Notizen zu dieser Person
"ANNO MDCLXXI Dominica VI. Epiphan. Kirchen Censur zu Crespach: 1. Hans Jerg Reichardt zu UnderWaldach und Hans Raht zuCrespach (d. Mauderlins Hans genandt) wurd berufenen angebracht, daß sie sich, in der
Dom. 5. Post Epiph. zu Nacht vonSalzstätten, dem Stoffel Haitzmann u. Jung Jerg Lambart, heimgangen, unzüchtig u. unflätig verhalten sollen haben. Dennder Hans Jerg Reichard habe den Jung Jerg Lambart s.h. permingirt [angepisst], u. ihm sein Kleyd versprützt; der HansRath aber habe von seinem eigenen Koth in seine Hand genommen, u. dergestalten soll des Müller Bartlins zu Waldach u.des Lutzen Bauers Sohn auf dem Mönchhof dargeboten u. gegeben, under dem Vorwand, als ob er von ihnen hiermit wolleAbschied nehmen; 2.
.. [Randbemerkung hierzu:] Beyde der Hans Jerg Reichard u. Hans Rath negiren alles; weilen nun derJung Jerg Lampart wie auch des Müller Bartlins u. Lutzen Bauers Sohn abwesend waren, hatt mans laßen biß auf fernereverkündigung beruhen. Stoffel Haitzmann will auch nichts sonderliches wissen u. gestehen. [Unter Punkt 2:] Aufgepflogene Nachfrag hatt sich befunden, daß nicht allein Hans Raht u. Hans Jerg Reichard schuldig, sondern auch daß JungJerg Lampart den Hans Jerg Reichard zuerst permingirt, ob sie wohl
sich bemänteln wollen, dahero Dominica Invocavit1671. Von dem Kirchenconvent zur Straff jedem 10 kreuzer dictirt worden --- 30 kr
Weil Stoffel Heitzmann bey anderenLeuten noch s. ungewaschenes Maul hat ausgestoßen, derjenige, der obiges angebracht habe, seye ein größerer Narr, alsder es getahn habe, daher ihm auch gleich den anderen zur Strafe erkannt worden --- 10 kr " - "ANNO MDCLXX DominicaQuasimodogeniti an beyden Orthen zu Crespach und Thumblingen 1. Zu Crespach wardt Hans Rath , der Mauderlins Hansgenannt, angebracht, daß er u. Stoffel Haitzmann zu Waldach am h. Ostertag vor der Predigt, u. ehe sie zum h. Abendmahlgangen Taback miteinander getrunken. Hierüber ist dem Hans Rath seine Grobheit remonstrirt, u. ein Pfarrer Verweisgegeben, dem Stoffel Haitzmann aber, weilen er abwesend, solcher vorbehalten worden. 2. Von Jung Jergen Lampartersdreyjährigem Kind wurde angebracht, daß es schon schwer Flüch von Donner, Hagel von sich hören laße. Der Ehni desKindes, Assessor conventu ecclesiastici, wardt deswegen zu red gestellt, welcher sagdt, daß das Kind solche flüch voneinem gottlosen Hirten, welcher vergangenen Sommer bey ihnen im Haus gewesen, gelernt, er seye aber schonunderschiedliche mahl deswegen gezüchtiget worden u. thue es nicht mehr
"