| Im Jahr achtzehnhundert ein und zwanzig, den elften des Monats Januar,vormittags neun Uhr, erschien vor uns Bürgermeister, Beamten desCivilstandes der Gemeinde Stromberg, Kantons Stromberg, KreisesKreuznach, Regierungsbezirk Coblenz, Heinrich Adam Römer, gebürtigt zuStromberg und allda getauft am achten September siebenzehn hundert achtund neunzig, wie aus dem anliegenden, von mir am siebenten Dezemberachtzehn hundert zwanzig ausgezogenen Taufschein erhellet, zwei undzwanzig Jahre alt, Tagelöhner zu Stromberg wohnhaft, minderjähriger Sohnvon den in der Gemeinde Stromberg verstorbenen Eheleuten Peter RömerTaglöhner und Maria Martha Finkenauer ohne Gewerb wie es aus denabliegenden von mir am siebenten Dezember achtzehn hundert zwanzigausgezogenen Todesscheine erhellet. Die Großeltern väterlicher undmütterlicher Seits sind ebenfalls verstorben Und Anna Rosina Kraus, gebürtigt zu Roth und getauft den acht undzwanzigsten Aprill siebenzehn hundert drei und neunzig, wie es aus demhier beiliegenden unterm siebenten Dezember achtzehn hundert zwanzigausgezogenen Taufschein erhellet, sieben und zwanzig Jahre alt,Dienstmagd zu Stromberg wohnhaft, großjährige Tochter von den in derGemeide Roth verstorbenen Ehe- und Ackersleuten Johannes Kraus und AnnaRosina Oberkehr, wie es aus den anliegenden von mir am siebentenDezember achtzehn hundert zwanzig ausgezogenen Todesscheine erhellet.Die Großeltern von väterlicher und mütterlicher Seite sind ebenfallsverstorben ; und forderten uns auf, ihre vorhabende Ehe abzuschließen,welche vor der Hauptthüre unseres Gemeindehauses zum ersten mal amSonntage den zehnten des Monats Dezember achtzehn hundert zwanzig, undzum zweiten mal am Sonntage den siebenzehnten Dezember achtzehn hundertzwanzig um zwölf Uhr mittags verkündet wurde. Da uns keine Einrede gegendiese Ehe gemacht worden, so haben wir gegenwärtiger Aufforderung Genügegeleistet, alle eben bemeldeten uns übergebenen Belege abgelesen, sodannKapitel VI des Titels der Ehe aus dem Civil Gesetzbuche vorgelesen, unddarauf den Bräutigam und die Braut gefragt : ob sie gesonnen seyen sichals Mann und Frau zu eheligen. Da mir jeder derselben einzeln undbestimmt mit ja beantwortete, so erklären wir im Namen des Gesetzes, daßHeinrich Adam Römer und Anna Rosina Kraus durch den Bund der Eheverbunden seyen. Gegenwärtige Erklärung geschah in Gegenwart von 1) Heinrich Schweigert,sieben und zwanzig Jahre alt, Taglöhner, Schwager der Braut 2) FranzFischbach, sechs und dreißig Jahre alt, Barbierer, Vetter des Bräutigams3) Anton Kraus, neun und zwanzig Jahre alt, Taglöhner, Vetter der Braut4) Ludwig Becker, ein und fünfzig Jahre alt, Stadtdiener, Bekannter derBrautleute alle in Stromberg wohnhaft, gefertigt und mit denselben unddem Bräutigam unterschrieben. Die Braut erklärte ihren Namen nichtschreiben zu können. |