Georg' Friedrich Julius Karl Justus BACMEISTER

Georg' Friedrich Julius Karl Justus BACMEISTER

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Georg' Friedrich Julius Karl Justus BACMEISTER
Beruf Finanz- und Handelsminister (1852-1853) sowie Innenminister (1865-1866) des Königr. Hannover, Landdrost in Ostfriesland

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt 15. Februar 1807 Tullamore Irland nach diesem Ort suchen [1]
Tod 3. August 1890 Göttingen nach diesem Ort suchen

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Charlotte Sybille Theodore' KRITTER

Notizen zu dieser Person

Stamm 5.
Dr. jur. hc., Hannover. Staatsminister, Ritter hoher Orden


G.Bs Geburtsort ist Tullamore (Kings County), eine kleine Stadt
Irlands, in der sein Vater Wilhelm B. als capitain des 5.
Lin.-Bataillons der königl.Deutschen Legion zeitweilig mit seiner
Compagnie garnisonierte. Seine Mutter Julia Amalia geb.
v.Schwartzkopf, welche seinen Vater nach der erfolglosen Expedition
der englisch-hannoverschen Truppen zur Befreiung Hannovers von den
Franzosen im Februar 1806 nach England begleitet hatte, gebar Georg
B. am 15.2.1807 in einem kleinen, gegen die Unbilden des Winters nur
unvollkommen schützenden Häuschen. Dem ungeachtet gedieh der
Knabe durch die sorgsame, persönliche Pflege seiner Eltern, die ihn
keiner der unzuverlässigen, irischen Wärterinnen anvertrauen
mochten, prächtig. Im Alter von zehn Wochen wurde er vom
Militair-Pfarrer Glünder auf die Namen Georg Friedrich Julius Karl
Justus getauft, wobei ihn als einzig anwesender Pathe Julius B.,
Lieutnent im 5.Lin.-Bataillon, ein Bruder seines Vaters, über die
Taufe hielt. Aber nur noch kurze Zeit durfte sich sein Vater des ihm
zu theilgewordenen Familienglücks erfreuen, denn schon am 28.4.
traf für das 5.Lin.-Bataillon Einschiffungs-Ordre nach England ein,
um von dort aus zu einer Expedition in das Ausland verwendet zu
werden. Da nicht vorauszusehen war, wann und ob Wilhelm B. nach
Grossbritannien zurückkehren würde, so beschloss er Weib und
Kind, die er einem ungewissen Schicksale im fremden Lande nicht
überlassen wollte, in die Heimath zurückzusenden. Nachdem er
Urlaub genommen, begleitete er seine Gattin, welche, ohne eine
Wärterin für den kleinen Georg bei sich zu haben, diese sehr
anstrengende Land- und Seereise unternehmen musste, nach London,
von wo sie nach einem Aufenthalte von wenigen Tagen am 12.6. mit der
Post nach dem Hafen Harwich fuhr. Unter dem Schutze eines Kameraden
ihres Mannes, des Lieutenants Stoffregen, reiste Julia B. auf dem
Packetbote Ida nach Tönningen an der holsteinschen Küste ab.
Daselbst angekommen, setzte sie mit ihrem Söhnchen und dem Offizier
ihre Reise nach Hamburg mittelst Miethsfuhrwerk fort, wo sie, durch
einen glücklichen Zufall begünstigt, ihren daselbst in
Geschäften zufällig anwesenden Schwager Holst, Pächter des
Gutes Lanken im Lauenburgschen, traf, der sie nebst ihrem Kinde mit
nach Lanken nahm. Georg blieb hier mit seiner Mutter, welche sich bei
ihrem Schwager und ihrer Schwester schon vor ihrer Verheirathung
jahrelang aufgehalten hatte, bis zum Mai 1812, dann wohnte sie mit
ihm, weil Holst diese Pachtung abgegeben hatte, bis Michaelis 1812
auf dem Gute Wotersen, dessen Pächter Karl zu ihr in
freundschaftlichen Beziehungen stand. Auf Veranlassung ihr bekannter
Offiziersdamen, deren Gatten ebenfalls in der Königl.Legion
dienten, zog Julia B. mit Georg von Wotersen nach Stade, wo sie eine
kleine Wohnung bei einem Steuer-Einnehmer Mörking miethete und in
dieser Stadt bis zum Juli 1813 blieb. In diesem und den beiden
folgenden Jahren, welche durch die beständige Angst um den im
fernen Spanien kämpfenden Gatten, durch seinen Tod, ja auch durch
Nahrungssorgen wohl zu den schwersten in ihrem und ihres Sohnes
zählen, machte letzterer ihr ganzes Glück aus. Auf ihn
concentrierte sie die selbstlose Liebe, deren eine Mutter nur allein
fähig ist, die ihr der über seine Jahre hinaus verständige
Knabe durch seine kindlich zärtliche Fürsorge und unbedingte
Folgsamkeit zu vergelten suchte und ohne Klage die Noth und den
Kummer der schweren Kriegszeiten mit seiner Mutter ertrug. Trotz
aller Pflege und Fürsorge, die sie ihm widmete, schwebte doch sein
Leben drei Mal in Gefahr. Sie selbst hatte nämlich das Unglück,
beim Kochen einen grossen Topf mit siedender Bouillon umzustoss
en, dessen Inhalt sich über den neben ihr stehenden Georg ergoss
und ihn schwer verbrannte; ein anderes Mal stürtzte er beim Spiel
eine hohe Kornboden-Treppe in Lanken hinab, wobei er sich das linke
Auge verletzte. Glücklicherweise hinterliessen diese beiden
Unfälle und eine ernste Krankheit, von der er im Mai 1814 befallen
wurde, keine bleibenden Nachtheile für seine Gesundheit. Im Juli
1813 zogen Mutter und Sohn nach Ratzeburg, wo ihr Onkel, ein Amtmann
Mackeprang, dessen Pflege sich Julia B. widmen wollte, und ihre
verwitwete Cousine, die Amtmannin Nanne, mit ihren Kindern wohnte. Am
22.11. erschien der Marschall Vandamme mit 40000 Franzosen und
Dänen vor Ratzeburg und schlug vor der Stadt sein Lager auf. Bald
verbreitete sich das Gerücht, er werde bei seinem Abzuge Ratzeburg
anzünden lassen, wodurch unter den Einwohnern eine Panik entstand
und ein Jeder seine werthvollsten Habseligkeiten zur Flucht
zusammenraffte. Doch man kam mit dem blossen Schrecken davon, denn
die abziehenden Feinde begnügten sich damit, um ihren Rückzug vor
den nachdrängenden Truppen der Verbündeten zu sichern, unter dem
Schutze einer heftigen Kanonade die Ratzeburg mit St.Georgsberg
verbindende Brücke in Brand zu stecken. Durch den Kampfeslärm
veranlasst, war Julia B. vor das Haus ihres Onkels getreten, um zu
sehen, ob die Kämpfenden sich näherten. Da schlug plötzlich
eine Kanonenkugel vor ihr in die Erde ein und überschüttete sie,
sich in das Erdreich einwühlend, mit Sand und Steinen, ohne ihr
ernstlichen Schaden zuzufühgen. Nach der Genesung des Amtmannes
Mackeprang bezog sie im Januar 1814 Georg's wegen die schon früher
von ihre gemiethete kleine Wohnung, in der beide aus Mangel an
Brennholz unter der furchtbaren Winterkälte, obgleich ihnen von
ihren Verwandten und Bekannten nach Kräften ausgeholfen wurde,
ungemein litten, weil es bei dem hohen Schnee und Fehlen an
geeignetem Fuhrwerk, welches die requirierenden feindlichen und
freundlichen Truppen mitgenommen hatten, unmöglich gewesen war, das
von Julia B. im Herbst gekaufte Holz aus den Wäldern
herbeizuschaffen. Unter diesen Umständen liess sie sich im
Februar 1814 gerne bereit finden, die Pflege ihres von neuem
erkrankten Onkels Mackeprang wieder zu übernehmen und blieb bis zu
seinem Tode bei ihm. Nachdem sie den Haushalt des Verstorbenen,
dessen Erbin sie geworden, aufgelöst hatte, wurde Georg B. im Mai
von dem sog. Lazarethfieber, welches von flüchtigen Hamburgern auch
nach Ratzeburg verschleppt worden war (Als Hamburg am 30.5.1813 vom
Marschall Davoust wieder besetzt worden war, hauste er dort auf das
Unmenschlichste. Unter anderem liess er im Januar 1814, um die
Stadt besser gegen das Belagerungs-Corps des russischen Generals von
Benningsen vertheidigen zu können, die Häuser des Hamburger
Berges, die vor dem Dammthor lagen, verbrennen und trieb deren von
dem Nothwendigsten entblösste Bewohner in das Land hinaus, damit
er der unnützen Esser ledig würde. Diese Unglücklichen, welche
in den Nachbarorten liebevolle Aufnahme fanden, verschleppten die
unter der französischen Besatzung und den Bürgern Hamburgs
herrschenden, ansteckenden Krankheiten, also auch das gefährliche
Lazareth-Fieber.), befallen, von dem er unter der guten Pflege
seiner Mutter langsam wieder genas. Inzwischen war der langersehnte
Friede im deutschen Lande und dem übrigen Europa nach langen,
schweren Kriegszeiten wieder eingekehrt, und mit ihm traten
allmählig geordnete Zustände ein. Für Georg B. und seine Mutter
kamen nun glücklichere Jahre, wenn auch der Verlust des durch den
Krieg dahingerafften Gatten und Vaters ihnen noch manche trübe
Stunde bereitete. Der Hofprediger Küper in London, der treue Freund
des zu früh heimgegangenen, übermittelte seiner Witwe das auf der
Bank von England deponierte kleine Vermögen ihres Mannes; ferner
trat Julia B. in den Genuss der ihr zustehenden, reichlichen,
englischen Offizierswitwen-Pension, wozu noch der Antheil ihres
Mannes an den Einnahmen des von Könemann'schen Familiengutes Wiede
kam. Georg B. besuchte zuerst die Bürgerschule in Ratzeburg und
erhielt ausserdem noch lateinischen Privat-Unterricht bei einem
Pastor Huchelle und einem Herrn Reinecke, dann kam er auf das
Dom-Gymnasium. In Folge von Unannehmlichkeiten mit seinen Lehrern
siedelte seine Mutter mit ihm nach Hannover über, wo er auf dem
dortigen Lyceum 17 1/2 Jahre alt das Abiturium mit ``sehr gut''
bestand und am 25.10.1824 die Universität Göttingen, um Jura zu
studieren, bezog. Hier würdigte ihn der grosse Rechtslehrer
G.Hugo des näheren Umgangs. Seine stets festgehaltene Vorliebe
für das römische Recht datiert aus jener Zeit, wenn er sich auch
dankbar noch späthin seines bedeutenden Lehrers K.F.Eichhorn
erinnert hat. Obgleich Bacmeister ein fleissiger Student war, so
schloss er sich noch im höheren Semester dem Corps der rothen
Hannoveraner an, dem Otto v.Bismarck zehn Jahre später ebenfalls
angehörte. 1828 wurde B. als Auditor bei dem Amte Blumenthal
angestellt, dann bei der Justiz-Canzlei in Celle und 1837 als
Assessor bei der Justiz-Canzlei in Göttingen. 1841 kam er als Rath
an die Justiz-Canzlei in Hannover. Als Referent in das
Justiz-Ministerium berufen, konnte er die ihm zugedachten Arbeiten
erst übernehmen, nachdem der 1842 für einen vorübergehenden
Zweck gebildete Retardaten-Senat des Celler
Oberappellations-Gerichts, dessen Mitglied B. wurde, seine Aufgabe
erfüllt hatte. 1845 kehrte er in das Justiz-Ministerium zurück
und wurde zum Mitgliede des Staatsraths, Abtheilung für
Competenz-Conflicte, und der juristischen Prüfungs-Commission
ernannt. In dieser Stellung unterzog er den vom Ober-Appellationsrath
Planck herrührenden Entwurf der bürgerlichen Civilprocess-Ordnung
einer durchgreifenden Revision. Diese von den hannoverschen Ständen
angenommene Civ.-Proc.-Ord. von 1847 trat nicht in Kraft, da bereits
durch Gesetz v. 28.4.1848 die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs auf
Grundlage des mündlichen und öffentlichen Verfahrens beschlossen
wurde; jedoch bildete Bacmeisters Entwurf in Bezug auf das materielle
Processrecht die Grundlage für die diesbezügl. Gesetzgebung von
1850. Bei der Einführung der neuen Gerichts-Organisation ernannte
ihn König Ernst August zum Ober-Staatsanwalt sowie Mitgliede der
ersten Kammer und gab Bacmeister dadurch, dass er ihm mit der
Abfassung seines Testaments beauftragte, einen grossen Beweis seines
königlichen Vertrauens.Nach dem Ableben von Ernst August berief ihn
Georg V. als Cultusminister in das am 18.11.1851 gebildete Ministerium
Schele, und ernannte ihn in Folge des Rücktritts der Minister
v.d.Decken und v.Borries im April 1852 zum Finanzminister. In dieses
ihm gänzlich unbekannte Ressort arbeitete sich B.
bewunderungswürdig schnell ein, so dass er seinem General-Secretair
v.Bar nur sehr wenig ueberliess und sich mit der erforderlichen
Sachkenntnis den technischen Vorbereitungen zur Ausführung des von
Hannover zwecks Anschlusses an den Zollverein am 7.9.1851 mit
Preussen abgeschlossenen Vertrages widmen konnte. Der zu dieser Zeit
noch ungelöste hannoversche Verfassungs-Conflict kreuzte sich mit
den zoll- und handelspolitischen Schwierigkeiten, welche sich an
diesen ``schmählichen Vertrag'', wie ihn Georg V. nannte,
knüpften. Zur Lösung dieser und anderer Fragen hielt der König
den damaligen preussischen Bundestags-Gesandten Otto
v.Bismarck-Schönhausen für die geeignete Persönlichkeit und
liess ihn durch B. im September 1853 in Norderney unter der Hand
sondieren, ob er nicht sein Minister werden wolle, was Bismarck
indessen ablehnen musste. Dieser Schritt Bacmeisters, zu dem er ohne
Vorwissen des übrigen Ministeriums vom Könige veranlasst worden
war, führte schliesslich im November 1853 zum Rücktritt des
Gesammt-Ministeriums. B. begab sich zunächst zu seiner Erholung und
zur Erlangung grösserer Uebung in der französischen Sprache nach
der Schweiz, von dort nach Göttingen, um bei G.Hausen
national-ökonomische Vorlesungen zu hören. Den ihm angebotenen
Ministerposten in Bückeburg und die freigeowrdene
Präsidenten-Stelle am Oberappellations-Gerichte der freien Städte
in Lübeck lehnte er ab. Schon 1856 trat B. in den hannoverschen
Staatsdienst wieder ein und zwar als erster Verwaltungs-Beamter des
Amtes Lehe, wo er seine besondere Aufmerksamkeit dem Hafen von
Geestemünde zuwandte, dessen Bau in seiner heutigen noch
bestehenden Anlage er bei der Regierung durchsetzte. 1857 wurde er
zum Landdrost von Ostfriesland mit Aurich als Amtssitz ernannt, und
erwarb sich durch seine vorzügliche Verwaltung, seine Fürsorge
für das Schul-und Armenwesen und den Landstrassenbau die
Anerkennung der Ostfriesen. Im November 1865 übernahm B. im neuen
Ministerium des Grafen Platen-Hallermund nach längerem Widerstreben
und mit schweren Bedenken auf dringendes Ersuchen des Königs das
Ministerium des Innern. ``Er war,'' wie die Preuss. Jahrbücher Heft
1, Bd.111, Jan. 1903 schreiben, ``die bedeutendste Persönlichkeit
des neuen Ministeriums, ein Staatsmann grossen Styls, von
durchdringendem Verstande und weiten politischen Gesichtspuncten.''
Aus seiner ministeriellen Thätigkeit ist hier zu erwähnen, dass
er eine Vorlage über die Reform des Gewerbewesens, welche
möglichst den practischen Bedürfnissen zu entsprechen suchte,
ausarbeitete, deren gesetzgeberischer Erledigung die grossen
Ereignisse des Jahres 1866 hindernd in den Weg traten. In dieser
Krisis gebührt B. das Verdienst, im Minister-Conseil vom 13.5.
energisch für den raschen Abschluss eines
Neutralitäts-Vertrages mit Preussen eingetreten zu sein, indem er
gelegentlich der Berathung einer an den hannoverschen Gesandten nach
Berlin zu richtenden Depesche den umständlichen, juristischen
Deductionen des Staatsraths Zimmermann nach dem Bundesrecht folgende
von ihm improvisierte, kurze, kräftige Erklärung
entgegensetzte:``Da die Grundsätze des deutschen Bundesrechtes ihre
thatsächliche Geltung nicht mehr finden würden, will die
hannoversche Regierung neutral bleiben, weil die Neutralität in
einem solchen Falle den Verhältnissen und Interessen des Landes
entspricht, während sie andererseits hofft, dass ihre Neutralität
streng geachtet werde''. Da es B. trotz seines nicht unbedeutenden
Einflusses auf seinen königlichen Herren, welcher leider den
verderblichen Einflüsterungen Oesterreichs und der Hofpartei
Gehör gab, nicht gelang, ihn zum Abschluss des von Preussen
verlangten Neutralitäts-Vertrages zu bestimmen, so erbat er seinen
Abschied, der ihm jedoch vom Monarchen verwehrt wurde. Bei der
Berathung der preussischen Sommation am 15.6. trat zwar B. gleich den
übrigen Ministern der verwerfenden Auffassung des Königs bei,
machte aber von seinem früheren Vorbehalte Gebrauch und reichte
nochmals sein Entlassungs-Gesuch ein, das Georg V. d.d. Göttingen
19.6.1866 genehmigte.


Der Minister B. lebte seitdem mit seiner Familie in Göttingen, wo
er ein Haus käuflich erworben hatte. Hinsichtlich seiner
Familien-Verhältnisse sei hier bemerkt, dass er seit dem 28.5.1837
mit Theodore, einer Tochter des Königlich Hannoverschen
Justiz-Amtmanns Kritter, vermählt war, die ihm vier Söhne
schenkte, von denen die beiden ältesten 1846 und 1847 starben.
Seine Mutter, an der B. nach wie vor mit kindlicher Liebe und
Verehrung hing, starb bei ihm am 27.10.1858 in Aurich. -- Auch im
Ruhestande litt es sein reger Geist nicht, unthätig dahin zu leben.
Er besuchte daher gewissenhaft die Vorlesungen des National-Oeconomen
Helferich, v.Lotze, Ernst Curtius, sowie die von Planck über den
ersten Entwurf des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch unterhielt
es freundschaftlichen Verkehr mit geistvollen, kenntnissreichen
Männern verschiedener, politischer Richtungen, denn, obgleich er
nach wie vor treu an seinem angestammten Herrscherhause hing und
deshalb der Welfenpartei angehörte, so war er doch ein Mann von
viel zu freiem Gesichtskreis, um sich in die Enge der Parteischranken
bannen zu lassen. Auch sind Schriften, zum Theil juristischen
Inhalts, von ihm verfasst worden, die, wie alles was er schrieb und
sprach, in klarer, geistvoller und scharfer Form seinen Gedanken
Ausdruck verliehen. -- Erwähnenswert ist hier auch sein stark
ausgeprägter Familiensinn, den er sowohl in seiner Eigenschaft als
erster Patron der B-schen Familien Casse (für die Hannov. Linie),
als auch durch Sammeln von Nachrichten über die genealogische und
historische Entwicklung seines uralten Geschlechts bethätigte,
welche Verfasser als werthvolle Unterlagen für seine
Familien-Chronik der Bacmeister dienten.


Ungeachtet langjähriger, nervöser Leiden hatte sich der Minister
B. bis in sein hohes Alter Frische des Geistes und Theilnahme an
allen öffentlichen Angelegenheiten und wissenschaftlichen
Bestrebungen bewahrt. Zum Danke für seine Verdienste um den
Civilprocess und seine von Jugend auf der Universität Göttingen
stets bewiesene Anhänglichkeit verlieh ihm die juristische
Facultät am 15.2.1885 die Doctorwürde. B. starb zu Göttingen am
3.8.1890 im 84. Jahre seines vielbewegten Lebens. Mit ihm ging ein
Mann von hoher, geistiger Bedeutung und Lauterkeit des Characters
heim, den die Familie B. mit berechtigtem Stolze zu einem der Ihrigen
zählen darf, dessen Andenken noch lange in ihr und dem der
kommenden Generationen fortleben wird! -- Lebenslauf Nr. 25

Quellenangaben

1

Identische Personen

In GEDBAS gibt es Kopien dieser Person, vermutlich von einem anderen Forscher hochgeladen. Diese Liste basiert auf den UID-Tags von GEDCOM.

Datenbank

Titel LUCAS
Beschreibung

 Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, NÖLDEKE, NÖLDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gemäß dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei: 

1.  GEDBAS.genealogy.net

2.   GeneaNet.org und

3.   www.familie-noeldeke.de 

Die eigentliche Forschung liegt überwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese können  von allen Beteiligten bearbeitet werden.

Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgeführt werden. 

Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollständige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.

Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen

Hochgeladen 2023-07-09 08:54:58.0
Einsender user's avatar Christian W. Heermann
E-Mail c-w-heermann@gmx.de
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