Ludwig IV. der Bayer

Ludwig IV. der Bayer

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Ludwig IV. der Bayer

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 1. April 1282 München, BY, D nach diesem Ort suchen
Tod 11. Oktober 1347 Puch nach diesem Ort suchen
Heirat 1308
Heirat 25. Februar 1324 Köln, NW, D nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder
1308
Beatrix VON SCHLESIEN
Heirat Ehepartner Kinder
25. Februar 1324
Köln, NW, D
Margarethe III. VON HOLLAND

Notizen zu dieser Person

Über die Kindheit und die frühen Jugendjahre L.s sind wir nur unzulänglich unterrichtet. Nach dem Tod des Vaters wurde L. am habsburg. Hof zusammen mit den Söhnen seines Onkels Albrecht erzogen; bald geriet er in Konflikt mit seinem Bruder Rudolf, der 1294 die Regierung in den oberbayer.-pfälz.pfälzisch Landen allein angetreten hatte und sich nicht gewillt zeigte, ihm ein Mitspracherecht einzuräumen. Das führte dazu, daß L. nicht nur in der Auseinandersetzung zwischen der Mutter und dem Bruder die Partei der Herzoginwitwe ergriff, sondern sich auch 1298 an der Absetzung Kg. Adolfs von Nassau, des Schwiegervaters Hzg. Rudolfs, beteiligte. Obwohl er 1301 dank dem Eingreifen Kg. Albrechts I. an derwittelsbach. Herrschaft beteiligt wurde, kam es 1310 zum offenen Bruch mit dem Bruder und zur Teilung des väterlichen Erbes, da Rudolf 1308 mit Kg. Heinrich VII. eine Ehe zwischen seinem ältesten Sohn Ludwig († 1312) und dessen Tochter Maria († 1324) verabredet und der Braut ohne L.s Zustimmungwittelsbach. Güter als Brautschatz in Aussicht gestellt hatte. Wenige Jahre später übernahm L. auch die I Regierung im niederbayer. Landesteil, nachdem ihn die Herzöge I. († 1309) und III. († 1312) zum Vormund ihrer noch unmündigen Kinder, der Herzöge Heinrich XIV., Otto IV. und Heinrich XV., ernannt hatten. Die auf ein bayer.-österr. Einvernehmen abzielende Politik, die L. nach Hzg. Ottos III. Tod verfolgte, mußte alsbald unter dem Druck der nach Selbstbestimmung strebenden Städte aufgegeben werden. Das Bündnis, das Hzg. Rudolf I. im Sommer 1313 mit den Städten Landshut und Straubing schloß, zwang L., den Ausgleich mit dem Bruder zu suchen. Die Teilung der oberbayer. Herrschaft wurde rückgängig gemacht und L. in den Bund zwischen Rudolf und den Städten Niederbayerns aufgenommen. Dieser Schritt führte aber zum Bruch mit den Habsburgern, unter deren Schutz sich die beiden niederbayer. Herzoginwitwen begaben. Der Krieg um die Vormundschaft über die unmündigen Herzöge und die Regentschaft des Landes, der im Spätherbst 1313 ausbrach, konnte jedoch im Januar 1314 mit einem Sieg L.s über das bis in die Nähe von Freising vorgedrungene österr. Heer in der Schlacht bei Gammelsdorf zugunsten deswittelsbach. Hauses entschieden werden. Dieser Erfolg sicherte nicht nur die Fortdauer derwittelsbach. Herrschaft in Niederbayern, er führte auch dazu, daß L. wenige Monate später die röm. Königskrone angetragen wurde. Nach dem Tod Kaiser Heinrichs VII. am 24.8.1313 waren sowohl Hzg. Friedrich von Österreich, der Sohn Kg. Albrechts, als auch Kg. Johann von Böhmen, der Sohn des verstorbenen Kaisers, als Bewerber um die|röm. Königskrone aufgetreten. Ungeklärte Mehrheitsverhältnisse im Kurkolleg, die die Gefahr einer Doppelwahl mit anschließendem Thronkampf heraufbeschworen, hatten die luxemburg. Partei schließlich veranlaßt, auf eine Kandidatur des Kaisersohnes zu verzichten und L. als ihren Kandidaten zu gewinnen. Ihr Plan, durch die Schaffung klarer Mehrheitsverhältnisse noch in letzter Minute eine Doppelwahl zu verhindern, ging jedoch nicht in Erfüllung. Vielmehr wurde am 20.10.1314 Friedrich der Schöne durch den Erzbischof von Köln und den Pfalzgrafen bei Rhein, dazu durch Hzg. Rudolf von Sachsen und den böhm. Titularkönig, Hzg. Heinrich von Kärnten, L. aber am folgenden Tag durch die Erzbischöfe von Mainz und Trier, Mgf. Waldemar von Brandenburg, Hzg. Johann von Sachsen-Lauenburg und Kg. Johann von Böhmen zum König gewählt und beide am 27. November gekrönt: Friedrich der Schöne - im Besitz der Kroninsignien - durch den Erzbischof von Köln, den „richtigen" Konsekrator, zu Bonn, L. dagegen zu Aachen, am „richtigen" Ort, durch den Erzbischof von Mainz. Obwohl L. und Friedrich allem Anschein nach zunächst mit einem raschen Ende des Thronkampfes rechneten, sollte sich die Auseinandersetzung mehr als sieben Jahre hinziehen. Bedingt durch die begrenzten Möglichkeiten der Kriegsfinanzierung sowie das offenkundige Bestreben der beiden Parteien, keinerlei militärisches Risiko einzugehen, standen sich vor der Entscheidungsschlacht wittelsbach. und habsburg. Truppen lediglich sechsmal gegenüber (im März 1315 vor Speyer, im Oktober südlich von Augsburg, im August 1316 bei Esslingen, im September 1319 bei Mühldorf am Inn, im August 1320 an der Breusch bei Straßburg), wobei es nur ein einziges Mal (Aug. 1316) zu Kampfhandlungen kam. Im übrigen trug die Auseinandersetzung eher den Charakter einer räumlich und zeitlich begrenzten Adelsfehde, bei der der Gegner vor allem durch die Sperrung von Straßen und die Beschlagnahme von Kaufmannsgut geschädigt wurde. War es auch zumeist L., der bei den erwähnten Treffen das Feld räumte, so dürfte zunächst doch keine der beiden Parteien ein deutliches Übergewicht besessen haben. Während der größte Teil der Herren und Städte im Elsaß und in Schwaben auf Seiten Friedrichs stand, hatte L. seinen Anhang in Franken und in der Wetterau. Zu seinen Helfern zählten insbesondere die Erzbischöfe von Mainz und Trier sowie Kg. Johann von Böhmen, der im Falle eines habsburg. Sieges mit dem Verlust seines böhm. Königreiches zu rechnen hatte. Auf L.s Seite standen daneben auch die Reichsstädte Worms, Oppenheim und Speyer, Aachen, Köln und Lübeck, dazu das reiche Augsburg. Von größter Bedeutung aber war, daß der böhm.-bayer. Raum, der sich wie ein Sperriegel zwischen die habsburg. Besitzungen im Osten und die vorderösterr. Lande im schwäb.-alemann. Raum legte, zurwittelsbach. Einflußsphäre zählte; hatte es L. doch bald verstanden, den Einfluß seines feindlichen Bruders in denwittelsbach. Landen weitgehend auszuschalten, und waren habsburg. Versuche, den böhm. Adel auf österr. Seite zu ziehen, im Frühjahr 1318 - nicht zuletzt dank L.s Verhandlungsgeschick - vereitelt worden. Auch gelang es Friedrich dem Schönen nicht, den niederbayer. Adel, dessen Mitspracherecht bei der Regierung des Landes beträchtlich war, auf seine Seite zu ziehen. Nachdem im September 1322 beide Parteien wiederum Heere gesammelt hatten und habsburg. Truppen gleichzeitig vom Westen und vom Osten her in Bayern eingedrungen waren, kam es am 28. September zur Entscheidungsschlacht bei Mühldorf am Inn, in der Friedrich der Schöne vernichtend geschlagen wurde. Doch war mit der Gefangennahme des habsburg. Thronprätendenten, der auf die Burg Trausnitz in der Oberpfalz gebracht und dort bis zum Frühjahr 1325 in Haft gehalten wurde, der Kampf um die Herrschaft noch keineswegs beendet. Zwar konnte L. in den folgenden Monaten auf innenpolitischem Gebiet Erfolge erzielen: Frühere habsburg. Parteigänger traten auf seine Seite; auch fand er nun Anerkennung im thür.-sächs. Raum und konnte im Frühjahr 1323 seinem Sohn Ludwig die Markgrafschaft Brandenburg mit der Kurwürde verleihen; die Heirat des seit August 1322 verwitweten Königs mit Margarete, der ältesten Tochter Gf. Wilhelms III. von Holland, eröffnete der Krone darüber hinaus die Aussicht auf eine gewisse Einflußnahme auf niederrhein. Belange; und selbst im Elsaß konnte jetzt einwittelsbach. Landvogt eingesetzt werden. Diese günstige Entwicklung aber war gefährdet, da zum einen Hzg. Leopold von Österreich, der seit dem Herbst 1322 die alleinige Führung der habsburg. Sache übernommen hatte, alles daransetzte, um ein Auseinanderbrechen des habsburg. Blockes zu verhindern, und es zum anderen L. nicht gelang, die Anerkennung als röm. König seitens der Kurie zu erlangen. Johann XXII., der im August 1316 zum Nachfolger des 1314 verstorbenen Papstes Klemens V. gewählt worden war, hatte die Ausübung königl. Herrschaft durch die beiden Thronprätendenten zunächst toleriert. Doch war er, gestützt auf die Theorie vom päpstl. Reichsvikariat, wonach dem Apostolischen Stuhl „vacante imperio" das Recht der Reichsverwaltung zustehe, von Anfang an darangegangen, die politischen Verhältnisse auf ital. Boden vor allem mit Hilfe Kg. Roberts von Neapel sowie der guelf. Parteigänger nach seinen Vorstellungen zu ordnen. Friedrich der Schöne unterstützte diese Ziele insofern, als er nicht nur 1320 ein Bündnis mit Robert von Neapel abschloß, sondern auch dem Papst selbst seine Unterstützung im Kampf gegen dessen oberital. Gegner, insbesondere die Visconti in Mailand, in Aussicht stellte. Johann XXII. dachte daher Ende 1322 nicht daran, den Sieger im Thronkampf als röm. König anzuerkennen und sich damit die politische Handlungsfreiheit in Italien nehmen zu lassen. In den Gesprächen, die L. nach der Schlacht bei Mühldorf mit dem Papst führte, zeigte dieser daher lediglich seine Bereitschaft an, als Vermittler zwischen ihm und dem gefangenen Habsburger zu wirken. Da dies offenkundig auf eine Fortdauer der bislang ungeklärten verfassungsrechtlichen Situation abzielte, ging L. auf das päpstl. Ansinnen nicht ein, sondern begann stattdessen eine Politik zu betreiben, die kirchlichen und vor allem kurialen Interessen direkt zuwiderlief. Insbesondere griff er jetzt in der Lombardei ein, ernannte königl. Vikare für Italien und unterstützte die Visconti in Mailand mit Geld und Truppen. Damit sollte der Papst gezwungen werden, gegen den Sieger von Mühldorf ein gerichtliches Verfahren zu eröffnen, in dessen Verlauf die auch unter Juristen weithin strittige Frage nach der Notwendigkeit und den Wirkungen der päpstl. Approbation stehen würde. Daß dabei die Herbeiführung eines gerichtlichen Entscheides aber nur als letzter Ausweg betrachtet wurde, zeigte sich, nachdem Johann XXII. am 8.10.1323 tatsächlich ein Verfahren gegen L. wegen der angeblich widerrechtlichen Führung des königl. Titels, der Ausübung der Reichsregierung ohne vorherige päpstl. Approbation sowie der Unterstützung der wegen Häresie verurteilten Visconti und anderer ital. Parteigänger eröffnet hatte. Nun legte L. zwar Rechtsmittel gegen das päpstl. Vorgehen ein, indem er am 18.12.1323 die Zuständigkeit des päpstl. Gerichts in Angelegenheiten der Reichsregierung bestritt („Nürnberger Appellation") und am 7.1.1324 den Papst wegen Befangenheit als Richter ablehnte („Frankfurter Appellation"). Bevor die Kurie von diesen beiden Schritten in Kenntnis gesetzt wurde, gab L. jedoch Papst und Kardinälen zu erkennen, daß ihm nicht nur an einer außergerichtlichen Beilegung des Streites gelegen sei, sondern daß er im Falle einer Niederschlagung des Verfahrens und einer Anerkennung als röm. König auch für die Übergriffe der vergangenen Monate Genugtuung zu leisten bereit sei. Da Johann XXII. den Prozeß gegen L. aber so rasch wie möglich zu Ende zu führen gedachte, wies er nicht nur das Verhandlungsangebot des Angeklagten zurück, sondern unterdrückte auch dessen Prozeßeinreden. Damit war der Weg frei, über L. am 23.3.1324 wegen angeblicher Mißachtung des päpstl. Gerichts den Kirchenbann zu verhängen und ihm für den Fall weiteren Ungehorsams alle aufgrund der Königswahl erworbenen Rechte und Ansprüche abzuerkennen. Da kein Zweifel daran bestehen konnte, daß der Papst diese Drohung auch wahrmachen würde, legte L. am 24.5.1324 als weiteres Rechtsmittel die „Sachsenhäuser Appellation" ein, mit der er die Rechtgläubigkeit Johanns XXII. bestritt und damit dessen Fähigkeit, richterliche Aufgaben wahrzunehmen, in Abrede stellte. Da jedoch keineswegs sicher war, daß Johann XXII. aufgrund seiner Entscheidungen im „Theoretischen Armutsstreit" von einem zukünftigen Generalkonzil auch tatsächlich wegen Häresie verurteilt würde, nahm L. am 24.5.1324 ausdrücklich davon Abstand, die umstrittenen dogmatischen Entscheidungen des Papstes zum Gegenstand seiner Anklage zu machen. Vielmehr wurde auf Veranlassung Ulrich Wilds, des Protonotars der königl. Kanzlei, ohne Wissen und (ausdrückliche) Zustimmung, letztlich aber doch im Interesse L.s ein kurze Zeit zuvor in Italien entstandener theologischer Traktat, der Angriffe auf die Rechtgläubigkeit Johanns XXII. enthielt, nachträglich in die von der Reichskanzlei ausgestellte Urkunde über die Einlegung der Appellation aufgenommen. Die Verhängung der im März 1324 angedrohten Strafe konnte L. damit jedoch nicht verhindern, da die im Mai zugunsten des Königs angefertigte und wenige Wochen später dem Papst vorgelegte „Kanzleifälschung" ebenso unterdrückt wurde wie die Prozeßeinreden des Angeklagten vom 18.12.1323 und 5.1.1324. Die Aberkennung aller aus der Königswahl herrührenden Rechte, die Johann XXII. am 11.7.1324 aussprach, brachte in der Auseinandersetzung insofern eine Wende, als L. nun versuchte, das Zusammentreten eines|Generalkonzils mit außergerichtlichen Mitteln zu erzwingen. Jetzt wurde die Öffentlichkeit, die bislang von Seiten L.s aus dem Spiel gelassen worden war, in den Streit einbezogen, die Sachsenhäuser „Kanzleifälschung" vornehmlich in Deutschland und Italien verbreitet und die Bevölkerung aufgerufen, sich dem Vorgehen des Herrschers anzuschließen. Dahinter stand die Absicht, den Papst durch die Schaffung eines Skandals zu veranlassen, ein Generalkonzil einzuberufen. Doch Johann XXII. ließ sich auch angesichts des propagandistischen Erfolgs, den sein Gegner bei der Verbreitung der dritten Appellation erzielte, nicht verleiten, die von L. gewünschte Kirchenversammlung einzuberufen; hätte ein solches Gremium doch allzu leicht zu einem Tribunal umgewandelt werden können, das nicht nur über die dogmatischen Entscheidungen des Papstes im Armutsstreit, sondern auch über die Mißachtung prozessualer Vorschriften durch Johann XXII. sowie letztlich über Fragen der röm. Königswahl urteilen würde. Das Scheitern der Konzilspläne L.s und die schwindende Hoffnung auf eine Aufhebung der kirchlichen Strafen legten es nahe, sich mit den Habsburgern auszusöhnen. Da sich Hzg. Leopold schon im Juli 1324 mit Kg. Karl IV. von Frankreich verbündet hatte, war Anfang 1325 natürlich nicht mehr an einen Friedensschluß zu denken, bei dem die unterlegene Partei für die entstandenen Schäden aufzukommen hatte. Dazu galt es, den Widerstand Leopolds, der weiterhin zu den Anhängern Johanns XXII. zählte, zu beseitigen und der Öffentlichkeit vor Augen zu führen, daß die Aussöhnung des gefangenen Habsburgers mit dem vom Papst verurteilten Wittelsbacher rechtens sei. Um dieses dreifache Ziel zu erreichen, wurde zunächst im März 1325 die sogenannte „Trausnitzer Sühne" ausgehandelt, die letztlich auf eine Kapitulation der habsburg. Partei hinauslief. Nachdem Friedrich der Schöne aber - was vorauszusehen war - zu diesem Vertragswerk die Zustimmung seiner Brüder nicht erlangen konnte, kam es im September zum „Münchener Vertrag", der Friedrich die Anerkennung als Mitkönig und dem habsburg. Haus den ungeschmälerten Besitz sowohl der ererbten als auch der zu Zeiten des Thronkampfes neu erworbenen Rechte und Güter brachte; war die Anerkennung Friedrichs als Mitkönig doch verbunden mit der nachträglichen Billigung aller von ihm in früheren Jahren vorgenommenen Regierungsmaßnahmen. Anfang 1326 wurde schließlich durch die beiden Herrscher im „Ulmer Vertrag" der Verzicht L.s auf die Herrschaft im röm. Reich unter der Voraussetzung vereinbart, daß Johann XXII. den Habsburger als röm. König anerkennen würde. Damit sollte der Papst ins Unrecht gesetzt werden; und in der Tat gab Johann XXII. durch sein Nichteingehen auf den von ihm von Seiten Habsburgs unterbreiteten Vorschlag auch alsbald zu erkennen, daß er sowohl einem habsburg. als auch einemwittelsbach. Königtum ablehnend gegenüberstand und daß sein Vorgehen gegen L. in früheren Jahren daher letztlich nicht von der Sorge um die Bewahrung kirchlicher Rechte, sondern von der Verfolgung eigener politischer Pläne bestimmt gewesen war. Die Verständigung mit den Habsburgern erlaubte es, weitere ungelöste Probleme in Angriff zu nehmen. Nun konnte eine Teilung der pfälz.-oberbayer. Lande, des Erbes Hzg. Ludwigs II. des Strengen, zwischen L. und seinen Kindern sowie den Nachkommen von L.s verstorbenem Bruder Rudolf ins Auge gefaßt werden. Vor allem wurden jetzt aber Vorbereitungen zu einem persönl. Eingreifen L.s in Italien getroffen. Schließlich lag ein Zug über die Alpen um so näher, als Johanns XXII. Politik gegenüber den beiden Herrschern in den vergangenen Jahren vor allem vom Bestreben geleitet war, in Italien freie Hand zu behalten. Hatten auch schon zu Zeiten des Thronkampfes Verbindungen zu ghibellin. Kreisen bestanden und war L. bereits 1323 ital. Anhängern zu Hilfe gekommen, so schuf doch erst die Beseitigung des wittelsbach.-habsburg. Gegensatzes die Möglichkeit, ein solches Unternehmen mit Aussicht auf Erfolg durchzuführen. Da die wichtigsten Übergänge über die Alpen vom bayer. Herzogtum aus durch die Gebiete Hzg. Heinrichs von Kärnten, des Inhabers der Grafschaft Tirol, und Cangrandes della Scala, des Herrn von Verona, führten, die wegen des Besitzes der Städte Padua und Treviso miteinander im Streit lagen, wurde im September 1325 durch die beiden Könige ein vorläufiger Schiedsspruch hinsichtlich der beiden Städte verkündet und der früher zwischen Hzg. Heinrich und Cangrande geschlossene Waffenstillstand bis zum Erlaß eines endgültigen Schiedsspruchs verlängert. Um die gleiche Zeit reisten auch Gesandte L.s an den Hof Kg. Friedrichs III. von Sizilien, die im März 1326 ein Bündnis schließen konnten, das darauf abzielte, Kg. Robert von Neapel, neben Florenz der wichtigste Verbündete Johanns XXII. in Italien, in einen Zweifrontenkrieg zu verwickeln. Obwohl in dem zu Messina abgeschlossenen Vertrag bereits für den Sommer 1326|ein Eingreifen L.s in Aussicht genommen wurde, konnte dieser die Alpen erst im Frühjahr 1327 überqueren. Um auszuschließen, daß feindliche Kräfte einen Übergang verhinderten, hatte L. noch Ende 1326 einen Reichstag nach Nürnberg - zunächst für den 9.2. und später für den 8.3.1327 - ausgeschrieben, der vor allem von niederrhein. Fürsten, Herren und Städten besucht werden sollte. Er selbst aber ging nach Innsbruck, wo er sich ein letztes Mal mit seinem Mitkönig traf, um anschließend nach Trient zu ziehen, wohin er die ghibellin. Herren und Städte Italiens gerufen hatte. Hier wurden abschließende Vereinbarungen zur Durchführung des Romzuges getroffen: ein Bündnis mit Hzg. Heinrich von Kärnten wurde geschlossen, das die Verbindung mit Deutschland gewährleisten und einen sicheren Rückzug garantieren sollte, der Waffenstillstand zwischen Hzg. Heinrich von Kärnten und Cangrande wurde bis zum 23.4.1329 verlängert sowie Umfang und Höhe der finanziellen und militärischen Unterstützung L.s durch die ghibellin. Anhänger wurden festgesetzt. Nach Abschluß der Trienter Tagung kehrte L. jedoch nicht mehr nach Deutschland zurück, wie man es erwartet hatte, sondern zog mit einem nur kleinen Gefolge - Cangrandes Zuverlässigkeit mißtrauend - über Bergamo und Como nach Mailand, wo er - den Zuzug weiterer Truppen erwartend - am 31.5.1327 mit der Eisernen Krone der langobard. Könige gekrönt wurde. Nachdem im Juli 1327 das Bündnis mit dem sizilian. Hof erneuert und die Machtpositionen L.s sowie seiner Anhänger in der Lombardei gesichert waren, begann Mitte August der Marsch nach Süden. Am 23. August wurde bei Cremona der Po überschritten und am 6. September mit der Belagerung von Pisa begonnen, das nach mehrwöchigem Widerstand L. schließlich die Tore öffnen mußte. Von hier aus nahm Mitte Dezember der Anmarsch auf Rom seinen Ausgang, in das L. am 7.1.1328 mit 4 000 Schwerbewaffneten einziehen konnte. Mit der Ankunft in Rom begann eine Zeit rücksichtsloser Mißachtung kirchlichen Rechts und eigenmächtigen Eingreifens in innerkirchliche Belange. Am Anfang dieser Politik stand die Kaiserkrönung, die, am 17.1.1328 von vier Vertretern der Stadt vorgenommen, einen Verstoß gegen das weitgehend unbestrittene jahrhundertealte Recht des Papstes darstellte, dem röm. König den kaiserl. Titel zu verleihen. Drei Monate später, am 18.4.1328, wurde die Absetzung Johanns XXII. auf den Stufen von St. Peter verkündet und am 1. Mai Johann von Jandun, ein ehemaliger Lehrer der Univ. Paris, der zusammen mit Marsilius von Padua 1326 L.s Hof aufgesucht hatte, zum Bischof von Ferrara ernannt. Am 12. Mai aber konnte der Franziskaner Peter von Corvaro, der auf Betreiben des Marsilius durch die stadtröm. Bevölkerung zum Papst gewählt worden war, mit L.s Billigung den Apostolischen Stuhl besteigen. Seit Beginn des Herbstes 1328 aber griff man wieder in zunehmendem Maße auf die Entscheidungen Johanns XXII. im sog. „Armutsstreit" zurück. Als der kaiserl. Hof im September in Pisa eintraf, fanden von Cesena, der ehemalige Generalminister des Franziskanerordens, Bonagratia von Bergamo, Generalprokurator des Ordens in früheren Jahren, und Wilhelm von Ockham die mit Johann XXII. im Streit lagen und im Mai des Jahres Avignon heimlich verlassen hatten, Zuflucht an L.s Hof. Bereits am 26. September wurde ihnen ein kaiserl. Schutzprivileg erteilt und bald konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, als würden jene minoritischen Flüchtlinge den Kaiser beherrschen. Ließ man doch am 13.12.1328 ein auf den 18.4. zurückdatiertes Dekret an den Domtüren von Pisa anschlagen, in dem die Absetzung Johanns mit dessen Stellungnahme im Streit um die Armut Christi begründet wurde, und trat um die gleiche Zeit Heinrich von Thalheim, ehemaliger Provinzial der oberdeutschen Minoritenprovinz, als Stellvertreter des Reichskanzlers Hermann v. Lichtenberg an die Spitze der Reichskanzlei. - Der unbefangene Beobachter mochte diese Vorgänge als Zeichen für L.s Abhängigkeit von den Vorstellungen rasch wechselnder Ratgeber werten; in Wirklichkeit verfolgte man damit aber wiederum das Ziel, Johann XXII. zu verleiten, ein Generalkonzil einzuberufen, das über L. zu Gericht sitzen würde. Darauf aber ließ sich der Papst auch jetzt nicht ein: er hatte im April 1327 seinem Gegner das Hzgt. Bayern sowie alle anderen Rechte und Würden aberkannt und ihn im Oktober des Jahres wegen hartnäckigen Verweilens im Kirchenbann, Verbreitung minoritischer Irrlehren und Begünstigung von Häretikern als notorischen Ketzer verurteilt, dazu in den folgenden Monaten den zum Kaiser gekrönten Bayern und dessen Anhänger wiederholt mit dem Kirchenbann belegt. Zu mehr aber ließ er sich nicht herbei: war eine allgemeine Kirchenversammlung doch nur allzu leicht in ein Forum zu verwandeln, das schließlich auch über ihn zu Gericht sitzen würde. Zu den Mißerfolgen auf kirchenpolitischem Gebiet kamen alsbald Schwierigkeiten militärischer Natur. Da Kg. Friedrich III. von Sizilien Anfang 1328 seine Rüstungen noch nicht abgeschlossen hatte, war mit L.s Einzug in Rom der Vormarsch nach dem Süden fürs erste zum Stehen gekommen. Während L. dadurch gezwungen war, mit seinen Truppen untätig in unmittelbarer Nähe zur Grenze des Kgr. Neapel zu verweilen, verwüsteten Truppen Kg. Roberts die Umgebung Roms, und neapolitan. Schiffe gelangten tiberaufwärts bis vor die Mauern der Stadt. Florenz aber, das Haupt der toskan. Guelfen, das Heinrich VII. schon nicht zu erobern vermocht hatte, bedrohte ghibellin. Stützpunkte in der Toskana. Die wachsenden Kriegskosten, die der Aufenthalt in Rom nach sich zog, mußten durch die Ausschreibung von Steuern und die Beschlagnahme von Geld und Pretiosen ausgeglichen werden, so daß es bald zu einem Stimmungsumschwung bei den Römern kam. Die Feindschaft der Bevölkerung und der Ausbruch einer Epidemie im Heer führten schließlich dazu, daß L. Anfang August 1328 Rom verlassen mußte. Hatte man zunächst geplant, die Zeit bis zum Eintreffen der sizilian. Kontingente zur Eroberung von Florenz zu benützen, so mußte dieses Vorhaben auf die Kunde vom Tod des Herzogs von Lucca, Castruccio Castracani degli Antelminelli, aufgegeben werden. Um zu verhindern, daß dessen Herrschaft in guelf. Hände fiele, zog L. eilends nach Pisa, wo er im September 1328 eintraf und bis zum April 1329 blieb. Die Zeit des Pisaner Aufenthaltes war nicht nur durch das Zweckbündnis mit den gegen Johann XXII. kämpfenden Minoriten und die Wiederaufnahme der provokativen Kirchenpolitik, sondern auch durch die Zunahme von Schwierigkeiten auf militärischem und politischem Gebiet gekennzeichnet. Insbesondere ließ das Verhalten der ghibellin. Anhänger in Oberitalien in zunehmendem Maße Zweifel an deren Zuverlässigkeit aufkommen. Hatten die Herren von Ferrara, die Markgrafen Rainald und Opizo von Este, bereits 1328 ihre Bereitschaft zu erkennen gegeben, sich mit Johann XXII. auszusöhnen, so sollte in der Folgezeit Azzo Visconti eine immer undurchsichtigere Rolle spielen. Im Januar 1329 von L. in die Rechte seines verstorbenen Vaters Galeazzo Visconti eingesetzt, nahm er bald geheime Verhandlungen mit der Kurie auf, um sich weitgehende Handlungsfreiheit bei seinen eigenen politischen Plänen zu sichern. Anlaß zur Sorge aber gab darüber hinaus, daß sich auch nördlich der Alpen die Anzeichen eines schleichenden Machtverlusts L.s mehrten und insbesondere die Gefahr wuchs, daß einige Kurfürsten im Einvernehmen mit dem Papst einen Gegenkönig wählten. Angesichts dieser Entwicklung schien es im Frühjahr 1329 geraten, in die Lombardei zu ziehen, um dort einer Auflösung des kaiserl.-ghibellin. Bündnisses entgegenzuwirken und die Mailänder Frage in L.s Sinne zu lösen. Dazu wurden zu Beginn des Sommers 1329 der Reichskanzler Hermann v. Lichtenberg und dessen Bruder, der Reichsmarschall Albrecht, nach Deutschland gesandt, um Gelder zur Fortführung des italienischen Unternehmens zu beschaffen und diewittelsbach. Positionen nördlich der Alpen zu sichern. Keinen Aufschub duldete angesichts eines drohenden Gegenkönigtums aber der Ausgleich mit den Pfalzgrafen Rudolf II. und Ruprecht I., den Neffen L.s. Mit ihnen konnte am 4.8.1329 der „Hausvertrag von Pavia" geschlossen werden, der zwar zur endgültigen Teilung des Erbes Hzg. Ludwigs des Strengen führte, der aber andererseits auch bewirkte, daß die Pfälzer Kurstimme bis zu L.s Tod den Gegnern nicht zur Verfügung stand. Der im Herbst 1329 ins Auge gefaßte Plan, den nahen Winter im sicheren Trient zu verbringen, um im Frühjahr 1330 wiederum in der Lombardei einzugreifen, konnte jedoch nicht mehr in die Tat umgesetzt werden. Vielmehr zwang der Tod Kg. Friedrichs des Schönen (13.1.1330) L., eilends nach Deutschland zurückzukehren. Da sich in den vergangenen Jahren nur ein Teil der früheren habsburg. Anhänger ausdrücklich für L. erklärt hatte - seit dem Münchener Vertrag war ein solcher Schritt auch nicht mehr nötig -, mußte sich L. bemühen, in Schwaben und im Elsaß allgemein als Herrscher anerkannt zu werden. Zudem galt es, die Beziehungen zu den Brüdern des verstorbenen Mitkönigs, den Herzögen Albrecht und Otto von Österreich, endgültig zu regeln. Dies geschah im Vertrag von Hagenau (6.8.1330), der dem Wittelsbacher die ausdrückliche Anerkennung seiner Herrschaft sowie ein Hilfsversprechen gegen alle Feinde in Deutschland, den Habsburgern aber die Bestätigung ihrer ererbten Rechte und die Überlassung von Reichspfandschaften im Wert von 20 000 Mark Silber einbrachte. Der wittelsbach.-habsburg. Ausgleich, der bereits im Oktober 1330 zur Errichtung eines oberbayer.-schwäb. Landfriedens und in der Folgezeit zur Eingliederung des schwäb.-elsäss. Raumes in diewittelsbach. Interessensphäre führte, war für L. auch deshalb|von größter Bedeutung, weil Kg. Johann von Böhmen seit Beginn der 30er Jahre immer offenkundiger als Gegenspieler des Kaisers auftrat; so hatte es der Sohn Kaiser Heinrichs VII. Anfang 1331 verstanden, im Einvernehmen mit Kg. Philipp VI. von Frankreich und unter stillschweigender Duldung des Papstes in der Lombardei und Toskana eine Herrschaft zu errichten. Das Entstehen dieses allerdings bald wieder zusammenbrechenden Machtzentrums führte im Mai 1331 zum Abschluß einer großen antiböhm. Liga, der neben dem Kaiser die Pfalzgrafen bei Rhein, Mgf. Ludwig von Brandenburg, Mgf. Friedrich von Meißen und die österr. Herzöge angehörten und mit der auch die Herrscher Polens und Ungarns in Verbindung standen. Beteiligten sich der Kaiser und seine Verwandten auch nicht an den kriegerischen Auseinandersetzungen mit Böhmen, zu denen es noch im Sommer 1331 und ein zweites Mal im Sommer des folgenden Jahres kam, so war Johann von Böhmen angesichts der feindlichen Liga doch gezwungen, sich mit L. ins Benehmen zu setzen; vor allem konnte er nichts gegen eine Aufteilung Niederbayerns, das bislang unter dem beherrschenden Einfluß Hzg. Heinrichs XIV., des Schwiegersohnes Kg. Johanns, gestanden hatte, unter die drei niederbayer. Herzöge Heinrich XIV., Otto IV. und Heinrich XV. unternehmen. Angesichts der Schwierigkeiten, mit denen der böhm. König zu kämpfen hatte, suchte L. im Herbst 1331 sowie ein zweites Mal im Herbst 1332 mit Johann XXII. in Verhandlungen zu treten. Da nach dem Ausgleich zwischen L. und Hzg. Rudolf von Sachsen-Wittenberg im September 1331 mit der Wahl eines Gegenkönigs vorerst nicht zu rechnen war, der Aufbau eines luxemburg. Machtzentrums im ober- und mittelital. Raum zudem die von Johann XXII. verfolgten Pläne nicht minder stören mußte als L.s Eingreifen in den 20er Jahren, und L. zudem seine Bereitschaft zu erkennen gab, nicht nur mit dem franz. König, sondern auch mit Kg. Robert von Neapel ein Bündnis zu schließen, bestand Hoffnung auf ein Einlenken des Papstes. Die Gründe, die Johann XXII. bewogen, L.s Angebot auszuschlagen, sind nicht bekannt. Eine wichtige Rolle dürfte dabei wohl die Befürchtung gespielt haben, daß eine Aufhebung der von ihm verhängten Kirchenstrafen erneut zur Diskussion über die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidungen im „Theoretischen Armutsstreit" führen könnte. Johann XXII. mußte daneben aber auch auf die franz. Krone Rücksicht nehmen, der seit dem Regierungsantritt Philipps von Valois (1328) bei der Regelung internationaler Konflikte wieder wachsende Bedeutung zukam und die nach wie vor einer Aussöhnung L.s mit dem Apostolischen Stuhl ablehnend gegenüberstand. So forderte Johann XXII., L. müsse zum Zeichen seiner Bußfertigkeit alle in früheren Jahren verhängten Kirchenstrafen als zu Recht ergangen anerkennen. Auf diese Bedingung konnte L. jedoch nicht eingehen; hätte er mit einem solchen Eingeständnis doch erklärt, keinerlei Anspruch auf Wiederherstellung seiner früheren Rechte zu besitzen. Die Weigerung des Papstes, sich mit seinem Gegner zu versöhnen, dazu das unverhohlene Streben der Luxemburger nach der röm. Königskrone veranlaßten L. schließlich im Spätherbst 1333, seinen Verzicht auf die Herrschaft im röm. Reich zugunsten Hzg. Heinrichs XIV. von Niederbayern für den Fall auszusprechen, daß der Papst die über ihn verhängten Kirchenstrafen aufheben würde. Dieser Vorschlag wurde sowohl von Johann XXII. als auch von den luxemburg.-franz. Verbündeten begrüßt, da sie der Meinung waren, L. sei, der Auseinandersetzung mit der Kurie müde, endlich zur Aufgabe seiner Herrschaftsansprüche bereit. Tatsächlich hatte L. seinen Rücktritt aber von Anfang an davon abhängig gemacht, daß Johann XXII. ihn vom Bann löse, bevor er selbst die Regierung niederlege. Auf diese Bedingung aber wollte der Papst nicht eingehen; hätte er damit doch zu verstehen gegeben, daß sein Vorgehen in früheren Jahren ungerechtfertigt gewesen sei, weil L. auch ohne päpstl. Approbation (wenn auch möglicherweise in eingeschränktem Umfang) zur Ausübung der Reichsregierung berechtigt gewesen war. So mußte der Abdankungsplan bereits zu Beginn des Sommers 1334 für hinfällig betrachtet werden. Nach Johanns XXII. Tod (4.12.1334) schien ein Ausgleich zwischen L. und der Kurie in greifbare Nähe zu rücken. Benedikt XII., ein reformwilliger Papst, nannte einer Gesandtschaft L.s, die im Frühjahr 1335 an der Kurie erschien, als Bedingung für eine Aufhebung der kirchlichen Strafen und eine Anerkennung L.s als röm. König den Abschluß eines Bündnisses mit Kg. Robert von Neapel sowie die Erneuerung der Versprechen, die Heinrich VII. und dessen Vorgänger dem Apostolischen Stuhl gegeben hatten; daneben suchte sich Benedikt XII. auch ein Mitspracherecht bei der Regelung der Beziehungen L.s zu den ital. Reichsangehörigen zu sichern. Entscheidend aber war, daß er dem nicht approbierten König Regierungsrechte wenigstens in Deutschland zubilligte und damit von der Forderung Abstand nahm, L. müsse auch den im Frühjahr 1324 verhängten Kirchenbann als eine zu Recht ergangene Strafe anerkennen. Über den Verlauf des Absolutionsprozesses, der im Okt. 1335 mit einem feierlichen Konsistorium eröffnet wurde, sind wir nur mangelhaft unterrichtet. Doch waren im Mai 1336 alle bislang einem Ausgleich entgegenstehenden Probleme gelöst. Nun versuchte Kg. Philipp von Frankreich, die Verhandlungen zum Scheitern zu bringen, indem er L. beim Papst beschuldigte, er habe auf ihn, den franz. König, während seines Besuches beim Herzog von Burgund einen Anschlag verüben lassen, dem er und sein Gastgeber nur mit Mühe entronnen seien. War dieser Vorwurf auch an den Haaren herbeigezogen, so führte er doch dazu, daß die Verhandlungen unterbrochen wurden. Die Folgen dieses franz. Störversuches zeigten sich zunächst auf innenpolitischem Gebiet: nun griff L. in den seit Monaten schwelenden österr.-böhm. Krieg um Kärnten zugunsten der Habsburger ein. Als Hzg. Heinrich von Kärnten im April 1335 verstorben war, hatte es den Anschein gehabt, als käme in absehbarer Zeit eine große habsburg.-luxemburg. Liga zustande, der auch Kärnten und Tirol sowie die niederbayer. Lande angehören würden. Waren doch Hzg. Heinrich XIV. von Niederbayern und Hzg. Otto von Österreich mit zwei Töchtern Kg. Johanns von Böhmen verheiratet, während die Kärntner Erbtochter Margarete den jüngeren Bruder Mgf. Karls von Mähren, Heinrich von Böhmen, geheiratet hatte und beide mit dem Antritt des Kärnter-Tiroler Erbes um so mehr rechnen konnten, als dem verstorbenen Herzog die weibliche Erbfolge in seinen Reichslehen 1330 durch L. ausdrücklich zugesichert worden war. Um einer solchen Gefahr wirksam zu begegnen, hatte L. jedoch bereits Anfang Mai 1335, gestützt auf eine Bestimmung des Vertrags von 1330, wonach die Verehelichung der Tochter Hzg. Heinrichs nur im Einvernehmen mit ihm erfolgen dürfe (was nicht geschehen war), die österr. Herzöge mit Kärnten belehnt und damit den Grundstock für einen dauerhaften luxemburg.-habsburg. Gegensatz gelegt. Mit Rücksicht auf seine Verhandlungen an der Kurie war er in der Folgezeit freilich nicht in der Lage gewesen, in den Anfang 1336 ausbrechenden Krieg um Kärnten einzugreifen; vielmehr war noch im April 1336 ein Abkommen zwischen ihm und Hzg. Heinrich XIV. von Niederbayern zustandegekommen, das nur mit vierwöchiger Frist gekündigt werden konnte und darauf abzielte, diewittelsbach. Teilherzogtümer aus dem Kampfgeschehen herauszuhalten. Im Verlauf des Krieges, an dem sich L. aufgrund seines Vertrages mit dem niederbayer. Verwandten erst seit Mitte Juli 1336 beteiligen konnte, zeigte es sich jedoch bald, daß an eine Rückeroberung Kärntens durch die Luxemburger in absehbarer Zeit ebensowenig zu denken war wie an eine rasche Niederwerfung oder gar Gefangennahme Kg. Johanns von Böhmen und Hzg. Heinrichs XIV. von Niederbayern. So entschloß sich L. bereits im September zum Rückzug, hätte eine sich in die Länge ziehende Auseinandersetzung mit Kg. Johann, dem Verwandten des franz. Herrscherhauses, und dessen Schwiegersohn L.s Beziehungen zur Kurie doch nur unnötig belastet. Um Kg. Philipp von Frankreich aber die Möglichkeit zu nehmen, den Abschluß der im Mai 1336 lediglich unterbrochenen Verhandlungen durch die erneute Geltendmachung von Sicherheitsbedenken zu verhindern, wurde kurz darauf Mgf. Wilhelm von Jülich, L.s Schwager, mit dem Auftrag nach Paris gesandt, der franz. Regierung die ausdrückliche Zusage zu erteilen, L. werde vor Abschluß des ins Auge gefaßten Freundschaftsvertrages nichts zum Schaden Frankreichs unternehmen. Ungeachtet der im Dezember 1336 abgegebenen Zusicherung mußten die Verhandlungen mit Avignon jedoch schließlich abgebrochen werden, da sich die französische Regierung zunächst weigerte, Bevollmächtigte zum Abschluß eines Freundschaftsvertrags an den päpstl. Hof zu senden, um schließlich Anfang April 1337 an den Papst das Ansinnen zu stellen, er möge durch sein Eingreifen die Verhandlungen zum Scheitern bringen. Obwohl Benedikt XII. sich zunächst weigerte, diesen Wunsch zu erfüllen, ging er am 11. April schließlich doch auf Frankreichs Vorstellungen ein, indem er mit der Forderung an L.s Gesandte herantrat, ihr Auftraggeber müsse, um Verzeihung zu erlangen, auch den 1324 verhängten Kirchenbann anerkennen und habe zum Zeichen seiner Bußfertigkeit vor Erteilung der Absolution auf jegliche Herrschaft im röm. Reich zu verzichten. Das letztlich von Frankreich herbeigeführte Scheitern der Unterhandlungen führte dazu, daß L. noch im Juli 1337 ein Bündnis mit Kg.|Eduard III. von England schloß, der sich damals anschickte, gegen Kg. Philipp von Frankreich zu Felde zu ziehen. In dem vier Wochen später von engl. Seite ratifizierten Vertrag verpflichtete sich L., gegen Zahlung von 400 000 Florentiner Gulden Eduard zwei Monate lang mit 2 000 Schwerbewaffneten zu unterstützen. Außerdem wurden die Reichsstände, die über L.s Verhandlungen mit Benedikt XII. bislang nur rudimentär unterrichtet worden waren, verstärkt in die Auseinandersetzung des Herrschers mit dem Apostolischen Stuhl miteinbezogen. Dies führte dazu, daß im März 1338 der Mainzer Erzbischof und weitere Mitglieder des deutschen Episkopats dem Papst den Vorschlag unterbreiteten, er möge die Entscheidung der zwischen ihm und L. strittigen Fragen ihnen überlassen, und daß im Mai 1338 Vertreter des Adels und der Städte auf einem Reichstag zu Frankfurt beschlossen, zugunsten L.s an der Kurie vorstellig zu werden. Nachdem wenige Wochen später offenkundig geworden war, daß der Papst weder auf den Vorschlag der Bischöfe noch auf die Bitten der Reichsstände eingehen würde, versammelten sich schließlich Mitte Juli die Kurfürsten zu Rhense, um im sog. „Rhenser Weistum" festzustellen, daß der von ihnen Erwählte der päpstl. Approbation nicht bedürfe, da er bereits aufgrund der Wahl berechtigt sei, die Herrschaft im ganzen röm. Reich auszuüben, und um den sog. „Rhenser Kurverein" zum Schutz der Rechte des Reiches und seiner Kurfürsten zu schließen. Diese Beschlüsse und Erklärungen führten dazu, daß L. am 6.8.1338 auf einem weiteren Reichstag zu Frankfurt das Gesetz „Licet iuris" über die Königswahl verkünden und mit dem Mandat „Fidem catholicam" die Nichtbeachtung der kirchlichen Strafen anordnen sowie die Gründe für die Nichtigkeit des päpstl. Vorgehens gegen ihn darlegen konnte. „Licet iuris" und „Fidem catholicam" aber wurden vier Wochen später auf einem Reichstag zu Koblenz in Anwesenheit Eduards III., der Mitte Juli England verlassen hatte und sich seitdem am Niederrhein aufhielt, erneut verkündet. Auf dieser Versammlung ernannte L. den engl. König zu seinem „Reichsvikar für Germanien und Gallien"; dazu kam es (nicht zuletzt im Hinblick auf die bevorstehende Auseinandersetzung mit Frankreich) zum Erlaß von Gesetzen, die insbesondere die Sicherheit der Straßen und die Heerespflicht der Reichsuntertanen betrafen. Mit dem Reichstag von Koblenz hatten die Kundgebungen des Jahres 1338 ihren Höhepunkt erreicht. War dadurch auch weder Frankreich zum Einlenken gezwungen, noch der Konflikt mit der Kurie gelöst worden, so hatte L. aus der Mitwirkung der Reichsstände doch insofern Nutzen gezogen, als er seinen Gegnern vor Augen führen konnte, welche Kräfte ihn im Konfliktfall unterstützen würden. In einem (scheinbaren) Gegensatz dazu stand die Politik der folgenden Monate. Zwar gelang es L. zu Beginn des Jahres 1339 noch, seine alten Gegner, Kg. Johann von Böhmen und Hzg. Heinrich XIV. von Niederbayern, zum Einlenken zu bestimmen und nach dem Tod Hzg. Ottos von Österreich (26.2.1339) einen Vertrag mit dessen Bruder, Hzg. Albrecht dem Weisen, zu schließen, der das Weiterbestehen der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Habsburgern und L. gewährleistete; dafür waren ihm aber auf außenpol. Gebiet die Hände gebunden. Da Eduard III. den ursprünglich für den Spätherbst 1337 geplanten Angriff auf Frankreich erst im Herbst 1339 beginnen konnte und zudem nicht imstande war, die den festländischen Verbündeten zugesagten Subsidien in voller Höhe auszubezahlen (L. erhielt nur ein Viertel der Vertragssumme), mußte der Kaiser den zunächst eingeschlagenen Weg der Mobilisierung der Öffentlichkeit gegen Frankreich bald wieder verlassen. Aber auch gegenüber der Kurie galt es jetzt hinhaltend zu taktieren. L. hatte dem Papst bereits im August 1338 durch den Abt von Ebrach seine Bereitschaft angezeigt, sich mit ihm auf der Grundlage der Verhandlungen früherer Jahre zu vergleichen, und auch Benedikt XII., der den Abbruch der Verhandlungen im Frühjahr 1337 schon lange bedauerte, war geneigt, auf diesen Vorschlag einzugehen. Doch konnte auch jetzt kein Ausgleich erzielt werden, da Benedikt XII. sich auf den Standpunkt stellte, die Aufhebung der über L. verhängten kirchlichen Strafen habe am päpstl. Hof zu erfolgen und könne nicht, wie von kaiserl. Seite gewünscht, in Gegenwart L.s vorgenommen werden. Darauf aber durfte L. sich zum damaligen Zeitpunkt auf keinen Fall einlassen; wäre unter solchen Umständen doch einem erneuten franz. Interventionsversuch Tür und Tor geöffnet worden. So ließ man die Verbindungen zur Kurie zwar nicht völlig abreißen, vermied es aber, eine immer wieder angekündigte Gesandtschaft zum Abschluß der 1335 begonnenen Verhandlungen tatsächlich nach Avignon zu senden. Erst als sich zeigte, daß an einen raschen Sieg Eduards III. über Philipp VI. und an ein Schwinden des franz. Einflusses an der Kurie nicht zu denken war, andererseits aber die Hoffnung bestand, daß Philipp angesichts weiterer drohender Kämpfe mit England jetzt darauf verzichten würde, eine Verständigung L.s mit Benedikt XII. zu hintertreiben, wurden im Frühjahr 1340 Verhandlungen mit Frankreich aufgenommen, die zu Beginn des folgenden Jahres zum Abschluß eines Freundschaftsbündnisses zwischen L. und Philipp von Valois führten. Da der Papst dieses Vertragswerk jedoch von vornherein ablehnte, weil L. bei seinem Zustandekommen noch nicht von den kirchlichen Strafen losgesprochen war, und er zudem die Weigerung des Wittelsbachers, 1339/140 Gesandte an die Kurie zu senden, als Zeichen der Unbußfertigkeit betrachtete, ließ er Vertreter L.s und Philipps VI., die im Herbst 1341 an der Kurie eintrafen, um für den neuen Verbündeten der franz. Krone die, Aufhebung der Kirchenstrafen und die Anerkennung als röm. König zu erbitten, unverrichteter Dinge wieder heimreisen. An L.s Hof hatte man mit einer solchen Entscheidung zweifellos nicht gerechnet; mußte man jetzt doch ein Vorhaben zu Ende führen, bei dem die Unterstützung durch den Papst von größter Bedeutung gewesen wäre. Um den böhm. Einfluß in Süddeutschland sowie im Alpenraum zurückzudrängen, hatte L. bereits Anfang der 30er Jahre Schritte unternommen, um die beherrschende Stellung Hzg. Heinrichs XIV., des Schwiegersohns Kg. Johanns von Böhmen, in Niederbayern zu mindern; 1335 war Kärnten nicht an Johann Heinrich von Böhmen, sondern an die habsburg. Herzöge verliehen worden; seit dem Tod Hzg. Heinrichs XIV. (1.9.1339) aber mußte die Herzoginwitwe Margarete die Vormundschaft über den minderjährigen Hzg. Johann I. und die Verwaltung des niederbayer. Landesteils mit L. teilen. Nach dem unerwarteten Tod Hzg. Johanns I. Ende 1340 aber hatte L. mit Zustimmung der niederbayer. Stände die Herrschaft im Lande angetreten, und es war ihm alsbald sogar gelungen, eine Ablösung der Rechte und Einkünfte zu erreichen, die die Herzoginwitwe noch in Niederbayern besaß. Nun sollte auch noch die Gfsch. Tirol, die in luxemburg. Hand eine ständige Bedrohung derwittelsbach. Stammlande darstellte, dem böhm. Einfluß entzogen werden. Tirol - seit 1286 mit Kärnten vereinigt - war nach dem Tod Hzg. Heinrichs von Kärnten an dessen Tochter Margarete („Maultasch") und deren Gemahl Johann Heinrich von Böhmen gekommen. Der böhm. Herrschaftsanspruch aber gründete sich bislang allein auf die Ehe der Tiroler Gräfin mit dem luxemburg. Prinzen, die bislang noch immer nicht vollzogen war und daher jederzeit aufgrund eines kirchlichen Gerichtsurteils geschieden werden konnte. Im Herbst 1341 schien diese Möglichkeit gekommen zu sein; der Tiroler Adel - schon lange unzufrieden mit der böhm. Herrschaft - hatte im Einvernehmen mit L. Anfang November Johann Heinrich aus dem Land gejagt, und es war zu erwarten, daß Benedikt XII. nach einem Friedensschluß mit L. die nicht vollzogene Ehe Margaretes mit Heinrich annullieren und Dispens wegen zu naher Verwandtschaft für die in Aussicht genommene Heirat der Tiroler Gräfin mit Mgf. Ludwig von Brandenburg erteilen würde. Die Weigerung des Papstes, sich mit L. zu verständigen, machte diese Hoffnung zunichte; Tirol mußte nun ohne kirchliche Mitwirkung demwittelsbach. Einflußbereich angegliedert werden. Um den Anschein des Rechts zu wahren, erklärte L. die erste Ehe Margaretes aus kaiserl. Machtvollkommenheit für ungültig und erteilte der Gräfin und ihrem Bräutigam Dispens wegen zu naher Verwandtschaft, damit die Hochzeit Anfang Februar 1342 gefeiert werden konnte. Die bedeutendsten Gelehrten in L.s Umgebung, Marsilius von Padua und Wilhelm von Ockham, aber hatten zur Rechtfertigung des kaiserl. Vorgehens Gutachten zu erstellen. Durch das eigenmächtige Vorgehen in der Tiroler Frage wurde L.s Ansehen in der Öffentlichkeit - nicht zuletzt dank der luxemburg. und bald auch der päpstl. Propaganda - aufs Schwerste geschädigt. Die seitdem immer lauter werdenden Ansprüche der Luxemburger auf den röm. Königsthron wären freilich nicht so rasch in Erfüllung gegangen, hätte nicht nach dem Tode Benedikts XII. (25.4.1342) Pierre Roger im Mai 1342 als Klemens VI. den päpstl. Thron bestiegen. Ziel des neuen Papstes, der in früheren Jahren Erzieher Mgf. Karls von Mähren am franz. Hof gewesen war und zu den Mitarbeitern Philipps von Valois gezählt hatte, war es von Anfang an, nach einer erneuten Verdammung L.s seinen früheren Schüler zum röm. König wählen zu lassen, ohne daß Philipp VI., der ungeachtet seines Bündnisses mit L. einer Wahl des böhm. Kronprinzen zum röm. König wohlwollend gegenüberstand, zumal Karl von Mähren, der Schwager seines ältesten Sohnes Johann von der Normandie, seit 1338 zu den Beziehern einer franz. Staatspension zählte, weiterhin gezwungen wäre, in den|Gang der Verhandlungen persönlich einzugreifen. Klemens' VI. Absicht war es, in der Öffentlichkeit den Anschein zu erwecken, als wäre nicht die mangelnde Verständigungsbereitschaft der Kurie, sondern allein die Unbußfertigkeit des Kaisers am Fortbestehen der mißlichen Verhältnisse schuld. Um dieses Ziel zu erreichen, stellte er sich, was die röm. Königswahl betraf, zunächst auf den Standpunkt Johanns XXII., ließ Gesandte L.s, die im Herbst 1342 zusammen mit Vertretern des franz. Königs an der Kurie erschienen, unverrichteter Dinge wieder abreisen und forderte am Gründonnerstag des folgenden Jahres (10.4.1343) den Wittelsbacher förmlich auf, von jeglicher Herrschaft im röm. Reich Abstand zu nehmen und binnen dreier Monate vor dem päpstl. Richterstuhl sich für seine Taten zu verantworten. Nachdem diese Frist verstrichen war, ohne daß L. dem päpstl. Gebot Folge geleistet hatte, gab Klemens VI. seine Bereitschaft zu erkennen, in der Frage der Reichsregierung seine bisherige Haltung zu revidieren; doch machte er gleichzeitig eine Verständigung abhängig vom Zustandekommen eines böhm.-wittelsbach. Ausgleichs. Dies führte dazu, daß im Januar 1344 unter Beteiligung Kg. Johanns von Böhmen und Mgf. Karls von Mähren, die sich beide an der Kurie aufhielten, erneut Verhandlungen begannen, die jedoch Anfang Mai 1344 unterbrochen werden mußten, da Klemens VI. für den Abschluß der Verhandlungen neue Vollmachten verlangte. Ziel dieser Forderung war es, L. zu veranlassen, die Gespräche abzubrechen, damit der Papst Gelegenheit fände, nach einer abermaligen Verurteilung des Wittelsbachers die Kurfürsten zur Wahl eines neuen röm. Königs aufzufordern. L. ließ sich jedoch zu einem solchen Schritt nicht verleiten. Er berief vielmehr die Reichsstände ein, legte ihnen den Text der neuen Vollmachten vor und erbat ihre Stellungnahme dazu. Erzbischof Walram von Köln erhielt zudem den Auftrag, Klemens VI. um eine verbindliche Stellungnahme zu bitten: ein Ansinnen, das der Papst freilich zu umgehen verstand. Johann von Böhmen aber, der wußte, daß eine Verständigung L.s mit dem Apostolischen Stuhl nur zustande kommen konnte, wenn zuvor der Streit mit Böhmen beigelegt war, tat alles, um einen solchen Ausgleich unmöglich zu machen. Daher erhob er vor den versammelten Reichsständen laute Klage über die Wegnahme Tirols; und tatsächlich gelang es ihm auch, einen Teil der Reichsfürsten auf seine Seite zu ziehen. - Daß es nicht schon im Herbst 1344 zur Wahl eines luxemburg. Gegenkönigs kam, lag freilich nicht nur daran, daß L. ein antiböhm. Bündnis zustandebrachte; entscheidend war, daß das luxemburg. Haus zum damaligen Zeitpunkt noch nicht über die Mehrheit im Kurkolleg verfügte und es L. in den nächsten Monaten verstand, den Papst durch die Betonung seiner Verhandlungsbereitschaft sowie die Ankündigung einer erneuten Gesandtschaft daran zu hindern, ihn bereits am Gründonnerstag 1345 zu verurteilen. Daß an einen Ausgleich mit der Kurie aber nicht mehr zu denken war, zeigte sich, als L.s Vertreter im Mai 1345 zwar mit den geforderten Vollmachten am päpstl. Hof erschienen, Klemens VI. sich aber weigerte, den Unterhändlern jene Garantien zu geben, ohne die eine Übergabe der Urkunden nicht möglich war. Nachdem auch L.s Vorschlag, Johann Heinrich von Böhmen für den Verlust Tirols mit der Mgfsch. Lausitz sowie einer einmaligen Zahlung von 20 000 Mark Silber zu entschädigen, von den Luxemburgern zurückgewiesen worden war und der Papst ein Vermittlungsangebot Hzg. Albrechts II. von Österreich abgelehnt hatte, war der Weg frei für die Erhebung Karls von Mähren zum röm. König. Nun wurde der Mainzer Erzbischof Heinrich v. Virneburg, der im Sommer 1337 in den Besitz seines Erzstiftes gelangt war, nachdem er L. gehuldigt hatte, am 7.4.1346 seiner erzbischöfl. Würde entsetzt, damit Gerlach von Nassau ihm als Erzbischof und vornehmster Kurfürst des röm. Reiches nachfolge; über L. aber verhängte der Papst am Gründonnerstag (13.4.1346) ein letztes Mal das Anathem. Bevor Klemens VI. seinem ehemaligen Schüler jedoch endgültig den Weg auf den Thron ebnete, mußte dieser am 22. April der Kurie noch für den Fall seiner Wahl zum röm. König nicht nur alle Zusagen erneuern, die sein Großvater, Kaiser Heinrich VII., Papst Klemens V. gemacht hatte, sondern sich darüber hinaus auch verpflichten, L. mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auf eigene Kosten zu bekämpfen, solange dieser sich nicht mit der Kurie ausgesöhnt habe. Nachdem im Kurkolleg durch päpstl. Eingreifen endlich eine luxemburg. Mehrheit geschaffen war, trat zuletzt auch noch Hzg. Rudolf von Sachsen-Wittenberg auf die Seite des böhm. Hauses. So wählten schließlich fünf Kurfürsten am 11.7.1346, dem Jahrestag der Absetzung L.s als röm. König durch Johann XXII., den Markgrafen von Mähren zum König. Hatte L. die Wahl Karls auch nicht verhindern können, so zeigte das Ausbleiben der von luxemburg. Seite erhofften Abfallbewegung doch, daß die Macht des Wittelsbachers durch die Aufstellung eines Gegenkönigs keineswegs erschüttert war, daß vielmehr Karl, seit dem Tod seines Vaters in der Schlacht von Crécy im August 1346 auch Graf von Luxemburg und König von Böhmen, gezwungen war, die unvermeidlich gewordene Auseinandersetzung mit demwittelsbach. Kaiser zum größten Teil aus den Erträgen seiner luxemburg. und böhm. Länder zu bestreiten. Mit den Vorbereitungen zum Krieg gegen Karl begann L. noch im Sommer 1346. Um die nötigen Geldmittel aufzutreiben, wurde eine außerordentliche Steuer von den Reichsstädten erhoben sowie eine Notumlage in den altbayer. Landen ausgeschrieben; außerdem schloß L. Sold- und Truppenverträge mit Fürsten und Herren. Wichtig aber war, daß es gelang, Hzg. Albrecht II. von Österreich zu bestimmen, auch weiterhin eine Haltung wohlwollender Neutralität gegenüber der wittelsbach. Partei einzunehmen. Der Erwerb der Herrschaften Hennegau, Holland, Seeland und Friesland, mit denen L. die Kaiserin als älteste Schwester des 1345 kinderlos verstorbenen Gf. Wilhelm IV. im Januar 1346 belehnte, dürfte demgegenüber wohl weniger ins Gewicht gefallen sein; hatte L. schon zu Lebzeiten seines Schwagers von diesem kaum Unterstützung erhalten, so war auch jetzt - nicht zuletzt dank des verhältnismäßig starken Mitspracherechts der Stände - kaum Hilfe im Kampf gegen die Luxemburger von dieser Seite zu erwarten. Doch konnte durch den Herrschaftsantritt der Kaiserin wenigstens dem Entstehen einer luxemburg-freundlichen Koalition am Niederrhein vorgebeugt werden. Als der Kampf im Frühjahr 1347 schließlich begann, hatte es zunächst keineswegs den Anschein, als würde Karl in absehbarer Zeit einen entscheidenden Sieg erringen. Zwar konnte er im März von Trient aus in die Gfsch. Tirol einfallen und Bozen und Meran einnehmen; doch mußte er sich auf die Kunde vom Nahen des Kaisers und des Markgrafen von Brandenburg eilends zurückziehen. Die Trierer Truppen aber wurden bereits Ende April durch die Herren v. Westerburg und Isenburg so vernichtend geschlagen, daß Erzbischof Balduin nicht nur als Bundesgenosse des Gegenkönigs ausschied, sondern Anfang September 1347 sogar gezwungen war, einen förmlichen Waffenstillstand mit kaiserl. Bevollmächtigten zu schließen. In jenen Wochen wurden letzte Vorbereitungen zur Eröffnung eines Feldzuges gegen Karl von Mähren getroffen. Anfang Oktober schloß L. noch einmal Soldverträge, und um die gleiche Zeit befand sich sein Sohn, Hzg. Stephan II., bereits mit Schwäb. Truppen im Anmarsch auf Böhmen. Karl hatte dagegen seine Verbände an der böhm.-bayer. Grenze bei Taus zusammengezogen. Doch kam es nicht mehr zu einem Waffengang der beiden Herrscher, da sich Mitte des Monats die Kunde vom Tod des Kaisers, der am 11.10.1347 auf der Bärenjagd in der Nähe des Klosters Fürstenfeld bei München verstorben war, mit Windeseile verbreitete. Karl war damit ein Kampf mit ungewissem Ausgang erspart geblieben, und nun erst sollte er Anerkennung bei den Reichsständen finden. Die Gestalt des ersten Wittelsbachers auf dem Thron der röm. Könige und Kaiser ist heute nicht minder umstritten als zu seinen Lebzeiten. Eine Schilderung seines Aussehens und Auftretens verdanken wir der Feder des Paduaners Albertino Mussato, der dem Kaiser persönlich begegnet war. Die dem deutschen Sprachraum entstammenden Chronisten der Zeit, die zumeist keine unmittelbaren Verbindungen zum Hof besaßen und ihre Werke im allgemeinen erst zu Zeiten Karls IV. vollendeten, hoben seinen persönlichen Mut, seine Tapferkeit und seine Tatkraft hervor, tadelten jedoch auch seine Strenge insbesondere gegenüber der Geistlichkeit, seinen Hang zur Unbeständigkeit und seine nur mäßig ausgeprägte Neigung, dem Recht Genüge zu tun. Publizisten der päpstlichen Seite glaubten in ihm schließlich sogar die Verkörperung des Bösen schlechthin und einen Vorboten des Antichrists erblicken zu können. Dieses überwiegend negative Urteil der Zeitgenossen trug wesentlich dazu bei, daß das Bild L.s auch heute noch weitgehend von der Vorstellung der Zwiespältigkeit seines Charakters, der Unbeständigkeit seines politischen Handelns und insbesondere der Abhängigkeit von den Vorstellungen fremder Ratgeber geprägt ist. Dieses Bild ist zweifellos falsch. Gewiß läßt L.s Politik auf den ersten Blick nur wenig erkennen, was auf ein kontinuierliches Planen und Handeln schließen ließe; trug er doch kaum Bedenken, rasch die Fronten zu wechseln und sich mit dem noch jüngst bekämpften Gegner zu verständigen, und bediente er sich bisweilen auch fadenscheiniger Gründe, um getroffene Abmachungen nicht einhalten zu müssen. Doch sollte man|sich hüten, diese vorschnell als Ausdruck mangelnder charakterlicher oder intellektueller Fähigkeiten zu deuten. Um L.s Handeln gerecht beurteilen zu können, hat man sich vielmehr stets vor Augen zu halten, daß das röm. Reich des späten Mittelalters längst nicht mehr die führende Rolle im Kreis der europ. Großmächte spielte und der Herrscher dieses auf weitgehend ungeklärten verfassungsrechtlichen Grundlagen beruhenden Gemeinwesens nicht nur in den burgund. und ital. Reichsteilen fast jegliche Macht verloren hatte, sondern auch nördlich der Alpen nur mehr in Teilen Deutschlands den Einfluß der Krone unmittelbar zur Geltung bringen konnte. Waren solche Verhältnisse an sich schon wenig geeignet, einem Staatsoberhaupt, das über keine größeren zusätzlichen Einkünfte aus Eigenbesitz verfügte, die Verfolgung einer kontinuierlichen Politik zu ermöglichen, so kam im Fall L.s noch erschwerend hinzu, daß er es zeitlebens mit mächtigen, ihm teilweise weit überlegenen Gegnern zu tun hatte (zunächst mit Friedrich dem Schönen und dessen Anhängern, dann mit dem Avignonesischen Papsttum, seit Beginn der 30er Jahre schließlich noch mit der franz. Krone und den mit ihr verbündeten Luxemburgern), deren Verhalten er entweder überhaupt nicht oder nur in begrenztem Umfang beeinflussen konnte. Doch läßt sich gerade am Beispiel dieser Mächte aufzeigen, daß L. eine langfristige Ziele verfolgende Politik, wenn auch teilweise mit unzureichenden Mitteln, zu betreiben versuchte. Kennzeichnend für sein Verhalten gegenüber den beiden mächtigsten Gruppierungen in Deutschland war, daß er frühzeitig die Aussöhnung mit den Habsburgern suchte und zeit seines Lebens an ihr festhielt; bildeten diese engen Beziehungen doch die unerläßliche Voraussetzung für sein Bemühen, den Einfluß des luxemburg. Hauses einzudämmen. Seine Politik gegenüber England und Frankreich aber war letztlich von dem Ziel geleitet, Philipp VI. zur Aufgabe seines Widerstandes - sei es durch das Angebot eines Freundschaftsvertrages, sei es durch die Drohung militärischen Eingreifens - zu bewegen. Ähnliches gilt aber zweifellos auch für L.s Verhalten gegenüber der Kurie. Mochte sein Streit mit den Päpsten bisweilen auch abenteuerliche Züge annehmen, so stand dahinter doch stets die Absicht, eine Aufhebung der kirchlichen Zensuren sowie die Anerkennung seines Herrschertums durch die Kurie zu erreichen. Daß dabei jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen werden mußten, liegt auf der Hand; nichts deutet jedoch bei näherem Zusehen darauf hin, daß L. und seine engsten Mitarbeiter dabei jemals abhängig von fremden Vorstellungen waren. Marsilius von Padua und die Minoriten wurden zwar zu Rate gezogen, Einfluß auf die Entscheidungen des Kaisers dürften sie dagegen niemals besessen haben. Beachtlich waren die Leistungen auf innenpolitischem Gebiet. L. förderte die Reichsstädte, die nicht zuletzt aufgrund ihres Steueraufkommens zu den wichtigsten Stützen seiner Herrschaft zählten. Er suchte die Sicherheit der Straßen und damit auch das Wachsen des Handels durch die Errichtung von Landfrieden und den Abschluß von Städtebündnissen zu gewährleisten. Auch seine Versuche, das Behörden- und Gerichtswesen des Reiches und seiner Länder zu reformieren, dürfen nicht unerwähnt bleiben. Zeugnis von diesem Bemühen legen nicht nur die Anfang der 30er Jahre ins Werk gesetzte Neuorganisation der Brandenburger Verwaltung und das „Oberbayer. Landrecht" ab, das, im gleichen Jahrzehnt geschaffen, von den Söhnen des Kaisers 1346 in überarbeiteter Form neu verkündet wurde; auch im Bereich der schwäb. Landvögte scheinen um die gleiche Zeit Reformen durchgeführt worden zu sein. Auskunft über Neuerungen am Hofgericht geben schließlich kurfürstl. Willebriefe aus dem Anfang der 40er Jahre. Im Verfassungsleben des Reichs hat die Regierungszeit L.s freilich keine nennenswerten Spuren hinterlassen, da Karl IV., getreu seinen Zusagen an den Papst, keine einzige Urkunde L.s jemals ausdrücklich bestätigte, und er auch die von seinem Gegner in die Wege geleiteten Reformen nicht weiterführte. Ein bleibendes Verdienst erwarb sich L., zweifellos einer der tüchtigsten Herrscher, die Deutschland im späten Mittelalter besaß, aber dadurch, daß er Marsilius von Padua und die Flüchtlinge aus dem Franziskanerorden an seinem Hof aufnahm und damit Gelehrten, deren Bedeutung für das Geistesleben späterer Jahrhunderte nicht hoch genug eingeschätzt werden kann, Schutz vor dem Zugriff der Amtskirche bot. Schütz, Alois, "Ludwig" in: Neue Deutsche Biographie 15 (1987), S. 334-347 [Online-Version]; URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd118574957.html#ndbcontent

Quellenangaben

1 Ahnentafeln berühmter Deutscher (Deutsche Ahnentafeln Bd. III), 6
Autor: Gebhardt, Peter von; Hohlfeld, Johannes
Angaben zur Veröffentlichung: Leipzig 1929-1932 Stamm- und Ahnentafelwerk der Zentralstelle für Deutsche Personen- und Familiengeschichte Bd. 8
Kurztitel: Ahnentafeln berühmter Deutscher (Deutsche Ahnentafeln Bd. III)
2 Kwartierstaat De Wit
Angaben zur Veröffentlichung: http://www.de-wit.net/genovz/kw01.html
Kurztitel: Kwartierstaat De Wit
3 Die Vorfahren der Familie Steinlin von St. Gallen, 1-4, 297, 302.
Autor: Uli W. Steinlin
Angaben zur Veröffentlichung: Basel, Schweiz: Kommisonsverlag Krebs AG, 2008.
Kurztitel: Die Vorfahren der Familie Steinlin von St. Gallen
4 GÉNÉALOGIES - 30000 ancêtres de Henri d'Orléans comte de Paris (1908-1999), 19-21.
Autor: André de Moura
Angaben zur Veröffentlichung: Paris, Frankreich: L'Harmattan, 2001.
Kurztitel: GÉNÉALOGIES - 30000 ancêtres de Henri d'Orléans comte de Paris (1908-1999)
5 Nachkommen Gorms des Alten (König von Dänemark -936-) I.-XVI. Generation, 882, 1057, 2005, 2175, 2511.
Autor: S. Otto Brenner
Angaben zur Veröffentlichung: Lyngby: Dansk Historisk Haandbogsforlag, 2. Auflage 1978.
Kurztitel: Nachkommen Gorms des Alten

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