Petronella FIXL

Petronella FIXL

Eigenschaften

Art Wert Datum Ort Quellenangaben
Name Petronella FIXL

Ereignisse

Art Datum Ort Quellenangaben
Geburt vor 1580 Vorderstift, Böhmen nach diesem Ort suchen
Marriage vor 1603
Marriage etwa 1613

Ehepartner und Kinder

Heirat Ehepartner Kinder

Joseph
Heirat Ehepartner Kinder

Christoph KLOIBER

Notizen zu dieser Person

Nicht ganz sicher, ob sie auch eine Tochter des früheren Hofbesitzers Andreas oder dessen Stieftochter war, falls Andreas Witwe Margaretha in erster Ehe noch mit einem anderen Mann verheiratet gewesen sein sollte. Sie war bei der Anlage des GB 1603 offenbar schon ausgezahlt worden, da sie nicht unter den sieben Kindern des Andreas erscheint, die noch Erbansprüche hatten, gehörte aber zu den Kindern (oder Stiefkindern) der Margaretha, da sie genau wie die anderen sieben Kinder bei deren Tod 1603 von deren Erbteil ein Achtel erbte. Sie wird dabei als Ehefrau des Hofbesitzers Joseph bezeichnet. Wäre dieser Hofbesitzer Joseph der Sohn der Margaretha gewesen, hätte er dieses Achtel geerbt. Joseph muß den Hof also durch Heirat mit der Tochter oder Stieftochter des Andreas erworben haben. Im Urbar von 1585 gibt es in Vorderstift einen Hofbesitzer Joseph Fixl. Wenn dieser Joseph Fixl im Urbar von 1585 identisch sein sollte mit Petronellas Mann Joseph 1603, muß sie 1585 schon mindestens 15 bis 16 Jahre alt gewesen sein, da er ja den Hof durch die Heirat mit ihr erhalten haben muß. Ihre beiden Brüder waren möglicherweise um 1585 noch zu jung, um die Nachfolge des in diesem Fall wohl schon vor 1585 verstorbenen Andreas anzutreten. Für eine Gleichsetzung ihres Mannes mit Joseph Fixl spricht auch, daß Petronellas Bruder Ambros später beim Erwerb seines Hofes in Pichlern mit Nachnamen Fixl heißt (1603 werden im GB nur die Vornamen genannt). Fixl könnte also der Hofname gewesen sein, den auch Joseph angenommen hatte. Dagegen spricht: a) Die bei Josephs Tod 1613 hinterlassenen Kinder sind nach den Altersangaben im GB alle erst nach 1600 geboren. b) Joseph hatte 1603 noch 267 Schock 33 Groschen 6 Pfennige für den Hof abzuzahlen. Der Witwe und den Waisen des Andreas standen lt. GB insgesamt 305 sß 56 g zu. Davon lagen beim Buch 38 sß 22 g 1 d, waren also bereits von Joseph in die Waisentruhe gezahlt worden und im vorigen (nicht erhaltenen) GB als bezahlt eingetragen worden (die Waisen erhielten das Geld bei den Ratenzahlungen nämlich nur manchmal direkt ausgezahlt, häufiger wurde es in die Waisenkasse gezahlt, woraus sie das Geld dann erst bei Bedürftigkeit nach einem Antrag beim Hauptmann in Portionen erhielten). Da Joseph in jährlichen Raten von 12 Schock zahlen mußte, kann er nicht länger als ca. 3 Jahre für das in der Waisentruhe liegende Geld eingezahlt haben. Möglicherweise hatte er aber auch weitere Raten direkt an die Waisen gezahlt und dies wurde 1603 nicht mehr einberechnet in deren Forderung. Viel kann das aber nicht gewesen sein, wenn man sich die Beträge ansieht, die die einzelnen Waisen zu fordern hatten. Zur Zahlung der sog. Angabe (Anzahlung), die häufig doppelt so hoch war wie die anschließende jährliche Ratenzahlung (sog. Währung) hatte Joseph vermutlich den Erbteil seiner Frau verwendet. Im einzelnen hatten 1603 zu fordern: Witwe Margaretha 35 sß 36 g, Waisen Elisabeth 36 sß 41 g, Agnes 31 sß 36 g, Ambros 53 sß 36 g, Georg 53 sß 36 g, Agatha 53 sß 36 g, Ursula 12 sß 37 1/2 g, Regina 23 sß 37 1/2 g = zusammen 305 sß 56 g. Bei Josephs Tod wurde der Hof mit Vieh etc. auf 422 sß 9 g 6 d geschätzt. Zwar änderten sich solche Schätzungen manchmal, wenn der Wert des Hofes stieg oder sich verminderte oder man irgendwelche Schulden einbezog, und es kam auch auf den Preis des Viehs an, im Großen und Ganzen ähnelten sich jedoch die Preise bei den Verkäufen. Wenn man annimmt, daß Joseph seinerzeit beim Erwerb des Hofes auch etwa 422 sß zu zahlen hatte, mußte er 117 sß bis 1603 abgezahlt haben. Dazu nahm er auch den Erbteil seiner Frau her. Mehr als höchstens sieben oder acht Jahre dürfte er dafür nicht gebraucht haben. Die 1603 noch nachweislich unverheirateten Kinder Ambros, Georg und Agatha scheinen 1603 noch überhaupt nichts ausgezahlt bekommen zu haben, wahrscheinlich ist der bei ihnen genannte Betrag das, was incl. Heiratsgut allen Kindern ursprünglich zustand. Das Heiratsgut für die vielleicht schon vor 1603 verheirateten Kinder könnte noch ihr Vater gezahlt haben. Alles in allem spricht auch von der Abzahlungssituation 1603 her nichts dafür, daß Joseph schon 1585 im Besitz des Hofes war.

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Titel Plechinger und Eibl, Fortsetzung
Beschreibung Fortsetzung der Dateien Plechinger, Eibl, Sippl
Hochgeladen 2024-03-28 16:19:41.0
Einsender user's avatar Heike Neumair
E-Mail wolf-heike@gmx.net
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