Matthias SCHNEIDER

Matthias SCHNEIDER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Matthias SCHNEIDER
Beruf Bauer auf dem Hof "Fol. 2" 1638 Oberhaid (Zbytiny), Böhmen nach diesem Ort suchen

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Tod vor 1649 Oberhaid (Zbytiny), Böhmen nach diesem Ort suchen
Hochzeit etwa 1638

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Maria Anna

Notizen zu dieser Person

Er ist lt. Grundbuch 1638 ein 18jähriger Waise und hat die Erlaubnis zur Heirat erhalten. Die Hochzeit muß noch 1638 stattgefunden haben, denn er ist nicht im Waisenbuch von 1639, in dem die Familie erstmals erscheint, verzeichnet (nur die unverheirateten Kinder wurden eingetragen). - Am 23.3.1657 wird ihm die letzte Rate seines Erbteiles bezahlt. - Es dürfte sich bei ihm um den Matthias, Waisen nach dem verstorbenen "Mertl" handeln, der lt. Grundbuch (Aufn. 8) 1638 die Witwe Maria Anna des verstorbenen Wölfl Rotsslag geheiratet hatte, wodurch er Bauer auf dem Hof "Fol: 2" in Oberhaid wurde. Hier in dieser Datei daher unter Vorbehalt als deren Mann eingetragen. Er zahlt 1638 dem früheren Grundbesitzer Georg 5 sß und läßt sich den gesamten Erbanteil seiner Frau Maria Anna ausschreiben. Bis 1642 zahlt er weiterhin an Georg Grundgeldraten. 1642 enden in allen Grundbüchern kriegsbedingt bis um 1648/49 die Einträge. Im nächsten Eintrag vom 19.5.1649 heißt es, daß Matthias von Gott mit einer schweren Krankheit heimgesucht wurde und gestorben ist. Er ist 93 sß 20 g altes Grundgeld auszuzahlen schuldig verblieben. Der Hof wird auf 130 sß geschätzt, nach Abzug des alten Grundgelds kommen 36 sß 40 g auf die Teilung. Dazu ist alleine berechtigt seine Witwe Maria Anna. Auch im Waisenbuch sind keine Kinder eingetragen. - Der Hof wird 1649 von Georg Tischler aus St. Magdalena für 130 Schock erworben. Er zahlt 1649 10 sß an die Witwe Maria Anna, den Rest muß er ab Georgi 1650 in jährlichen Raten zu 5 sß abzahlen. Diese 120 sß werden jedoch nicht mehr bezahlt, denn bereits am 5.7.1650 muß Tischler den Hof wieder verkaufen Armut halber und besonders, weil "selbiger aller ins abweßen gebracht worden" (?). Ist heruntergewirtschaftet gemeint? Abwesen ist eigentlich Abwesenheit. Für 75 sß erwirbt ihn Johannes Mättl aus Oberhaid. Das übrige Grundgeld von 45 sß, das Tischler noch hätte zahlen müssen, haben die Berechtigten gutwillig nachgesehen und ist jedem proportionaliter sein verlorener Teil abgekürzt worden, daß sich also von den 75 sß abzurichten gebührt: dem Georg Newpaur 25 sß (bei ihm kann es sich nur um den vorher Tischler genannten Vorbesitzer handeln; er stirbt lt. Nachtrag um 1667, die bis zu diesem Jahr noch schuldigen Zahlungen von 11 sß gehen ans Gotteshaus Oberhaid, Johannes Talhedl zu Schneedorf und den Grundbesitzer Thomas Marco); ferner je 16 sß 40 d der verheirateten Waisen Christina, der Waisen Maria Anna (die lt. Nachtrag 1654 ins Dorf Repeschin auf die Herrschaft Drslawitz geheiratet hat) und der Witwe Maria Anna (die lt. Nachtrag zu dem Matthias Gorbell auf Repeschin geheiratet hat). Der Käufer soll ab Georgi 1651 jährliche Raten von 3 sß zahlen, darüber hinaus soll er die fürstlichen Schulden außerhalb des Grundbuchs bezahlen und dem Gotteshaus Oberhaid eine Kirchenkuh zustellen, ferner die Waise Maria Anna, falls sie heiraten möchte, nach Vermögen ausstatten; actum 5.7.1650. - In den folgenden Jahren zahlt der neue Besitzer die Kaufsumme ab bis auf 54 sß; dann stirbt er. Lt. Grundbucheintrag vom 28.3.1658 hat er vorher ein Testament gemacht, in dem er den Hof mit allem Zubehör auf 75 sß gesteuert und den Mann seiner Tochter Dorothea, Georg Janku, zum neuen Besitzer gemacht hat.

Datenbank

Titel Eibl
Beschreibung
Hochgeladen 2019-08-16 05:12:22.0
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Kommentare

user's avatar Datum: 2020-11-01 19:43 Absender: Heike Neumair
Da Matthias Schneider noch 1657 eine Erbteilrate erhält, kann er eigentlich doch nicht der zu dieser Zeit schon verstorbene Besitzer des Hofes Fol. 2 gewesen sein.

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