♂ Rudolf WEBER-LORTSCH
Eigenschaften
Art |
Wert |
Datum |
Ort |
Quellenangaben |
Name
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Rudolf WEBER-LORTSCH |
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Beruf
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Verwaltungsjurist und Bundesrichter |
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Notizen zu dieser Person
Weber-Lortsch bestand 1926 das Abitur und begann Rechtswissenschaft ander Philipps-Universität Marburg zu studieren. Im selben Jahr wurde er Mitglied des Corps Hasso-Nassovia Marburg. Als Inaktiver wechselte er an die Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin. Nachdem er 1930 das Erste Examen bestanden hatte, war er Gerichtsreferendar in Witzenhausenund Kassel. Dort war er ab 1933 auch Gerichtsassessor. Von 1934 bis 1936 war er bei der Verwaltung des Bezirksverbandes Hessen-Kassel. 1936 wechselte er in die allgemeine und innere Verwaltung des Freistaats Preußen. Seit 1937 Regierungsassessor und seit 1938 Regierungsrat,kam er in die Provinz Hannover und in die Provinz Schlesien. Nach dem Polenfeldzug war er stellvertretender Polizeipräsident von Kattowitz, Königshütte und Sosnowitz. Im Deutsch-Sowjetischen Krieg wurde er zum SS- und Polizeiführer in Nikolajew abgeordnet. 1942 wurde erals Oberregierungsrat Chef des Amts für Verwaltung und Recht beim Höheren SS- und Polizeiführer für Norwegen. Ab Juni 1943 war er Leiter derZentralabteilung bei der Hauptabteilung Verwaltung im Reichskommissariat Norwegen unter Josef Terboven. Seit 1952 Oberverwaltungsgerichtsrat am Hessischen Verwaltungsgerichtshof, wurde er 1958 als Richter an das Bundesverwaltungsgericht in Berlin berufen.[2] Dort war er u. a. an einer Entscheidung des Zweiten Senats vom 6. Februar 1975 beteiligt, nach der die Mitgliedschaft in derDKP mit der Tätigkeit als Beamter nicht vereinbar sei. Seit 1963 gehörte er auch dem Corps Marchia Berlin an. Die Gesetzlose Gesellschaft zuBerlin wählte ihn im November 1966 zum 19. Zwingherrn. Dieses Ehrenamt führte er über zehn Jahre bis zu seinem Tod.
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