Notizen zu dieser Person
im Ortssippenbuch Tumlingen 2 Ch.H. mit gleichem Todesdatum [Fehler!], Tochter Christina bei keinem aufgeführt,wahrscheinlich aber der hier übernommene, da OSB Tumlingen 697 erst 1678 heiratet und Christina gut in die Lücken derGeburten passt , Taufregister Waldachtal Lücke von 10.1669 - 2.1771 -
*: Seelenregister Waldachtal/ Waldach fol. 63: "vor 38 Jahren - Parentes Hans Haitzmann, Bürger zu Waldach, Mater Anna,geborene Koch" ebda fol. 66: "natus zu Oberwaldach, baptizatus im Kirchlein zu Underwaldach circa Annum 1634.Parentes"...[frei]
oo: "den 20 8br ao 1657 haben Christoph Haintzmann von Walldach Hanß Heintzmanns seel: von Ober-Walldach ehelichhinderlaßener Sohn, und Martha, Hanß Pfeifflins seel: von Igelsperg eheliche hinderlaßene Tochter zu Creßpach, (weilenWalldach dorhin verbürgert) ihr Ehe bestättigen laßen" - in OSB Tumlingen 694 fälschlich oo Susanna Mühlbach, diese istjedoch Frau seines Sohnes Johannes * ca. 1665 -
+: "Ao 1683 d. 9. feb: Ist zu Thumblingen christlich beerdiget worden, Christ Haitzmann, nachdem Er erlebt 61. Jahr"kann nicht auf ihn zutreffen, da seine Frau Martha als Ehefrau 1694 stirbt - "d. 4ten Maij 1695 ist Christoph Haitzmannseines Alters 45. Jahr gestorben..." kann auf ihn wie in OSB Tumlingen 694 angenommen wegen des Alters nicht zutreffen- "Anno 1694 ist Christoph Haitzmann von Waldach d. 2. Jan: [muss heißen Feb.] deßen ehefrau Martha an der hitzigenKopfkrankheit eodem anno d. 22. eiusdem seelig entschlafen, die der Herr zuer Freüde auferwecke" - (das soll wohl einDoppeleintrag sein für das Ehepaar) - kein anderer Sterbeeintrag im Totenregister Waldachtal passt auf ihn - 19.11.1695bei der Heirat von Christina ist er verstorben - ab 1696 trägt sein Christoph nicht mehr die Bezeichnung "jung" -
Kirchenstrafe 1662 "Christoph Haintzmann, Jerg Lamparter, beide von Waldach, und Hieronymus Riednern von Crespach,weilen sie in Festo D. Andrae nach Horb auf den Wochenmarkh gangen, u: der Predigt hier nicht beygewohnt" -
Kirchenstrafe 1665 zusammen mit Jerg Lamparter, Johannes Mayer und Jakob Lutz wegen Nichtbesuchens der Bußpredigt am10.2. -
Kirchenstrafe 1669 "wegen nächtlichen Geschreys"