussagen wird Anna Maria beschuldigt, zum Hexentanz ausgefahren zu sein, sich mit einem Buhlen (Liebhaber) getroffen zu haben und dieser incubo trug das Angesicht ihres Bruders. Das wird als Beweis fürdie Blutschande angesehen. Wie sollte Sie auch ihre Unschuld geben all diese Vorwürfe beweisen können? 21 unter Folter gemachte Aussagen bezichtigen sie der Blutschande. Sie selbst hat unter Folter die Aussagen bestätigt, diese späteraber widerrufen. Über die Qualität dieser Aussagen ein Zitiat des Erbacher Amtmanns Haag: Keiner kann von dieser Arbeit reden, er gehe denn selbst damit um; ist kein Werk als wenn man etwa in einer Commission Zeugen abhören soll. Da ist nichts als Zittern und Zagen der Teufelsfurcht bei diesen Leuten, daß sie nicht allerwegendescribieren können, ob der Teufel grün oder blo gekleidet. Das macht mehr Mühe als alles andere auch muß man patientiam und Subtilität gegen des Teufels Märtyrer gebrauchen, bis man sie gewonnen. Es ist ein sorglich, verdrieslich,melancholischund schwer Arbeit, wenn nicht der Trost dabei wäre, daß hierdurch des Teufels Reich in dieser letzten betrübten Zeit in etwas zerstört und geschwächt werde, so sollt sich kein ehrlicher Mann in solche Mühebestellen underkaufen lassen. Die Gefolterten konnten also in ihren Aussagen nicht unterscheiden, ob der Teufel Grün oder Blau gekleidet war - aber sie erkannten Anna Maria und ihren Bruder Stefan bei ihrer Ausfahrt zu den Teufelsgelagen! Warum wird Anna Maria als letzte Hexe bezeichnet? Dazu schreibt Pfarrer Wagner: Wenn mit dem Geschick der Anna Maria Conrad für Heubach dauernd das Ende der Hexenbrandtragödie gekommen ist und nimmer wieder aufloderte, während in der weiteren Umgebung der Hexenwahn noch fernerhin seine Opfer forderte, in derHaupt-und Bischofstadt Würzburg noch anno 1789, so ist es kaum zuviel gesagt, daß das Verdienst daran dem Grafen von Erbach zukommt. Ludwig der Ritter Er wird als weltgewandter und umsichtiger Herrscher beschrieben. Er befolgt den Rat der Tübinger Gelehrten und macht dem Hexenwahn und den Hexenprozessen ein Ende. Im Jahr 1631 erhält er von König Gustav Adolph von Schweden das Benediktinerkloster Amorbach aufgrund seiner guten Beziehungen zum schwedischen Könighaus, seine Nichte war mit dem Schwedischen General Axel Oxenstierna verheiratet, seineSchwester, deren Mutter mit dem Schwedischen General Banner. Sein Rath Goywaerts, den wir schon aus den Auslieferungsverhandlungen mit Frankfurt am Main in der Sache der Anna Maria Conrad kennen gelernt haben, bringt ihm die Leicheseines ältesten, bei Nürnberg gefallenen Sohnes, zusammen mit der Nachricht von derÜbergabe des Klosters Amorbach. Ludwig der Ritter stirbt am 12. April 1643, nachdem er Zitat: all seine Kinder vor sich ins Grab hat sinken sehen.Tragische Ereignisse haben die Grafschaft eingeholt. Es bleibt kein Raum mehr für die Hexenprozesse. --------------------------------------------------------------- Ortsgeschichte Kleinheubach von Pfarrer Wagner Geschichte der letzten Hexe "Anna Maria Conrad, so hieß dieselbe, war eines angesehenen, auch wohl begüterten Bürgers, des Schiffmanns und Pastoreipflegers HansHeinrich Conrad Frau, eine geborene Ludwig. Auf Grund überreichen, in den verschiedenen Hexenverhören des Prozesses gemachter Indizien - der betreffende im Archiv Erbach vorhandene Band 2 (gehört zu den Brandverlusten, existiert nicht mehr) weistauf Seite 75 einundzwanzigderselben auf - ward sie am 17. 7. 1629 gefänglich eingezogen und am 20. desselben erstmalig verhört. Trotz ernstlicher Zusprache ließ sie sich zu keinem Geständnis herbei, auch nicht, als ihr die Hauptbelastungszeugen, darunter ihrleiblicher Bruder, unter die Augen gestellt wurden und ihre vorherigen Angaben in ihrer Gegenwart wiederholten. So ward ihr denn am 22. desselben Meister B.... an die Seite gestellt und ihr die Beinschraube angelegt. Nun erfolgteallerdings ein Geständnis; sie leugnete hernach aber alles wieder, als der Pfarrer sie am 26. besuchte. So war man gezwungen, Meister B.... wieder seines Amtes walten zu lassen. Sie aber will lieber sterben, als die Folter zum andermalüber sich ergehen lassen. Denn siewürde unter der Tortur wohl gestehen, aber nur, um ihr Gewissen neu zu belasten. Das aber gab sie, auch ohne Tortur zu, daß sie mit ihremBruder Blutschande getrieben habe, sonst aber will sie keinSchaden getan haben. Auf Grund eingeholten Rechtsgutachtens wurde sie zum Tode verurteilt. Am 14. 8. 29 sollte sie mit Mutter und Bruder hingerichtet werden. Als man an jenem Tag früh 6 Uhr kam, sie zur Kommunion aufzufordern und so für den Todesgang sich zu rüsten, da wollte sie "werder von contritio" d. i. Reue, noch Vorbereitung auf den Tod etwas wissen,und widerrief alle ihrevorherigen Bekenntnisse, also daß der AmtmannBedenken trug, der armen Seele zu lieb das Urteil ausführen zu lassen. Er berichtete vielmehr an den Grafen, an den inzwischen auch der Mann mit der Bitte um Aufschub der Urteilsvollstreckungsich gewandt hatte. Seine Frau hätte ihm gesagt, daß sie sich guter Hoffnung fühle. Der Graf willigte in die Bitte. Doch müsse der Mann für den Unterhalt der in Haft zu Verbleibenden Sorge tragen und die Bewachungskosten bestreiten. Als das zu einem verdächtig regen Verkehr zwischen Mann und Frau im Gefängnis führte,wurde er von Grafen verboten und ihm nur gestattet, in Anwesenheit des Amtmanns oder des Pfarrers seine Frau zu besuchen. Dennoch gelang es der letzteren, wohl auf Verabredungmit dem Mann und Anverwandten hin, bald danach aus demGefängnis zu flüchten. Aus Schonung ihres schwangeren Leibes hatten die Wächter es unterlassen, sie mit Ketten und Schlössern zu fesseln. So war"s ihr möglich auszusteigen und vom Kirchhof aus, an den das Gefängnis angrenzte, in denSchwanengarten und von da über die Ringmauer an den Main zu gelangen, wo ein bereitstehender Kahn sie aufnahm und nach Großheubach, also aus Erbacher in Mainzer Gebiet, brachte. Von dort war sie dann weiter mainabwärts geflüchtet, inObernburg aber aufgegriffen undnach Großheubach in Haft zurückgebracht worden. Auslieferungsverhandlungen zwischen Erbach und Mainz scheitertenbei allem Entgegenkommen von Mainz aus an der kleinlichen Frage, ob die Übernahme der Gefangenen am "Fahrtor" in Kleinheubach oder jenseits des Mains an dessen rechtenUfer erfolgen solle. Erbach forderte dieses, Mainz wünschte jenes. Erbach mit der Begründung: die Grenze zwischen ihrem und Mainzer Gebiet liege drüben am rechten Ufer des Mains; Mainz mit der Berufung auf das ihm zustehende "Geleitrecht"in und durch Kleinheubach. Da keine Einigung zu erzielen war, Mainz aber aufkeinen anderen Auslieferungsvorschlag einging - Erbach wollte evtl. die Übernehme auf der Grenze zwischen Miltenberg oder Klingenberg undHeubach betätigen - sowurde schließlich die Verhaftete freigelassen und ihr der ungehinderte Verkehr im Mainzer Land gestattet. Törichterwiese wandte sich die Frau nach Frankfurt, wohin ihr Mann des öftern mit seinem Schiffe kam und ihr den benötigtenHausratbrachte. Als Erbach davon Nachricht erhielt, leitete man alsbald Auslieferungsverhandlungen mit dem Rat der Stadt Frankfurt ein; sie führten zum Ziele. Unter Berufung auf die Zuschrift, die der am 14. 8. 1629 gerichtete Stefan Rudolf auf einerSchiefertafel seiner Frau übersandte,und ihr heilig und teuer darin beschwor, daß er unschludig sterbe, erhob sie gegen das Gericht in Kleinheubach den Vorwurf der Parteilichkeit, erreichte aber damit zunächst nur, daß man Erbacherseitsversprach, die Sache der Frau Conrad vor einem neu zusammengesetzten erweiterten Gerichtshof in Erbach in aller Unparteilichkeit verhandeln zu wollen. Das geschah dann auch. Der vom Grafen zu Erbach schon oft konsultierte Rechtsgelehrte Dr. Ullrich Lehenmeyer in Wertheim arbeitete für jene Verhandlung besonders weitläufige "Interrogatoria" d. i. Fragen aus, die dann derVerhandlungzu Grunde gelegt wurden. Diese selbst mit ihren Protokollen wurden dann dem genannten Frankfurter Rechtsgelehrten M. Erasmus, ebenso der Universität Marbuerg und Tübingen zur Prüfung vorgelegt. Erasmus plädierte für Milde; er schlug Kirchenbuße und Geldstrafe vor. Marburg hatte formelle Bedenken und Ratschläge. Tübingen urteilte im Sinn des Erasmus. Als der Graf Dr. Lehenmeyer frug, welchem dieser Gutachten er nun folgen solle, riet er dem Tübinger nachzuleben; "er wolle lieber einer solchen Fakultät und ganzem Collegio in derlei Leib und Leben, Ehr und Gut betreffendenverborgengen, schweren Kriminalsachen in defectu pecasse et mitiorem sententiam amplectere, als mit anderem rigori juris inhaerire d.h. lieber schwächlich gefehlt habern und einem milderen Urteil zugestimmt, als mit anderem der StengedesGestzes anhangen, sonderlich weil dieser Spruch nicht kurz und bündig, klipp und klar abgefaßt, sondern mit Vernüfteleien und Autoritäten gwonnen und bekräftig sei." So geschah es denn auch; Anna Maria Conrad wurde zur Kirchenbußeverurteilt und mußte eine vorgelgte "Urphede" schwören. Ebenso ihr Mann, dem dann noch die Deckung der entstandenen Kosten auferlegt war.Die Urphede des Mannes ist vom30.11.1630, die der Frau vom 11. 12. 1630 datiert. Ihre Originale befinden sich bei den Akten des Kleinheubacher Hexenprozesses im Archiv zu Erbach. Heinrich Conrad hat die seinige eigenhändig geschrieben, mit einer Handschrift, um dieihn heute noch manch einer beneiden würde. Der Unterschrift seiner Frau merkt man die innere Erregung an, in der sie gegeben wurde. Die Unkosten, die Hans Heinrich Conrad für seine Frau Anna Maria tragen sollte, waren groß: 640 Gulden und200 Gulden für Zehrung und Hüterlohn in Kleinheubach. Freilich zu Ende war mit dem vorberichteten dei Tragödie nochnicht ganz. Als Hans Heinrich Conrad"s Frau freigelassen wurde, weigerte er sich zuerst, sie bei sich aufzunehmen; "er wolle keine öffentliche Hexe zum Weib haben." Sie aber bat, in Erbach und nicht in KleinheubachKirchenbuße tun zu dürfen; siefürchtete den Spott der Leute. Er nahmsie schließlich doch "seiner Kinder halben" in sein Haus auf. Ob auch seine Frau sich zu der ihr auferlegten Buße entschloß, weisen die Akten nicht aus, wir dürfen es aber wohl annehmen. Es kamenbald die schweren kriegerischen Tage, von den wir später noch viel zu hören bekommen werden. Die Zeiten, da Heubach stark gelichtet Volk in den benachbarten Wäldern oder in Miltenberg Zuflucht suchen mußte. Über dem Elend, das da anbrach,vergaß man die Schmach dieser Zeit. Anna Maria Conrad hat ihren Mann noch um 9 Jahre überlebt. Er starb am 27.7.1637,sie am 27.12.1646 zu Miltenberg. Im Jahr 1748 ist der Familienname "Conrad" letzmals in"s Kirchenbuch eingetragen worden. Wahrscheinlich ist die damals 7 Köpfige Familie nach Amerika ausgewandert, wohin in jenen Tagen der Auswandererstrom sicht wandte. Wenn mit dem Geschick der Anna Maria Conrad für Heubach dauernd das Ende der Hexenbrandtragödie gekommen ist und nimmer wieder aufloderte, während in der weiteren Umgebung der Hexenwahn noch fernerhin seine Opfer forderte, in derHaupt- und Bischofstadt Würzburg noch anno1789, so ist es kaum zuviel gesagt, daß das Verdienst daran wie dem Grafen von Erbach, so dem Protestantismus ihrer Lande zukommt."

Quellenangaben

1 (C) BANSE 02.2015
Kurztitel: Heidi Banse
2 Ortsgeschichte Kleinheubach, Pfarrer Wagner
Kurztitel: Ortsgeschichte Kleinheubach, Pfarrer Wagner
3 Ortsgeschichte Kleinheubach, Pfarrer Wagner
Kurztitel: Ortsgeschichte Kleinheubach, Pfarrer Wagner
4 Ahnenliste - Familie Banse
Autor: Heide Banse
Kurztitel: Ahnenliste - Familie Banse
5 Ahnenliste - Pöckelmann
Autor: Jens Pöckelmann
Kurztitel: Ahnenliste - Pöckelmann
6 FamilySearch.org
Kurztitel: Familysearch.org

Datenbank

Titel Schnellbach/er Ziegelhausen & Schnellbacher Lützelbach
Beschreibung
  • Die vermutlich frühesten Schnellbacher-Namensträger sind: 
  • im Breuberger Zinsbuch 1426 Cunz Schnellberger in Affhöllerbach und Claus Snellenbecher in Wallbach; 
  • im Gültbuch Kirch-Brombach 1511 Henrich, Herbert und Jost Schnellbecher in Wallbach
  • Varianten des Familiennamen sind Snellberger, Snellenbecher, Schnellbecher, Schnellbächer, Schnelpacher
Quelle für alle Daten vor 1756
(C) Genealogie Heidi Banse, Michelstadt
(C) Hellwig Weichel, Lützelbach
Karl Eidenmüller "Vielbrunner und Seckmauerer Familien-Buch 1655 - 1742"
Karl Eidenmüller "Brensbacher und Niederkainsbacher Familien-Buch 1655 - 1732"
Kirchenbuch Höchst ab 1608
Online-OFB Brensbach > https://www.ortsfamilienbuecher.de/brensbach/ (C) Heiner Wolf, 2012 desweiteren
die Online OFB von Wersau, Nieder-Kainsbach, Affhöllerbach, Groß-Bieberau, Reichenbach, Kirchbrombach, Langenbrombach,
Böllstein, Ober-/Mittel-/Nieder-Kinzig, Lindenfels, Rimhorn u.a. 
(Der Ortsname von Lützelbach wurde mehrmals geändert, geborene Personen vor 1821 wurden entweder unter Lützel-Wiebelsbach oder Lützelbach geführt, unabhängig vom korrekten Geburtsort Lützelbach oder Wiebelsbach.)

Schnellbach    ab 1673 KB Ziegelhausen luth./ref./ev.
Schnellbacher ab 1756 KB Ziegelhausen luth./ref./ev.
(C) Werner Helmus, Heidelberg

- sonstige Quellen sind zumeist angegeben -

Hinweis: Ich bedanke mich bei den Forscherkollegen (m/w) für alle Ergänzungen bzw. Änderungen zu vorhandenen Personen - 

derzeit vervollständige ich überwiegend nur Stammbaum-Namensträger Schnellbach, Schnellbacher (Schnellbächer) ! 

Einzelpersonen ohne Bezug werden nicht hinzugefügt; Seitenlinien werden nicht komplett ergänzt


          Hessische Wappenrolle # 544
          (C) nach einem Entwurf von Gisela Seibt, Eltville
          Kolorierung: Andreas Schnellbach
           
Hochgeladen 2024-03-22 23:26:20.0
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