| Nr.7 Stromberg am 1.Februar 1888 Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschien heute, derPersönlichkeit nach bekannt, der Küfer und Wirth Johann Dornhard derErste wohnhaft zu Stromberg und zeigte an, daß der Steinbrecher FranzAdam Römer zwei und sechszig Jahre alt katholischer Religion, wohnhaftzu Stromberg geboren zu Stromberg, Ehemann der gewerblosen KatharinaElisabetha geborene Lai zu Stromberg wohnhaft, Sohn der verstorbenenEheleute Heinrich Römer Tagelöhner und Rosina geborene Kraus ohneGewerbe, beide zuletzt zu Stromberg wohnhaft zu Stromberg am ein unddreißigsten Januar des Jahres tausend acht hundert achtzig und acht,Nachmittags um drei Uhr verstorben sei. Anzeigender erklärte, auseigener Wissenschaft von dem Sterbfalle unterrichtet zu sein. Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben |
| Im Jahre tausend achthundert und fünfzig eins, den zwanzigsten desMonats October, vormittags zehn Uhr, erschien vor mir Ludwig Bastian,Beigeordneter des amtlich abwesenden Bürgermeisters von Stromberg,Beamten des Personenstandes, der Franz Adam Römer, fünf und zwanzigJahre alt, geboren zu Stromberg, Regierungs-Bezirk Koblenz, StandesTaglöhner wohnhaft zu Stromberg Regierungs-Bezirk Koblenz, großjährigerSohn des Heinrich Römer Standes Taglöhner wohnhaft zu Stromberg,Regierungs-Bezirk Koblenz und der verlebten Rosina Krauss, bei LebenStandes ohne Gewerbe wohnhaft zu Stromberg Regierungs-Bezirk Koblenz.Der Vater des Bräutigams hier gegenwärtig und in die Heiratheinwilligend. Und die Katharina Elisabeth Lai, zwei und dreißig Jahre alt, geboren zuDaxweiler Regierungs-Bezirk Coblenz Standes ohne Gewerbe wohnhaft zuDaxweiler, Regierungs-Bezirk Coblenz, großjährige Tochter desverstorbenen Jacob Lai, bei Leben Standes Taglöhner wohnhaft zuDaxweiler, Regierungs-Bezirk Coblenz, und der Elisabetha Opp Standesohne Gewerbe wohnhaft zu Daxweiler Regierungs-Bezirk Coblenz. Die Mutterder Braut ebenfalls hier gegenwärtig und in die Heirath einwilligend. Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredeteHeirath gesetzlich abzuschließen. Da die vorgeschriebenen öffentlichenAnkündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre desGemeindehauses zu Stromberg Statt gehabt haben, nämlich die erste amSonntag den fünften und die zweite am Sonntag den zwölften Octoberdieses Jahres, jedesmal zur Mittagsstunde da die Urkunden dieserAnkündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen und keinWiderspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich,um besagter Aufforderung zu willfahren, folgende Urkunden verlesen : 1)den Geburtsact des Bräutigams, geboren am achtzehnten Januarachtzehnhundert sechs und zwanzig 2) den Sterbeact seiner Mutter,gestorben am sechszehnten Juli dieses Jahres 3) den geburtsact derBraut, geboren am fünf und zwanzigsten Juli achtzehnhundert neunzehn 4)den Sterbeact ihres Vaters, gestorben am dreißigsten Januarachtzehnhundert drei und dreißig. Sämmtliche Acten in den hiesigendeponirten Civilstands-Registern vorfindlich. 5) dieEheverkündigungsacten Nr. 65 und 66 des Eheverkündigungsregisters vomlaufenden Jahre und das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels desbürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen, sodann den vorbenanntenBräutigam und die vorbenannte Braut befragt : ob sie einander ehelichenwollen ? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahendbeantwortet hat ; so erklärte ich im Namen des Gesetzes, daß Franz AdamRömer und Katharina Elisabetha Lai mit einander gesetzlich verheirathetsind. Hierüber habe ich gegenwärtige Urkunde errichtet in Gegenwart des JacobBorn, neun und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner wohnhaft zuStromberg, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Anton Hofrath,ein und dreißig Jahre alt, Standes Taglöhner wohnhaft zu Daxweiler,welcher ein Schwager der neuen Ehegattin, des Thomas Laloi, ein unddreißig Jahre alt, Standes Maurer wohnhaft zu Bingen, welcher einBekannter der neuen Ehegatten, und des Peter Servas, sechszig Jahre alt,Standes Postbote wohnhaft zu Stromberg, welcher ein bekannter der neuenEhegatten zu sein erklärte ; und haben die erschienenen Personen dieUrkunde, nachdem dieselbe ihnen vorgelesen worden, mit mirunterschrieben, mit Ausnahme der Mutter der neuen Ehegattin, welcheerklärte das Schreiben nicht erlernt zu haben. |