Karl I. VON HOHENZOLLERN

Karl I. VON HOHENZOLLERN

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Karl I. VON HOHENZOLLERN

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1516 Brüssel, Belgien nach diesem Ort suchen
Tod 18. März 1576 Schloß Sigmarngen nach diesem Ort suchen
Heirat 1537

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1537
Anna VON BADEN-DURLACH

Notizen zu dieser Person

Karl I. von Hohenzollern (* 1516 in Brüssel; † 18. März 1576 Schloss Sigmaringen) war von 1525 bis 1575 Graf von Hohenzollern aus dem Haus Hohenzollern. Er war Reichserbkämmerer und Reichshofratspräsident des Heiligen Römischen Reichs. Karl war der älteste Sohn des Grafen Eitel Friedrich III. von Hohenzollern (1494– 1525) aus dessen Ehe mit Johanna van Witthem († 1544), Tochter des Philipp, Herr von Beersel und Bautershem. Kaiser Karl V. war ein persönlicher Freund seines Vaters und sein Taufpate, weswegen er den Namen Karl trug. Ebenso war Eleonore von Kastilien, Königin von Portugal respektive Spanien seine Taufpatin. Die guten Beziehungen zu Karl V. ermöglichten Karl später frühzeitig hohe Positionen im Reich zu bekleiden. Karl V. finanzierte Karl ab seinem 12. Lebensjahre eine Ausbildung in Madrid. Der Graf war Reichserbkämmerer und später noch Reichshofratspräsident. Der Reichshofrat in Wien war eines der beiden höchsten Gerichte im Heiligen Römischen Reich. Die Stelle des Präsidenten erlangte Karl kurz nach seiner Volljährigkeit. Er erhielt 1534 von Kaiser Karl V. die Grafschaft Sigmaringen und die Grafschaft Veringen zur Regentschaft und 1535 als Reichslehen. Sigmaringen gehörte zuvor den Grafen von Werdenberg. Im Pfullendorfer Vertrag vom 15. Februar 1540 verglich sich Karl mit Graf Friedrich von Fürstenberg, dem Erben des Allodialbesitzes, der ihm in Sigmaringen, Laiz und Inzigkofen Teile des Allods verkaufte.[1] Karl verfügte noch über die ungeteilten Besitzungen. Das Hausgut befand sich seit 1558 mit dem Tod des Hohenberger Vetters Jobst Nikolaus II. ungeteilt in seiner Hand. Die Besitzungen umfassten die Grafschaften Zollern, Sigmaringen, Veringen, Böhringen, Haigerloch und zudem Wehrstein. Nach Karls Tod 1576 wurde der Besitz unter seinen Söhnen aufgeteilt, und es entstanden vier Linien. Das 1. Zollerische Hausgesetz von 1575 bestimmte die Einführung der Primogenitur. Der älteste Sohn Eitel Friedrich IV. erhielt Hohenzollern-Hechingen, das Stammland der Familie. Hohenzollern-Sigmaringen mit Böhringen fiel an Karl II., Hohenzollern-Haigerloch an Christoph. Der enterbte Sohn Joachim von Zollern begründete eine vierte Linie. Hohenzollern-Haigerloch erlosch 1634, und die Besitzungen wurden gemäß dem Hausgesetz von 1575 mit Hohenzollern-Sigmaringen vereinigt. Die Linie von Joachim von Zollern erlosch mit seinem Sohn Joachim Georg 1622 bereits wieder.

Datenbank

Titel Bordels Bordehl Bordelius
Beschreibung Nachkommen von Heinrich Bordels Roermond
Hochgeladen 2021-03-18 09:57:42.0
Einsender user's avatar Joan Fridrich von Bordelius
E-Mail bordland@t-online.de
Zeige alle Personen dieser Datenbank

Kommentare

Ansichten für diese Person