Georg' Friedrich Julius Karl Justus BACMEISTER

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name Georg' Friedrich Julius Karl Justus BACMEISTER
occupation Finanz- und Handelsminister (1852-1853) sowie Innenminister (1865-1866) des Königr. Hannover, Landdrost in Ostfriesland

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Type Date Place Sources
death 3. August 1890
birth 15. February 1807
[1]

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Charlotte Sybille Theodore' KRITTER

Notes for this person

Stamm 5.

Dr. jur. hc., Hannover. Staatsminister, Ritter hoher Orden<p>

G.Bs Geburtsort ist Tullamore (Kings County), eine kleine Stadt

Irlands, in der sein Vater Wilhelm B. als capitain des 5.

Lin.-Bataillons der königl.Deutschen Legion zeitweilig mit seiner

Compagnie garnisonierte. Seine Mutter Julia Amalia geb.

v.Schwartzkopf, welche seinen Vater nach der erfolglosen Expedition

der englisch-hannoverschen Truppen zur Befreiung Hannovers von den

Franzosen im Februar 1806 nach England begleitet hatte, gebar Georg

B. am 15.2.1807 in einem kleinen, gegen die Unbilden des Winters nur

unvollkommen schützenden Häuschen. Dem ungeachtet gedieh der

Knabe durch die sorgsame, persönliche Pflege seiner Eltern, die ihn

keiner der unzuverlässigen, irischen Wärterinnen anvertrauen

mochten, prächtig. Im Alter von zehn Wochen wurde er vom

Militair-Pfarrer Glünder auf die Namen Georg Friedrich Julius Karl

Justus getauft, wobei ihn als einzig anwesender Pathe Julius B.,

Lieutnent im 5.Lin.-Bataillon, ein Bruder seines Vaters, über die

Taufe hielt. Aber nur noch kurze Zeit durfte sich sein Vater des ihm

zu theilgewordenen Familienglücks erfreuen, denn schon am 28.4.

traf für das 5.Lin.-Bataillon Einschiffungs-Ordre nach England ein,

um von dort aus zu einer Expedition in das Ausland verwendet zu

werden. Da nicht vorauszusehen war, wann und ob Wilhelm B. nach

Grossbritannien zurückkehren würde, so beschloss er Weib und

Kind, die er einem ungewissen Schicksale im fremden Lande nicht

überlassen wollte, in die Heimath zurückzusenden. Nachdem er

Urlaub genommen, begleitete er seine Gattin, welche, ohne eine

Wärterin für den kleinen Georg bei sich zu haben, diese sehr

anstrengende Land- und Seereise unternehmen musste, nach London,

von wo sie nach einem Aufenthalte von wenigen Tagen am 12.6. mit der

Post nach dem Hafen Harwich fuhr. Unter dem Schutze eines Kameraden

ihres Mannes, des Lieutenants Stoffregen, reiste Julia B. auf dem

Packetbote Ida nach Tönningen an der holsteinschen Küste ab.

Daselbst angekommen, setzte sie mit ihrem Söhnchen und dem Offizier

ihre Reise nach Hamburg mittelst Miethsfuhrwerk fort, wo sie, durch

einen glücklichen Zufall begünstigt, ihren daselbst in

Geschäften zufällig anwesenden Schwager Holst, Pächter des

Gutes Lanken im Lauenburgschen, traf, der sie nebst ihrem Kinde mit

nach Lanken nahm. Georg blieb hier mit seiner Mutter, welche sich bei

ihrem Schwager und ihrer Schwester schon vor ihrer Verheirathung

jahrelang aufgehalten hatte, bis zum Mai 1812, dann wohnte sie mit

ihm, weil Holst diese Pachtung abgegeben hatte, bis Michaelis 1812

auf dem Gute Wotersen, dessen Pächter Karl zu ihr in

freundschaftlichen Beziehungen stand. Auf Veranlassung ihr bekannter

Offiziersdamen, deren Gatten ebenfalls in der Königl.Legion

dienten, zog Julia B. mit Georg von Wotersen nach Stade, wo sie eine

kleine Wohnung bei einem Steuer-Einnehmer Mörking miethete und in

dieser Stadt bis zum Juli 1813 blieb. In diesem und den beiden

folgenden Jahren, welche durch die beständige Angst um den im

fernen Spanien kämpfenden Gatten, durch seinen Tod, ja auch durch

Nahrungssorgen wohl zu den schwersten in ihrem und ihres Sohnes

zählen, machte letzterer ihr ganzes Glück aus. Auf ihn

concentrierte sie die selbstlose Liebe, deren eine Mutter nur allein

fähig ist, die ihr der über seine Jahre hinaus verständige

Knabe durch seine kindlich zärtliche Fürsorge und unbedingte

Folgsamkeit zu vergelten suchte und ohne Klage die Noth und den

Kummer der schweren Kriegszeiten mit seiner Mutter ertrug. Trotz

aller Pflege und Fürsorge, die sie ihm widmete, schwebte doch sein

Leben drei Mal in Gefahr. Sie selbst hatte nämlich das Unglück,

beim Kochen einen grossen Topf mit siedender Bouillon umzustoss

en, dessen Inhalt sich über den neben ihr stehenden Georg ergoss

und ihn schwer verbrannte; ein anderes Mal stürtzte er beim Spiel

eine hohe Kornboden-Treppe in Lanken hinab, wobei er sich das linke

Auge verletzte. Glücklicherweise hinterliessen diese beiden

Unfälle und eine ernste Krankheit, von der er im Mai 1814 befallen

wurde, keine bleibenden Nachtheile für seine Gesundheit. Im Juli

1813 zogen Mutter und Sohn nach Ratzeburg, wo ihr Onkel, ein Amtmann

Mackeprang, dessen Pflege sich Julia B. widmen wollte, und ihre

verwitwete Cousine, die Amtmannin Nanne, mit ihren Kindern wohnte. Am

22.11. erschien der Marschall Vandamme mit 40000 Franzosen und

Dänen vor Ratzeburg und schlug vor der Stadt sein Lager auf. Bald

verbreitete sich das Gerücht, er werde bei seinem Abzuge Ratzeburg

anzünden lassen, wodurch unter den Einwohnern eine Panik entstand

und ein Jeder seine werthvollsten Habseligkeiten zur Flucht

zusammenraffte. Doch man kam mit dem blossen Schrecken davon, denn

die abziehenden Feinde begnügten sich damit, um ihren Rückzug vor

den nachdrängenden Truppen der Verbündeten zu sichern, unter dem

Schutze einer heftigen Kanonade die Ratzeburg mit St.Georgsberg

verbindende Brücke in Brand zu stecken. Durch den Kampfeslärm

veranlasst, war Julia B. vor das Haus ihres Onkels getreten, um zu

sehen, ob die Kämpfenden sich näherten. Da schlug plötzlich

eine Kanonenkugel vor ihr in die Erde ein und überschüttete sie,

sich in das Erdreich einwühlend, mit Sand und Steinen, ohne ihr

ernstlichen Schaden zuzufühgen. Nach der Genesung des Amtmannes

Mackeprang bezog sie im Januar 1814 Georg's wegen die schon früher

von ihre gemiethete kleine Wohnung, in der beide aus Mangel an

Brennholz unter der furchtbaren Winterkälte, obgleich ihnen von

ihren Verwandten und Bekannten nach Kräften ausgeholfen wurde,

ungemein litten, weil es bei dem hohen Schnee und Fehlen an

geeignetem Fuhrwerk, welches die requirierenden feindlichen und

freundlichen Truppen mitgenommen hatten, unmöglich gewesen war, das

von Julia B. im Herbst gekaufte Holz aus den Wäldern

herbeizuschaffen. Unter diesen Umständen liess sie sich im

Februar 1814 gerne bereit finden, die Pflege ihres von neuem

erkrankten Onkels Mackeprang wieder zu übernehmen und blieb bis zu

seinem Tode bei ihm. Nachdem sie den Haushalt des Verstorbenen,

dessen Erbin sie geworden, aufgelöst hatte, wurde Georg B. im Mai

von dem sog. Lazarethfieber, welches von flüchtigen Hamburgern auch

nach Ratzeburg verschleppt worden war (Als Hamburg am 30.5.1813 vom

Marschall Davoust wieder besetzt worden war, hauste er dort auf das

Unmenschlichste. Unter anderem liess er im Januar 1814, um die

Stadt besser gegen das Belagerungs-Corps des russischen Generals von

Benningsen vertheidigen zu können, die Häuser des Hamburger

Berges, die vor dem Dammthor lagen, verbrennen und trieb deren von

dem Nothwendigsten entblösste Bewohner in das Land hinaus, damit

er der unnützen Esser ledig würde. Diese Unglücklichen, welche

in den Nachbarorten liebevolle Aufnahme fanden, verschleppten die

unter der französischen Besatzung und den Bürgern Hamburgs

herrschenden, ansteckenden Krankheiten, also auch das gefährliche

Lazareth-Fieber.), befallen, von dem er unter der guten Pflege

seiner Mutter langsam wieder genas. Inzwischen war der langersehnte

Friede im deutschen Lande und dem übrigen Europa nach langen,

schweren Kriegszeiten wieder eingekehrt, und mit ihm traten

allmählig geordnete Zustände ein. Für Georg B. und seine Mutter

kamen nun glücklichere Jahre, wenn auch der Verlust des durch den

Krieg dahingerafften Gatten und Vaters ihnen noch manche trübe

Stunde bereitete. Der Hofprediger Küper in London, der treue Freund

des zu früh heimgegangenen, übermittelte seiner Witwe das auf der

Bank von England deponierte kleine Vermögen ihres Mannes; ferner

trat Julia B. in den Genuss der ihr zustehenden, reichlichen,

englischen Offizierswitwen-Pension, wozu noch der Antheil ihres

Mannes an den Einnahmen des von Könemann'schen Familiengutes Wiede

kam. Georg B. besuchte zuerst die Bürgerschule in Ratzeburg und

erhielt ausserdem noch lateinischen Privat-Unterricht bei einem

Pastor Huchelle und einem Herrn Reinecke, dann kam er auf das

Dom-Gymnasium. In Folge von Unannehmlichkeiten mit seinen Lehrern

siedelte seine Mutter mit ihm nach Hannover über, wo er auf dem

dortigen Lyceum 17 1/2 Jahre alt das Abiturium mit ``sehr gut''

bestand und am 25.10.1824 die Universität Göttingen, um Jura zu

studieren, bezog. Hier würdigte ihn der grosse Rechtslehrer

G.Hugo des näheren Umgangs. Seine stets festgehaltene Vorliebe

für das römische Recht datiert aus jener Zeit, wenn er sich auch

dankbar noch späthin seines bedeutenden Lehrers K.F.Eichhorn

erinnert hat. Obgleich Bacmeister ein fleissiger Student war, so

schloss er sich noch im höheren Semester dem Corps der rothen

Hannoveraner an, dem Otto v.Bismarck zehn Jahre später ebenfalls

angehörte. 1828 wurde B. als Auditor bei dem Amte Blumenthal

angestellt, dann bei der Justiz-Canzlei in Celle und 1837 als

Assessor bei der Justiz-Canzlei in Göttingen. 1841 kam er als Rath

an die Justiz-Canzlei in Hannover. Als Referent in das

Justiz-Ministerium berufen, konnte er die ihm zugedachten Arbeiten

erst übernehmen, nachdem der 1842 für einen vorübergehenden

Zweck gebildete Retardaten-Senat des Celler

Oberappellations-Gerichts, dessen Mitglied B. wurde, seine Aufgabe

erfüllt hatte. 1845 kehrte er in das Justiz-Ministerium zurück

und wurde zum Mitgliede des Staatsraths, Abtheilung für

Competenz-Conflicte, und der juristischen Prüfungs-Commission

ernannt. In dieser Stellung unterzog er den vom Ober-Appellationsrath

Planck herrührenden Entwurf der bürgerlichen Civilprocess-Ordnung

einer durchgreifenden Revision. Diese von den hannoverschen Ständen

angenommene Civ.-Proc.-Ord. von 1847 trat nicht in Kraft, da bereits

durch Gesetz v. 28.4.1848 die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs auf

Grundlage des mündlichen und öffentlichen Verfahrens beschlossen

wurde; jedoch bildete Bacmeisters Entwurf in Bezug auf das materielle

Processrecht die Grundlage für die diesbezügl. Gesetzgebung von

  1. Bei der Einführung der neuen Gerichts-Organisation ernannte

ihn König Ernst August zum Ober-Staatsanwalt sowie Mitgliede der

ersten Kammer und gab Bacmeister dadurch, dass er ihm mit der

Abfassung seines Testaments beauftragte, einen grossen Beweis seines

königlichen Vertrauens.Nach dem Ableben von Ernst August berief ihn

Georg V. als Cultusminister in das am 18.11.1851 gebildete Ministerium

Schele, und ernannte ihn in Folge des Rücktritts der Minister

v.d.Decken und v.Borries im April 1852 zum Finanzminister. In dieses

ihm gänzlich unbekannte Ressort arbeitete sich B.

bewunderungswürdig schnell ein, so dass er seinem General-Secretair

v.Bar nur sehr wenig ueberliess und sich mit der erforderlichen

Sachkenntnis den technischen Vorbereitungen zur Ausführung des von

Hannover zwecks Anschlusses an den Zollverein am 7.9.1851 mit

Preussen abgeschlossenen Vertrages widmen konnte. Der zu dieser Zeit

noch ungelöste hannoversche Verfassungs-Conflict kreuzte sich mit

den zoll- und handelspolitischen Schwierigkeiten, welche sich an

diesen ``schmählichen Vertrag'', wie ihn Georg V. nannte,

knüpften. Zur Lösung dieser und anderer Fragen hielt der König

den damaligen preussischen Bundestags-Gesandten Otto

v.Bismarck-Schönhausen für die geeignete Persönlichkeit und

liess ihn durch B. im September 1853 in Norderney unter der Hand

sondieren, ob er nicht sein Minister werden wolle, was Bismarck

indessen ablehnen musste. Dieser Schritt Bacmeisters, zu dem er ohne

Vorwissen des übrigen Ministeriums vom Könige veranlasst worden

war, führte schliesslich im November 1853 zum Rücktritt des

Gesammt-Ministeriums. B. begab sich zunächst zu seiner Erholung und

zur Erlangung grösserer Uebung in der französischen Sprache nach

der Schweiz, von dort nach Göttingen, um bei G.Hausen

national-ökonomische Vorlesungen zu hören. Den ihm angebotenen

Ministerposten in Bückeburg und die freigeowrdene

Präsidenten-Stelle am Oberappellations-Gerichte der freien Städte

in Lübeck lehnte er ab. Schon 1856 trat B. in den hannoverschen

Staatsdienst wieder ein und zwar als erster Verwaltungs-Beamter des

Amtes Lehe, wo er seine besondere Aufmerksamkeit dem Hafen von

Geestemünde zuwandte, dessen Bau in seiner heutigen noch

bestehenden Anlage er bei der Regierung durchsetzte. 1857 wurde er

zum Landdrost von Ostfriesland mit Aurich als Amtssitz ernannt, und

erwarb sich durch seine vorzügliche Verwaltung, seine Fürsorge

für das Schul-und Armenwesen und den Landstrassenbau die

Anerkennung der Ostfriesen. Im November 1865 übernahm B. im neuen

Ministerium des Grafen Platen-Hallermund nach längerem Widerstreben

und mit schweren Bedenken auf dringendes Ersuchen des Königs das

Ministerium des Innern. ``Er war,'' wie die Preuss. Jahrbücher Heft

1, Bd.111, Jan. 1903 schreiben, ``die bedeutendste Persönlichkeit

des neuen Ministeriums, ein Staatsmann grossen Styls, von

durchdringendem Verstande und weiten politischen Gesichtspuncten.''

Aus seiner ministeriellen Thätigkeit ist hier zu erwähnen, dass

er eine Vorlage über die Reform des Gewerbewesens, welche

möglichst den practischen Bedürfnissen zu entsprechen suchte,

ausarbeitete, deren gesetzgeberischer Erledigung die grossen

Ereignisse des Jahres 1866 hindernd in den Weg traten. In dieser

Krisis gebührt B. das Verdienst, im Minister-Conseil vom 13.5.

energisch für den raschen Abschluss eines

Neutralitäts-Vertrages mit Preussen eingetreten zu sein, indem er

gelegentlich der Berathung einer an den hannoverschen Gesandten nach

Berlin zu richtenden Depesche den umständlichen, juristischen

Deductionen des Staatsraths Zimmermann nach dem Bundesrecht folgende

von ihm improvisierte, kurze, kräftige Erklärung

entgegensetzte:``Da die Grundsätze des deutschen Bundesrechtes ihre

thatsächliche Geltung nicht mehr finden würden, will die

hannoversche Regierung neutral bleiben, weil die Neutralität in

einem solchen Falle den Verhältnissen und Interessen des Landes

entspricht, während sie andererseits hofft, dass ihre Neutralität

streng geachtet werde''. Da es B. trotz seines nicht unbedeutenden

Einflusses auf seinen königlichen Herren, welcher leider den

verderblichen Einflüsterungen Oesterreichs und der Hofpartei

Gehör gab, nicht gelang, ihn zum Abschluss des von Preussen

verlangten Neutralitäts-Vertrages zu bestimmen, so erbat er seinen

Abschied, der ihm jedoch vom Monarchen verwehrt wurde. Bei der

Berathung der preussischen Sommation am 15.6. trat zwar B. gleich den

übrigen Ministern der verwerfenden Auffassung des Königs bei,

machte aber von seinem früheren Vorbehalte Gebrauch und reichte

nochmals sein Entlassungs-Gesuch ein, das Georg V. d.d. Göttingen

19.6.1866 genehmigte.<p>

Der Minister B. lebte seitdem mit seiner Familie in Göttingen, wo

er ein Haus käuflich erworben hatte. Hinsichtlich seiner

Familien-Verhältnisse sei hier bemerkt, dass er seit dem 28.5.1837

mit Theodore, einer Tochter des Königlich Hannoverschen

Justiz-Amtmanns Kritter, vermählt war, die ihm vier Söhne

schenkte, von denen die beiden ältesten 1846 und 1847 starben.

Seine Mutter, an der B. nach wie vor mit kindlicher Liebe und

Verehrung hing, starb bei ihm am 27.10.1858 in Aurich. -- Auch im

Ruhestande litt es sein reger Geist nicht, unthätig dahin zu leben.

Er besuchte daher gewissenhaft die Vorlesungen des National-Oeconomen

Helferich, v.Lotze, Ernst Curtius, sowie die von Planck über den

ersten Entwurf des neuen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Auch unterhielt

es freundschaftlichen Verkehr mit geistvollen, kenntnissreichen

Männern verschiedener, politischer Richtungen, denn, obgleich er

nach wie vor treu an seinem angestammten Herrscherhause hing und

deshalb der Welfenpartei angehörte, so war er doch ein Mann von

viel zu freiem Gesichtskreis, um sich in die Enge der Parteischranken

bannen zu lassen. Auch sind Schriften, zum Theil juristischen

Inhalts, von ihm verfasst worden, die, wie alles was er schrieb und

sprach, in klarer, geistvoller und scharfer Form seinen Gedanken

Ausdruck verliehen. -- Erwähnenswert ist hier auch sein stark

ausgeprägter Familiensinn, den er sowohl in seiner Eigenschaft als

erster Patron der B-schen Familien Casse (für die Hannov. Linie),

als auch durch Sammeln von Nachrichten über die genealogische und

historische Entwicklung seines uralten Geschlechts bethätigte,

welche Verfasser als werthvolle Unterlagen für seine

Familien-Chronik der Bacmeister dienten.<p>

Ungeachtet langjähriger, nervöser Leiden hatte sich der Minister

B. bis in sein hohes Alter Frische des Geistes und Theilnahme an

allen öffentlichen Angelegenheiten und wissenschaftlichen

Bestrebungen bewahrt. Zum Danke für seine Verdienste um den

Civilprocess und seine von Jugend auf der Universität Göttingen

stets bewiesene Anhänglichkeit verlieh ihm die juristische

Facultät am 15.2.1885 die Doctorwürde. B. starb zu Göttingen am

3.8.1890 im 84. Jahre seines vielbewegten Lebens. Mit ihm ging ein

Mann von hoher, geistiger Bedeutung und Lauterkeit des Characters

heim, den die Familie B. mit berechtigtem Stolze zu einem der Ihrigen

zählen darf, dessen Andenken noch lange in ihr und dem der

kommenden Generationen fortleben wird! -- Lebenslauf Nr. 25

Sources

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Georg' Friedrich Julius Karl Justus BACMEISTER * 1807 Tullamore Irland + 1890 Göttingen 65764 LUCAS Christian W. Heermann 2024-01-14

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Title LUCAS
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<p class="MsoNormal">&nbsp;Die Daten der Familien BAC(K)MEISTER, HEERMANN, KAROW, KNOKE, N&Ouml;LDEKE, N&Ouml;LDECHEN und VOGELER, sowie von angeheirateten Familien werden in einer gemeinsamen Datei gesammelt und gem&auml;&szlig; dem Deutschen Datenschutzgesetz im Internet ver&ouml;ffentlicht.</p> <p class="MsoNormal">Die Ver&ouml;ffentlichung erfolgt auf drei Wegen, in den Datenbanken bei:&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">1.&nbsp; GEDBAS.genealogy.net</p> <p class="MsoNormal">2.&nbsp;&nbsp; GeneaNet.org und</p> <p class="MsoNormal">3.&nbsp;&nbsp; www.familie-noeldeke.de&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">Die eigentliche Forschung liegt &uuml;berwiegend bei den einzelnen Familien selbst. Ausnahme dieser Regelung sind Nebenlinien, soweit diese von Interesse (z. B. mit unseren Hauptlinien eng verbunden) sind; diese k&ouml;nnen&nbsp; von allen Beteiligten bearbeitet werden.</p> <p class="MsoNormal">Die Bearbeitung unserer gemeinsamen Datei/Datenbank, kann nach durch unseren Systemadministrator, durch Familienmitglieder direkt durchgef&uuml;hrt werden.&nbsp;</p> <p class="MsoNormal">Falls Interesse vorhanden ist, kann die vollst&auml;ndige Datei als GEDCOM-Datei bei den Zugangsberechtigten angefordert werden.</p> <p class="MsoNormal"> </p> <p class="MsoNormal">Die Weitergabe von Personendaten an andere Personen erfolgt unter Einhaltung der im deutschen Personenstandsgesetz festgelegten Fristen</p>

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